10.10.2023

Taxefy: Wiener Steuer-App hofft mit Update zu Rechtssicherheit auf Wiederaufnahme

Nach Pausierung im Mai will Taxefy nun mit einem Update wieder Fahrt aufnehmen. Änderungen betreffen Abwicklung, Fragestellungen und Kundenservices.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

Die Steuerausgleichsapp Taxefy erhält ein Update: Das 2022 in Wien gegründete Startup will mit seiner App Österreicher:innen dabei helfen, Berechnungen sowie Anträge der eigenen Arbeitnehmerveranlagung einfach und automatisiert zu gestalten. Nach einer Pausierung der Plattform, die im Mai dieses Jahres angekündigt wurde (brutkasten berichtete), soll das Update in puncto Rechtssicherheit dem Startup zum Neustart verhelfen.

App pausierte im Mai dieses Jahres

Der Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn wollte mit seiner App den Jahressteuerausgleich für Österreicher:innen vereinfachen. Mit Taxefy soll sich dieser auf unter zehn Minuten beschränken. Die reibungslose Umsetzung scheiterte jedoch im Mai dieses Jahres: Taxefy musste nach Beschwerden des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesrechenzentrums (BRZ) die App vorübergehend pausieren. Grund dafür waren teilweise zu allgemeine Fragestellungen.

Taxefy hofft mit Update auf Wiederaufnahme

Nach der Bearbeitungspause im Sommer dieses Jahres präsentiert Taxefy nun ein Update, das für mehr Rechtssicherheit sorgen soll: Mit dem heutigen Dienstag gab das Startup bekannt, dass die Berechnungen der von den Kund:innen eingegebenen Daten nun präzisiert und zusätzliche Schutzmechanismen etabliert würden.

“Wir haben den Sommer genutzt, um die Taxefy-App grundlegend zu überarbeiten”, erklärt Gründer und Geschäftsführer Sinicyn. Die App wurde im Zuge dessen an aktuell geltende gesetzlichen Vorgaben angepasst. Man hoffe dadurch auf eine zügige Wiederaufnahme der Bearbeitung bereits erstellter Arbeitnehmerveranlagungen.

Steuer-App verspricht mehr Rechtssicherheit und präzisere Abfragen

Im Mai dieses Jahres sei die Umsetzung unter anderem an den teilweise zu allgemein gehaltenen Fragestellungen gescheitert, die Nutzende im Rahmen ihres Steuerausgleichs beantworten mussten. Mit der Überarbeitung sollen Sachverhalte nun erweitert und eindeutiger abgefragt werden, heißt es vom Unternehmen.

Ebenfalls wurde die rechtssichere Erteilung der Vollmacht durch die Kund:innen überarbeitet, heißt es in einem öffentlichen Statement des Startups. Eine weitere Neuerung der App: Nutzende sollen sich nun einen persönlichen Termin mit einem oder einer Taxefy-Steuerberater:in vereinbaren können, sofern Erklärungen zu tiefergehenden Sachverhalten erwünscht seien.

Bestandsuser:innen werden per Mail kontaktiert

Nach eigenen Angaben soll das Startup alle Bestandskund:innen, die über Taxefy bereits mindestens eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, demnächst per Mail kontaktieren und über die Neuerungen in der App informieren. Kund:innen werden darüber hinaus aufgefordert, ausstehende Schritte offener Arbeitnehmerveranlagungen zu vervollständigen oder bereits erteilte Vollmachten in der neuen Version zu aktualisieren.

Antraglose Arbeitnehmerveranlagung seit 2017 beim BMF möglich

Seit 2017 erfolgt die Berechnung der Arbeitnehmerveranlagung beim Bundesministerium für Finanzen antragslos und automatisch. Diese antragslose Verfahren starte allerdings nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt, so Taxefy. Darüber hinaus hebt das Startup hervor, dass das BMF nur alle den Finanzbehörden bekannten Daten zur Berechnung heranziehen würde.

Jährlich verzichten rund zwei Millionen Österreicher:innen auf Arbeitnehmerveranlagung

Laut Taxefy-Gründer Sinicyn würden jährlich rund zwei Millionen Österreicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Hauptsächlich aus der “Angst, etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplexe Thematik.” Hierbei will Taxefy Hilfestellungen leisten.

Im Falle einer Erstattung erhalten Taxefy-Kund:innen 100 Prozent des Erstattungsbetrages direkt auf ihr Konto, äußert sich das Startup. Im Erfolgsfall stellt Taxefy zehn Prozent der erzielten Rückzahlung für den oder die Steuerzahler:in in Rechnung. Wenn keine Steuerrückerstattung gelingt, enthält Taxefy kein Geld.

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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