23.06.2022

Taxefy: Wiener Startup will zu viel bezahlte Steuern zurückholen

Jährlich verzichten zwei Millionen Östereicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung.
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(c) Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer:innen in Österreich bis zum 30. Juni via FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich durchführen können. Seit 2017 erfolgt diese Berechnung automatisch durch die sogenannte “antragslose Arbeitnehmerveranlagung”, jedoch werden bei dieser Berechnung nur die Daten herangezogen, die den Finanzbehörden auch bekannt sind. Das antraglose Verfahren startet zudem auch nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und keine besonderen Ausgaben geltend gemacht wurden. Hier kommt Taxefy ins Spiel.

Taxefy: Verdoppelung der Rückzahlung

Das 2022 in Wien gegründete Unternehmen will allen Österreicher:innen dabei helfen, die Berechnung sowie den Antrag der eigenen Arbeitnehmerveranlagung so einfach wie möglich und komplett automatisiert zu gestalten.

“In Zeiten, in denen jeder Euro zählt, wäre es grob fahrlässig, die eigene Arbeitnehmerveranlagung nicht mit allen vorhandenen Daten zu füttern. Bei Taxefy konnten wir bei über 2.700 eingereichten Anträgen für das Vorjahr im Durchschnitt 748 Euro zurückerhalten. Dies entspricht fast einer Verdoppelung der kürzlich durch die AK angegebenen Rückzahlung von 400 Euro durchschnittlich”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH, der das Startup mit Alexander Fleik erschaffen hat.

Nicht nur für Höchstverdiener

Wer jetzt davon ausgeht, dass dies nur durch die potentiell höheren Gehälter der Tech-affinen Nutzer:innen von Taxefy bedingt ist, der liegt laut dem Geschäftsführer nicht ganz richtig. Denn die Firma will mit seiner Steuerlösung insbesondere auch Menschen ansprechen, die nicht zu den Höchstverdienern zählen oder nur einen Teil des Jahres angestellt waren.

Hier sei laut Sinicyn die Arbeitnehmerveranlagung besonders zu empfehlen, da das Einkommen bei Anstellung auf das ganze Jahr verteilt besteuert wird und hier auf jeden Fall zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden muss. Sogar, auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, kann unter Umständen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte “Negativsteuer” wieder zurückgeholt werden.

Laut Sinicyn verzichten nämlich jedes Jahr mehr als zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Begründet sei dies laut dem jungen Gründer in der “Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare”.

Steuerthemen die Komplexität nehmen

Mit seinem Startup will er mithilfe eines “Schritt für Schritt”-Prozesses genau dieses Problem lösen und die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduzieren.

“Mit einfachen Fragen, beispielsweise, ob man mit dem Auto, zu Fuß oder dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen”, so Sinicyn.

Eingetragen werden nur die Daten, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden und am Schluss – nach genauer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die Eingaben – papierlos an das Finanzamt übermittelt.

Steuererstattung: Von Stunden auf Minuten

“Mit unserem Verfahren wird sichergestellt, dass nicht nur die maximale Steuererstattung erzielt wird, sondern sich auch der Zeitaufwand für die Erstellung von mehreren Stunden auf unter zehn Minuten reduziert”, sagt Sinicyn weiter.

Taxefy arbeitet dabei nach einem “no win – no fee”-Ansatz. Die Firma erhält im Erfolgsfall zehn Prozent der für den Steuerzahler erzielten Rückzahlung direkt vom Finanzamt.

“Wir wollen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre zu viel bezahlten Steuergelder ohne Kostenrisiko und ohne Vorwissen schnell und einfach zurückzufordern”, so Sinicyn abschließend.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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