10.10.2023

Taxefy: Wiener Steuer-App hofft mit Update zu Rechtssicherheit auf Wiederaufnahme

Nach Pausierung im Mai will Taxefy nun mit einem Update wieder Fahrt aufnehmen. Änderungen betreffen Abwicklung, Fragestellungen und Kundenservices.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

Die Steuerausgleichsapp Taxefy erhält ein Update: Das 2022 in Wien gegründete Startup will mit seiner App Österreicher:innen dabei helfen, Berechnungen sowie Anträge der eigenen Arbeitnehmerveranlagung einfach und automatisiert zu gestalten. Nach einer Pausierung der Plattform, die im Mai dieses Jahres angekündigt wurde (brutkasten berichtete), soll das Update in puncto Rechtssicherheit dem Startup zum Neustart verhelfen.

App pausierte im Mai dieses Jahres

Der Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn wollte mit seiner App den Jahressteuerausgleich für Österreicher:innen vereinfachen. Mit Taxefy soll sich dieser auf unter zehn Minuten beschränken. Die reibungslose Umsetzung scheiterte jedoch im Mai dieses Jahres: Taxefy musste nach Beschwerden des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesrechenzentrums (BRZ) die App vorübergehend pausieren. Grund dafür waren teilweise zu allgemeine Fragestellungen.

Taxefy hofft mit Update auf Wiederaufnahme

Nach der Bearbeitungspause im Sommer dieses Jahres präsentiert Taxefy nun ein Update, das für mehr Rechtssicherheit sorgen soll: Mit dem heutigen Dienstag gab das Startup bekannt, dass die Berechnungen der von den Kund:innen eingegebenen Daten nun präzisiert und zusätzliche Schutzmechanismen etabliert würden.

“Wir haben den Sommer genutzt, um die Taxefy-App grundlegend zu überarbeiten”, erklärt Gründer und Geschäftsführer Sinicyn. Die App wurde im Zuge dessen an aktuell geltende gesetzlichen Vorgaben angepasst. Man hoffe dadurch auf eine zügige Wiederaufnahme der Bearbeitung bereits erstellter Arbeitnehmerveranlagungen.

Steuer-App verspricht mehr Rechtssicherheit und präzisere Abfragen

Im Mai dieses Jahres sei die Umsetzung unter anderem an den teilweise zu allgemein gehaltenen Fragestellungen gescheitert, die Nutzende im Rahmen ihres Steuerausgleichs beantworten mussten. Mit der Überarbeitung sollen Sachverhalte nun erweitert und eindeutiger abgefragt werden, heißt es vom Unternehmen.

Ebenfalls wurde die rechtssichere Erteilung der Vollmacht durch die Kund:innen überarbeitet, heißt es in einem öffentlichen Statement des Startups. Eine weitere Neuerung der App: Nutzende sollen sich nun einen persönlichen Termin mit einem oder einer Taxefy-Steuerberater:in vereinbaren können, sofern Erklärungen zu tiefergehenden Sachverhalten erwünscht seien.

Bestandsuser:innen werden per Mail kontaktiert

Nach eigenen Angaben soll das Startup alle Bestandskund:innen, die über Taxefy bereits mindestens eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, demnächst per Mail kontaktieren und über die Neuerungen in der App informieren. Kund:innen werden darüber hinaus aufgefordert, ausstehende Schritte offener Arbeitnehmerveranlagungen zu vervollständigen oder bereits erteilte Vollmachten in der neuen Version zu aktualisieren.

Antraglose Arbeitnehmerveranlagung seit 2017 beim BMF möglich

Seit 2017 erfolgt die Berechnung der Arbeitnehmerveranlagung beim Bundesministerium für Finanzen antragslos und automatisch. Diese antragslose Verfahren starte allerdings nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt, so Taxefy. Darüber hinaus hebt das Startup hervor, dass das BMF nur alle den Finanzbehörden bekannten Daten zur Berechnung heranziehen würde.

Jährlich verzichten rund zwei Millionen Österreicher:innen auf Arbeitnehmerveranlagung

Laut Taxefy-Gründer Sinicyn würden jährlich rund zwei Millionen Österreicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Hauptsächlich aus der “Angst, etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplexe Thematik.“ Hierbei will Taxefy Hilfestellungen leisten.

Im Falle einer Erstattung erhalten Taxefy-Kund:innen 100 Prozent des Erstattungsbetrages direkt auf ihr Konto, äußert sich das Startup. Im Erfolgsfall stellt Taxefy zehn Prozent der erzielten Rückzahlung für den oder die Steuerzahler:in in Rechnung. Wenn keine Steuerrückerstattung gelingt, enthält Taxefy kein Geld.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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