20.06.2025
PERSONALIE

tech2b: Lukas Keplinger löst Raphael Friedl als Inkubator-Chef ab

Raphael Friedl war seit 2019 tech2b-Geschäftsführer. Mit Lukas Keplinger folgt ihm Ende Juli ein Betriebswirt mit Startup-Erfahrung.
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Lukas Keplinger wird neuer Geschäftsführer von tech2b | (c) Land OÖ / Denise Stinglmayr
Lukas Keplinger wird neuer Geschäftsführer von tech2b | (c) Land OÖ / Denise Stinglmayr

557 betreute Projekte, 350 gegründete Unternehmen – das ist die All-Time-Statistik des oberösterreichischen Inkubators tech2b, der seit mittlerweile mehr als 20 Jahren aktiv ist. Es zählt damit zu den größten Inkubationsprogrammen des Landes – und jährlich gehen laut eigenen Angaben um die 100 weitere qualifizierte Bewerbungen ein. Einen großen Anteil an dieser Bilanz hatte in den vergangenen Jahren Raphael Friedl. Er leitete das Programm seit 2019 als Geschäftsführer. Mit Ende Juli wird er nun von Lukas Keplinger abgelöst, wie die oberösterreichische Landesregierung bekanntgab.

Lukas Keplinger: Erfahrung bei KI-Startup, Rüstungskonzern und ÖVP

Der gebürtige Linzer hat sein Betriebswirtschaftsstudium – im Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Technologie und Innovationsmanagement – an der Universität Wien absolviert. Vor seiner Tätigkeit als Beirat des Risk-Intelligence-Startups nexus. Group AI war Keplinger bei der Österreich-Tochter des französischen Elektronik- und Rüstungs-Konzerns Thales in Wien tätig. Zuletzt verantwortete er bei der Plath AG in Bern als Mitglied der Geschäftsführung die Bereiche Finanzen, Human Resources und Einkauf. Davor war er in mehreren Funktionen für die ÖVP tätig, unter anderem als Kabinettsreferent für die damalige Kanzleramtsministerin Juliane Bogner-Strauss.

„Das liegt in meiner DNA“

Der oberösterreichische Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) kommentiert in einer Aussendung: „Lukas Keplinger hat sich bereits während seines Studiums als Studienassistent intensiv mit Technologie- und Innovationsmanagement befasst und bringt neben seiner internationalen Management-Erfahrung auch fundiertes Wissen im Bereich Unternehmensgründungen sowie öffentlicher Verwaltung mit. Mit diesem Bündel an Know-how wird er den Erfolgskurs von tech2b fortsetzen.“ Und Keplinger selbst meint: „Über den Tellerrand blicken, Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden sowie gemeinsam im Team Probleme lösen und Ziele erreichen, das liegt in meiner DNA.“

tech2b: „Rundum-Betreuung“ mit Alumni wie Storyblok und Tractive

Tech2b will oberösterreichischen Startups mit seinem Angebot eine „Rundum-Betreuung“ über mehrere Phasen bieten. Diese reicht vom Frühphasen-Inkubationsprogramm „Ideate“ über „Activate“ für die Gründungsphase zu „Incubate“ und geht weiter mit dem Programm „Business 2 Excellence“ und „PIER 4“. Dabei findet unter anderem eine Vernetzung mit Leitbetrieben statt und es soll bei der Internationalisierung unterstützt werden. Besondere Schwerpunkte sind HighTech, MedTech und GreenTech. Unter den Alumni sind bekannte Scaleups wie Storyblok und Tractive.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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