03.04.2025
1.235

Tausendundein Dach: Erstmals Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Gebäude

Die Photovoltaik-Initiative Tausendundein Dach rund um Cornelia Daniel hat mit der Errichtung der Photovoltaikanlage am Schloss Rodaun ihr 1.235 Dach vollendet.
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Tausendundein Dach, Denkmal, Schloss Rodaun
© Tony Gigov - (v.l.n.r.) Alfred Hödl, pädagogischer Geschäftsführer Institut Sta. Christiana, Florian Bauer, GF Institut Sta. Christiana, Gerald Bischof, BV Liesing, Cornelia Daniel, Gründerin Tausendundein Dach,, Claus Baumgartner, Projektleiter von 10hoch4 Photovoltaik und Martin Lackner, Geschäftsführer 10hoch4 Photovoltaik.

Tausendundein Dach wurde 2014 von Cornelia Daniel, Inhaberin der Solarberatung Dachgold und dem Photovoltaikspezialisten 10hoch4, gegründet. Vor über zwei Jahren erreichte man ein langgehegtes Ziel und enthüllte das 1001. Photovoltaik-Dach auf der Interspot Film GmbH in Wien – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man einen weiteren Erfolg, der sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen mit sich brachte.

Tausendundein Dach am Schloss Rodaun

Der Schulverein Institut Sta. Christiana, bekannt für seine über 230-jährige Tradition in Erziehung und Krankenpflege, ließ vom Wiener Unternehmen eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 81,9 kWp am Schloss Rodaun errichten und erweitert so seine bisherigen Bemühungen zur Nutzung erneuerbarer Energie. Die Anlage wurde auf dem Eternitschindeldach des denkmalgeschützten Gebäudes erbaut und war kein leichtes Unterfangen, wie Cornelia Daniel erzählt.

Zu den Kriterien zur Montage auf denkmalgeschützten Gebäuden zählen, dass die Flächenanordnung möglichst geschlossen und symmetrisch sein soll, d.h. es darf keine Einzelflächen geben. Zudem sollen die Flächen von der öffentlichen Straße nicht einsichtig sein.

„Die Errichtung dieser Anlage auf einem historischen Dach war eine spannende Herausforderung. Die Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt ist für uns essentiell, und wir stehen in engem Austausch, um sicherzustellen, dass alles den Vorschriften entspricht. Die Genehmigung für dieses Projekt zeigt, dass auch denkmalgeschützte Gebäude einen Beitrag zur Energiewende leisten können“, erklärt Florian Bauer, kaufmännischer Geschäftsführer der katholischen Privatschule.

„Bewahrung der Schöpfung“

Dies ist nicht das erste Mal, dass der Schulverein auf die Nutzung von Photovoltaik setzt. Davor wurden Anlagen wie die 42 kWp PV-Anlage an weiteren Standorten in Wien, die 28,10 kWp PV-Anlage in Frohsdorf sowie die 89,91 kWp PV-Anlage in Wr. Neustadt installiert.

„Für uns ist die Bewahrung der Schöpfung ein zentrales Anliegen. Die Investition in Photovoltaikanlagen ist nicht nur ein Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung, sondern auch ein Ausdruck unseres Glaubens an die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen“, sagt Alfred Hödl, pädagogischer Geschäftsführer der Schule.

Die größten Herausforderungen bei der Errichtung dieser Anlagen lagen für Tasuendundein Dach in der Komplexität der Montage auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie der Sicherstellung der optimalen Nutzung von historischen Dächern ohne ihre Struktur oder Ästhetik zu beeinträchtigen.

Tausendundein Dach vollbringt Projekt 1.235

„Durch die tolle Zusammenarbeit aller Professionisten und die gemeinsame Vorbereitung konnten wir die Dachmontage innerhalb einer Woche erledigen“, erzählt Claus Baumgartner, Projektleiter von 10hoch4 Photovoltaik.

Mit der Inbetriebnahme dieser neuesten Anlage am Schloss Rodaun wird die bereits bestehende Gesamtleistung der PV-Anlagen des Schulvereins auf über 240 kWp erhöht. Alle Projekte wurden in den letzten Jahren in Kooperation mit der Initiative Tausendundein Dach errichtet und das Denkmal-Projekt von Tausendundein Dach trägt bereits die Dachnummer 1.235.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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