20.05.2025
STAATSPREIS

Forschungsteam der ÖAW entwickelt Alternative zu Tierversuchen

Durch eine wissenschaftliche Methode von Forscher:innen der ÖAW können künftig neue Behandlungsstrategien für Patient:innen entwickelt und die Versuche an Tieren allgemein reduziert werden.
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Die Preisträger:innen Dr.in Catarina Martins-Costa, Dr.in Nina Corsini und Univ.-Prof. Dr. Jürgen Knoblich vom Institut für Molekulare Biotechnologie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner bei der Übergabe des Staatspreises.
Die Preisträger:innen Dr.in Catarina Martins-Costa, Dr.in Nina Corsini und Univ.-Prof. Dr. Jürgen Knoblich vom Institut für Molekulare Biotechnologie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner bei der Übergabe des Staatspreises. (c) Bundeskanzleramt

Im medizinischen Bereich sind Tierversuche bislang unverzichtbar: Häufig werden beispielsweise Ratten oder Mäuse als Versuchstiere gebraucht. Die Gehirne von diesen Nagetieren ähneln jenen vom Menschen in den Strukturen. Dennoch ist es ein langfristiges Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen. Das ist auch in der europäischen Tierversuchs-Richtlinie sowie dem österreichischen Tierversuchsgesetz vorgeschrieben.

Neue Behandlungsmethoden

Ein Forschungsteam von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), genauer vom Institut der Molekularen Biotechnologie (IMBA), nimmt sich der Sache an. Catarina Martins-Costa, Nina Corsini und Jürgen Knoblich entwickelten eine Alternative zu Tiermodellen.

Sie entwickelten ein Gehirnorganoid-Modell, durch das die Entwicklung des Corpus Callosum – ein Teil des Gehirns – nachgebildet wird. Organoide sind Zellverbände, die sich im Labor herstellen lassen und dreidimensionale, wenige Millimeter große Strukturen ausbilden können. Sie ähneln jenen eines echten Organs.

Durch dieses Organoid ist es den Wissenschafter:innen gelungen, eine Methode zu schaffen, die ohne Tierversuche auskommt und durch die auch neue Behandlungsstrategien entwickelt wurden. Martins-Costa, die Erstautorin der ausgezeichneten Studie, zur Relevanz ihrer Arbeit: „Diese Forschung wurde ohne Versuchstiere durchgeführt, sondern ausschließlich mittels klinischer Daten und In-vitro-Modellen. Außerdem wurden die Gehirnorganoide ohne das von Nagetieren stammende Nährmedium Matrigel hergestellt.“ Diese Methode würde „Tausenden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weltweit helfen, Experimente direkt an menschlichem Gewebe viel zielgerichteter durchzuführen“, sagt Forscher Knoblich.

Staatspreis für Alternative zu Tierversuchen

Für die Publikation der Wissenschafter:innen wurde gestern der Staatspreis zur Förderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen übergeben. Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner (Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung) übergab den Staatspreis an die drei Wissenschafter:innen Martins-Costa, Corsini und Knoblich.

Die Projektverwirklichung sei dank der Forschungsbedingungen am IMBA und am Vienna Biocenter sowie durch die Unterstützung der ÖAW möglich gewesen.
Durch die Verleihung dieser Auszeichnung werden die Forscher:innen darin bestärkt, auch weiterhin daran zu arbeiten, Tierversuche zu reduzieren, so Nina Corsini. Studien an Tieren sind in der medizinischen Forschung nach wie vor unverzichtbar. Der Staatspreis zur Entwicklung der Alternativen ist eine Maßnahme, die das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) zum Thema Ersatzmethoden umsetzt.

Wissenschaft fördert Innovationen

„Wissenschaft ist die treibende Kraft hinter einer besseren Zukunft: Sie gibt Antworten auf drängende Fragen, fördert Innovationen und stärkt unsere Demokratie. Indem wir diese wegweisenden wissenschaftlichen Leistungen ins Licht der Öffentlichkeit rücken, tragen wir dazu bei, Wissenschaft stärker in den gesellschaftlichen Diskurs einzubinden. Der Staatspreis soll alle Forschenden bestärken, ihr Engagement in diesem so wichtigen Bereich auch in Zukunft fortzusetzen“, so Bundesministerin Holzleitner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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