11.03.2019

techbold: “Die IT-Sicherheit bei KMU ist deutlich zurückgegangen”

Wir haben mit Damian Izdebski, Gründer von techbold, über die Probleme von KMU in Sachen IT-Sicherheit gesprochen und welche Lösung sein Unternehmen dahingehend mit einem eigenen "IT-Gütesiegel" anbieten möchte. Zudem gab uns Izdebski Einblicke in die weiteren Pläne von techbold und seine Probleme mit dem Fachkräftemangel.
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techbold
(c) der brutkasten / Martin Pacher: Damian Izdebski gründete techbold im Jahr 2015

Die Wiener IT-Firma techbold hat Anfang des Jahres ein IT-Gütesiegel auf den Markt gebracht, damit Außenstehende erkennen können, ob Unternehmen über geprüfte und sichere IT-Systeme verfügen. Im Rahmen der Überprüfung durch techbold sollen den Unternehmen Schwachstellen aufgezeigt werden. Anschließend wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um potenzielle Sicherheitslücken auszubügeln. Wir sprachen mit techbold Gründer Damian Izdebski über den Nutzen des IT-Gütesiegels und die Gründe, warum Unternehmen – insbesondere KMU – oftmals große Schwierigkeiten haben, ihre IT-Sicherheit eigenständig in den Griff zu bekommen.

Was ist der Sinn hinter dem “IT-Gütesiegel” und warum braucht es ein derartiges Siegel?

Das neu geschaffene Gütesiegel von techbold soll die Sicherheit und Qualität von IT-Systemen von Unternehmen für Ausstehende sichtbar machen. In den letzten drei Jahren haben wir beobachtet, dass insbesondere bei KMU die Sicherheit der IT-Systeme deutlich zurückgegangen ist. Meist handelt es sich dabei um Unternehmen in der Größe von zehn bis 70 Mitarbeitern, welche aufgrund von knappen Ressourcen keine eigenen IT-Mitarbeiter beschäftigen. Meist wird das IT-System durch externe Mitarbeiter betreut, die erst dann zum Einsatz kommen, wenn der Hut schon brennt.

Um welche konkreten Schwachstellen handelt es sich dabei?

Seit unserer Gründung haben wir bei Unternehmen hunderte von IT-Checks durchgeführt. Unsere Techniker überprüfen dabei den Zustand der EDV-Anlagen auf etwaige Schwachstellen. Dabei haben wir so einiges gesehen. Das reicht von falsch konfigurierten Firewalls bis hin zum Fehlen von Backup-Systemen.

Viele Unternehmen wissen zudem gar nicht, welche Personen Zugang zu den IT-Systemen haben. Dies geht soweit, dass Mitarbeiter, die bereits vor mehreren Jahren das Unternehmen verlassen haben, noch immer über aktive Zugangsdaten verfügen. 80 Prozent der Unternehmen haben ihre Zugangsdaten nirgends dokumentiert. Auch das Gäste-Wlan ist oftmals ein Einfallstor, das von Unternehmen nicht wirklich überprüft wird.

+++ Umfrage: Österreichs EPU und KMU fehlt Bewusstsein für IT-Sicherheit +++

Woran liegt es, dass insbesondere KMU mit ihrer IT-Security zu kämpfen haben?

Vor zirka zehn Jahren waren bei einem Betrieb mit rund 20 Mitarbeitern die IT-Anlagen und die erforderliche IT-Sicherheit noch überschaubar. Damals hat ein Techniker ausgereicht, um Firewall, den Server, die Backups zu überblicken und diese auf einem halbwegs brauchbaren Level zu halten.

In den letzten Jahren haben die Anforderungen an die IT-Sicherheit stark zugenommen. Mittlerweile sind auch IT-Anlagen von KMU extrem komplex geworden. Es gibt sehr wenige Leute, die den Komplexitätsgrad einer derartigen Anlage in ihrer Ganzheit überblicken können. Dahingehend bedarf es heutzutage Spezialisten, die sich spezifisch nur um die Firewall, die Datensicherung oder den User-Support kümmern. Unternehmen brauchen heutzutage spezielle Techniker mit unterschiedlichen Skills, um ihr System in seiner Ganzheit zu sichern.

“Wir sehen uns nicht als Feuerwehr, die gerufen wird, um Brände zu löschen. Wir sehen uns vielmehr als einen Brandschutzunternehmen.”

KMU werden in Österreich traditionell immer noch von kleinen IT-Dienstleistern betreut. Meistens kommen sie auf Zuruf, um ein bestehendes Problem zu beheben. Das Problem ist, dass sich Unternehmen nicht proaktiv um die Sicherheit kümmern, sondern nur dann reagieren, wenn das System bereits ausgefallen ist. Das Problem ist, dass niemand ganzheitlich die Verantwortung über die Anlage übernimmt. Das hängt natürlich damit zusammen, dass kleinere Betriebe keine eigenen Mitarbeiter abstellen können, die sich alleinig um die IT-Security kümmern.

Wir sehen uns nicht als Feuerwehr, die gerufen wird, um Brände zu löschen. Wir sehen uns vielmehr als einen Brandschutzunternehmen. Unser Konzept ist es, zu reagieren, bevor es zu einem Problem kommt. Wir versuchen, zu überwachen und ein Monitoring zu betreiben.

Wie sieht so eine Überprüfung durch techbold aus?

Die Überprüfung sieht so aus, dass zwei unserer Techniker einen halben Tag vor Ort beim Kunden sind. Dabei erstellen sie einen Momentaufnahme des IT-Systems und führen eine Art Inventur durch. Das heißt, dass alle Geräte, Notebooks, Monitore, aber auch Lizenzen aufgenommen werden. Ziel ist es, dass genau dokumentiert wird, welche Geräte im Einsatz sind, wie alt sie sind und ob sie noch über eine Garantie verfügen.

Zudem wird überprüft, wer über Zugangsberechtigungen verfügt und wie das Backup konzipiert ist. Mit dem Gutachten erhält man eine Dokumentation der IT-Anlage, eine Schwachstellenanalyse, sowie einen Vorschlag für Maßnahmen. Meist ist dies auch der Start für eine längere Zusammenarbeit mit den Kunden, da es nicht nur ausreicht, akute Probleme zu beheben, sondern das IT-System laufend gewartet werden muss.

Was kostet ein derartiges Gütesiegel?

Ein Gütesiegel kostet gar nichts. Die Frage ist eher, was es kostet, die Anlage des Kunden so weit zu bringen, dass wir das Gütesiegel vergeben können. Mit einem Zeitaufwand von ungefähr 20 bis 30 Stunden wird die bestehende IT-Anlage dokumentiert und die Stärken und Schwächen ausgearbeitet und präsentiert.

Bei einem Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitern kostet das ungefähr tausend Euro. Je nach Anzahl der Server oder der Komplexität des Systems beläuft sich dies auf bis zu 2000 Euro.

Was muss in der Regel gemacht werden, damit IT-Systeme wieder sicher sind?

Oftmals ist es so, dass IT-Systeme sieben bis neun Jahre alt sind. Einige Sicherheitsthemen können daher nur so gelöst werden, indem man ein ganz neues System aufgesetzt. In der Regel reicht es aber auch aus, Updates durchzuführen und die Konfigurationen anzupassen

Es geht nicht darum, einem Betrieb mit 20 Mitarbeitern eine 100.000 Euro teure Firewall anzubieten. Das wäre auch viel zu übertrieben und gar nicht notwendig. Die Kosten müssen natürlich zwischen Größe und Nutzen des Unternehmens ausbalanciert sein.

Techbold hat im Herbst vergangenen Jahres ein Investment von über 1,3 Millionen Euro an Land ziehen können. Wie wird es 2019 weitergehen?

Es ist jetzt aktuell eine sehr spannende und intensive Zeit für uns. Wir sind seit Sommer letzten Jahres in unserem operativen Geschäft profitabel. Dementsprechend haben wir unsere erste Startup-Phase bereits überstanden. Mittlerweile entwickeln wir uns zu einem mittelständischen Dienstleistungsunternehmen. Inzwischen sind wir 40 Mitarbeiter und machen monatlich aktuell zwischen 500.000 bis 600.000 Euro Umsatz.

Welche aktuellen Herausforderungen hat techbold derzeit zu bewältigen?

Womit wir derzeit wirklich zu kämpfen haben, ist sicherlich der Fachkräftemangel. Ich würde acht bis zehn IT-Techniker sofort einstellen, wenn es diese am Arbeitsmarkt auch gegeben würde. Wir suchen Spezialisten für alle IT-Bereiche – Administration von Servern, Firewalls oder auch für den  Kunden-Support.

Derzeit schlagen wir die etwas andere Strategie ein, um an Fachkräfte zu kommen. Dahingehend versuchen wir kleinere IT-Dienstleister am Wiener Markt zu übernehmen und sind aktuell im Gespräch mit einer Handvoll von Firmen. Dadurch wollen wir nicht nur an neue Kunden kommen, sondern auch an die dringend benötigten Techniker.

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=> zum Gütesiegel

Videoarchiv: Damian Izdebski, der CEO von techbold, im Live Gespräch

Damian Izdebski, der CEO von techbold, im Live Gespräch über den heurigen Crowdinvesting Rekord auf CONDA, seine Erfahrungen damit und Tipps an die Gründer.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 6. April 2017

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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