20.05.2025
STAATSPREIS

Forschungsteam der ÖAW entwickelt Alternative zu Tierversuchen

Durch eine wissenschaftliche Methode von Forscher:innen der ÖAW können künftig neue Behandlungsstrategien für Patient:innen entwickelt und die Versuche an Tieren allgemein reduziert werden.
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Die Preisträger:innen Dr.in Catarina Martins-Costa, Dr.in Nina Corsini und Univ.-Prof. Dr. Jürgen Knoblich vom Institut für Molekulare Biotechnologie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner bei der Übergabe des Staatspreises.
Die Preisträger:innen Dr.in Catarina Martins-Costa, Dr.in Nina Corsini und Univ.-Prof. Dr. Jürgen Knoblich vom Institut für Molekulare Biotechnologie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner bei der Übergabe des Staatspreises. (c) Bundeskanzleramt

Im medizinischen Bereich sind Tierversuche bislang unverzichtbar: Häufig werden beispielsweise Ratten oder Mäuse als Versuchstiere gebraucht. Die Gehirne von diesen Nagetieren ähneln jenen vom Menschen in den Strukturen. Dennoch ist es ein langfristiges Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen. Das ist auch in der europäischen Tierversuchs-Richtlinie sowie dem österreichischen Tierversuchsgesetz vorgeschrieben.

Neue Behandlungsmethoden

Ein Forschungsteam von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), genauer vom Institut der Molekularen Biotechnologie (IMBA), nimmt sich der Sache an. Catarina Martins-Costa, Nina Corsini und Jürgen Knoblich entwickelten eine Alternative zu Tiermodellen.

Sie entwickelten ein Gehirnorganoid-Modell, durch das die Entwicklung des Corpus Callosum – ein Teil des Gehirns – nachgebildet wird. Organoide sind Zellverbände, die sich im Labor herstellen lassen und dreidimensionale, wenige Millimeter große Strukturen ausbilden können. Sie ähneln jenen eines echten Organs.

Durch dieses Organoid ist es den Wissenschafter:innen gelungen, eine Methode zu schaffen, die ohne Tierversuche auskommt und durch die auch neue Behandlungsstrategien entwickelt wurden. Martins-Costa, die Erstautorin der ausgezeichneten Studie, zur Relevanz ihrer Arbeit: „Diese Forschung wurde ohne Versuchstiere durchgeführt, sondern ausschließlich mittels klinischer Daten und In-vitro-Modellen. Außerdem wurden die Gehirnorganoide ohne das von Nagetieren stammende Nährmedium Matrigel hergestellt.“ Diese Methode würde „Tausenden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weltweit helfen, Experimente direkt an menschlichem Gewebe viel zielgerichteter durchzuführen“, sagt Forscher Knoblich.

Staatspreis für Alternative zu Tierversuchen

Für die Publikation der Wissenschafter:innen wurde gestern der Staatspreis zur Förderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen übergeben. Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner (Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung) übergab den Staatspreis an die drei Wissenschafter:innen Martins-Costa, Corsini und Knoblich.

Die Projektverwirklichung sei dank der Forschungsbedingungen am IMBA und am Vienna Biocenter sowie durch die Unterstützung der ÖAW möglich gewesen.
Durch die Verleihung dieser Auszeichnung werden die Forscher:innen darin bestärkt, auch weiterhin daran zu arbeiten, Tierversuche zu reduzieren, so Nina Corsini. Studien an Tieren sind in der medizinischen Forschung nach wie vor unverzichtbar. Der Staatspreis zur Entwicklung der Alternativen ist eine Maßnahme, die das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) zum Thema Ersatzmethoden umsetzt.

Wissenschaft fördert Innovationen

„Wissenschaft ist die treibende Kraft hinter einer besseren Zukunft: Sie gibt Antworten auf drängende Fragen, fördert Innovationen und stärkt unsere Demokratie. Indem wir diese wegweisenden wissenschaftlichen Leistungen ins Licht der Öffentlichkeit rücken, tragen wir dazu bei, Wissenschaft stärker in den gesellschaftlichen Diskurs einzubinden. Der Staatspreis soll alle Forschenden bestärken, ihr Engagement in diesem so wichtigen Bereich auch in Zukunft fortzusetzen“, so Bundesministerin Holzleitner.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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