10.10.2023

Taxefy: Wiener Steuer-App hofft mit Update zu Rechtssicherheit auf Wiederaufnahme

Nach Pausierung im Mai will Taxefy nun mit einem Update wieder Fahrt aufnehmen. Änderungen betreffen Abwicklung, Fragestellungen und Kundenservices.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

Die Steuerausgleichsapp Taxefy erhält ein Update: Das 2022 in Wien gegründete Startup will mit seiner App Österreicher:innen dabei helfen, Berechnungen sowie Anträge der eigenen Arbeitnehmerveranlagung einfach und automatisiert zu gestalten. Nach einer Pausierung der Plattform, die im Mai dieses Jahres angekündigt wurde (brutkasten berichtete), soll das Update in puncto Rechtssicherheit dem Startup zum Neustart verhelfen.

App pausierte im Mai dieses Jahres

Der Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn wollte mit seiner App den Jahressteuerausgleich für Österreicher:innen vereinfachen. Mit Taxefy soll sich dieser auf unter zehn Minuten beschränken. Die reibungslose Umsetzung scheiterte jedoch im Mai dieses Jahres: Taxefy musste nach Beschwerden des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesrechenzentrums (BRZ) die App vorübergehend pausieren. Grund dafür waren teilweise zu allgemeine Fragestellungen.

Taxefy hofft mit Update auf Wiederaufnahme

Nach der Bearbeitungspause im Sommer dieses Jahres präsentiert Taxefy nun ein Update, das für mehr Rechtssicherheit sorgen soll: Mit dem heutigen Dienstag gab das Startup bekannt, dass die Berechnungen der von den Kund:innen eingegebenen Daten nun präzisiert und zusätzliche Schutzmechanismen etabliert würden.

“Wir haben den Sommer genutzt, um die Taxefy-App grundlegend zu überarbeiten”, erklärt Gründer und Geschäftsführer Sinicyn. Die App wurde im Zuge dessen an aktuell geltende gesetzlichen Vorgaben angepasst. Man hoffe dadurch auf eine zügige Wiederaufnahme der Bearbeitung bereits erstellter Arbeitnehmerveranlagungen.

Steuer-App verspricht mehr Rechtssicherheit und präzisere Abfragen

Im Mai dieses Jahres sei die Umsetzung unter anderem an den teilweise zu allgemein gehaltenen Fragestellungen gescheitert, die Nutzende im Rahmen ihres Steuerausgleichs beantworten mussten. Mit der Überarbeitung sollen Sachverhalte nun erweitert und eindeutiger abgefragt werden, heißt es vom Unternehmen.

Ebenfalls wurde die rechtssichere Erteilung der Vollmacht durch die Kund:innen überarbeitet, heißt es in einem öffentlichen Statement des Startups. Eine weitere Neuerung der App: Nutzende sollen sich nun einen persönlichen Termin mit einem oder einer Taxefy-Steuerberater:in vereinbaren können, sofern Erklärungen zu tiefergehenden Sachverhalten erwünscht seien.

Bestandsuser:innen werden per Mail kontaktiert

Nach eigenen Angaben soll das Startup alle Bestandskund:innen, die über Taxefy bereits mindestens eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, demnächst per Mail kontaktieren und über die Neuerungen in der App informieren. Kund:innen werden darüber hinaus aufgefordert, ausstehende Schritte offener Arbeitnehmerveranlagungen zu vervollständigen oder bereits erteilte Vollmachten in der neuen Version zu aktualisieren.

Antraglose Arbeitnehmerveranlagung seit 2017 beim BMF möglich

Seit 2017 erfolgt die Berechnung der Arbeitnehmerveranlagung beim Bundesministerium für Finanzen antragslos und automatisch. Diese antragslose Verfahren starte allerdings nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt, so Taxefy. Darüber hinaus hebt das Startup hervor, dass das BMF nur alle den Finanzbehörden bekannten Daten zur Berechnung heranziehen würde.

Jährlich verzichten rund zwei Millionen Österreicher:innen auf Arbeitnehmerveranlagung

Laut Taxefy-Gründer Sinicyn würden jährlich rund zwei Millionen Österreicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Hauptsächlich aus der “Angst, etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplexe Thematik.“ Hierbei will Taxefy Hilfestellungen leisten.

Im Falle einer Erstattung erhalten Taxefy-Kund:innen 100 Prozent des Erstattungsbetrages direkt auf ihr Konto, äußert sich das Startup. Im Erfolgsfall stellt Taxefy zehn Prozent der erzielten Rückzahlung für den oder die Steuerzahler:in in Rechnung. Wenn keine Steuerrückerstattung gelingt, enthält Taxefy kein Geld.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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