23.06.2022

Taxefy: Wiener Startup will zu viel bezahlte Steuern zurückholen

Jährlich verzichten zwei Millionen Östereicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung.
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(c) Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer:innen in Österreich bis zum 30. Juni via FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich durchführen können. Seit 2017 erfolgt diese Berechnung automatisch durch die sogenannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“, jedoch werden bei dieser Berechnung nur die Daten herangezogen, die den Finanzbehörden auch bekannt sind. Das antraglose Verfahren startet zudem auch nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und keine besonderen Ausgaben geltend gemacht wurden. Hier kommt Taxefy ins Spiel.

Taxefy: Verdoppelung der Rückzahlung

Das 2022 in Wien gegründete Unternehmen will allen Österreicher:innen dabei helfen, die Berechnung sowie den Antrag der eigenen Arbeitnehmerveranlagung so einfach wie möglich und komplett automatisiert zu gestalten.

„In Zeiten, in denen jeder Euro zählt, wäre es grob fahrlässig, die eigene Arbeitnehmerveranlagung nicht mit allen vorhandenen Daten zu füttern. Bei Taxefy konnten wir bei über 2.700 eingereichten Anträgen für das Vorjahr im Durchschnitt 748 Euro zurückerhalten. Dies entspricht fast einer Verdoppelung der kürzlich durch die AK angegebenen Rückzahlung von 400 Euro durchschnittlich“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH, der das Startup mit Alexander Fleik erschaffen hat.

Nicht nur für Höchstverdiener

Wer jetzt davon ausgeht, dass dies nur durch die potentiell höheren Gehälter der Tech-affinen Nutzer:innen von Taxefy bedingt ist, der liegt laut dem Geschäftsführer nicht ganz richtig. Denn die Firma will mit seiner Steuerlösung insbesondere auch Menschen ansprechen, die nicht zu den Höchstverdienern zählen oder nur einen Teil des Jahres angestellt waren.

Hier sei laut Sinicyn die Arbeitnehmerveranlagung besonders zu empfehlen, da das Einkommen bei Anstellung auf das ganze Jahr verteilt besteuert wird und hier auf jeden Fall zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden muss. Sogar, auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, kann unter Umständen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte „Negativsteuer“ wieder zurückgeholt werden.

Laut Sinicyn verzichten nämlich jedes Jahr mehr als zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Begründet sei dies laut dem jungen Gründer in der „Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare“.

Steuerthemen die Komplexität nehmen

Mit seinem Startup will er mithilfe eines „Schritt für Schritt“-Prozesses genau dieses Problem lösen und die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduzieren.

„Mit einfachen Fragen, beispielsweise, ob man mit dem Auto, zu Fuß oder dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen“, so Sinicyn.

Eingetragen werden nur die Daten, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden und am Schluss – nach genauer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die Eingaben – papierlos an das Finanzamt übermittelt.

Steuererstattung: Von Stunden auf Minuten

„Mit unserem Verfahren wird sichergestellt, dass nicht nur die maximale Steuererstattung erzielt wird, sondern sich auch der Zeitaufwand für die Erstellung von mehreren Stunden auf unter zehn Minuten reduziert“, sagt Sinicyn weiter.

Taxefy arbeitet dabei nach einem „no win – no fee“-Ansatz. Die Firma erhält im Erfolgsfall zehn Prozent der für den Steuerzahler erzielten Rückzahlung direkt vom Finanzamt.

„Wir wollen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre zu viel bezahlten Steuergelder ohne Kostenrisiko und ohne Vorwissen schnell und einfach zurückzufordern“, so Sinicyn abschließend.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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