03.07.2019

Taxi vs. Mietwagen: Nationalrat beschließt „Uber-Gesetz“

Der Nationalrat hat eine Novelle beschlossen, welche das Aus von Anbietern wie Uber und Holmi in Österreich bedeuten könnte. Denn Mietwagen und Taxis werden nun gleichgestellt, unter anderem brauchen die Fahrer jetzt einen Taxi-Schein.
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Uber in Wien
(c) Uber

Wie erwartet hat der Nationalrat heute eine Novelle des“Gelegenheitsverkehrsgesetzes“ – umgangssprachlich als „Uber-Gesetz“ bezeichnet – beschlossen, welche nun de facto eine Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen vorsieht. Davon profitiert vor allem die Taxi-Branche, Anbieter wie Uber und Holmi hatten hingegen gegen die Novelle protestiert.

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Unter anderem ist nun vorgesehen, dass künftig auch Uber-Lenker eine entsprechende Ausbildung („Taxi-Schein“) machen müssen. Fix vorgeschriebene Preise – wie ursprünglich geplant – soll es jedoch nicht geben: Die Zuständigkeit dafür liegt in der Hand der Bundesländer – sie können Tarife vorgeben, müssen aber nicht. Noch steht nicht fest, ob es in Wien solche vorgeschriebenen Tarife geben wird.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hatte die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vor der Abstimmung im Rahmen einer Pressekonferenz verteidigt. Neben der ÖVP stimmten auch FPÖ und SPÖ für die Novelle. So lobte zum Beispiel auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Reform.

Uber wehrte sich mit Petition

Uber hatte versucht, sich mit einer Petition gegen die Novelle zu wehren, die eifrig über soziale Medien beworben wurde. die Petition wurde vom direkten Konkurrenten Holmi – ein Startup aus Vorarlberg – ebenso wie von diversen Mietwagenunternehmen unterstützt (der brutkasten berichtete) und sollte die Abgeordneten des Nationalrats zum Umdenken bewegen. Bis zum 3. Juli hatten knapp 41.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Im Interview mit dem brutkasten hatte sich Martin Essl, Geschäftsführer von Uber Österreich, offen zu der Novelle geäußert: „Wenn das neue Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden wir Services wie UberX ab September 2020 nicht mehr wie bisher anbieten können“, sagte er: „Darüber hinaus werden hunderte lokale Unternehmer und deren Fahrer einem existenziellen Risiko ausgesetzt.“

+++Das Interview mit Martin Essl in voller Länge+++

Außerdem fand Rainer Nowak, Chefredakteur „Die Presse“, im Video-Interview mit dem brutkasten klare Worte zur Novelle. Im nachfolgenden Video bezeichnet er diese als „unfassbare Frechheit“.

Von Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz hieß es im Vorfeld der Abstimmung in einer Presseaussendung: „Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun”.

+++Kolumne: Wieso Österreichs Politik Uber tot sehen will+++

Zugleich positionierten sich Anbieter wie Taxi40100 und Taxi31300 im Vorfeld der Abstimmung bereits mit neuen Angeboten und Marketing-Aktionen (der brutkasten berichtete). Für Daimler und BMW wiederum ist das Timing günstig, da das eigene Mobiliäts-Joint-Venture Mytaxi erst am Vortag international in „Your Now“ umbenannt wurde, die App hört nun auf den Namen „Free Now“ (mehr dazu unter diesem Link).

Medienberichten zufolge hat Uber die ursprünglichen Aussagen inzwischen jedoch wieder relativiert: Uber rechnet damit, dass das Gesetz frühestens bis September 2020 in Kraft treten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte der Konzern mindestens noch in Österreich bleiben.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

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„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

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