10.02.2020

Tastery: Gastro-Startup in Wien Neubau ermöglicht „Schnupper-Essen“

Tanja und Andreas Hollmüller bieten in ihrem Wiener Verkostungslokal "Tastery" die Möglichkeit, Produkte kleiner Hersteller zu testen und zu bewerten - und zwar gratis. Die Hersteller zahlen dafür eine Standmiete.
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Tastery, das Gastro-Startup aus Wien
(c) Puls 4/ Gerry Frank

Als einer der Gründer in der aktuellen Folge von „2 Minuten 2 Millionen“ treten am 11.2. Tanja und Andreas Hollmüller mit ihrem Verkostungslokal Tastery an. Tastery ist in Wien Neubau zwischen anderen gastronomischen Institutionen wie dem Berliner Döner, dem PROSI und dem WIRR angesiedelt – das beste Umfeld also, um die entsprechende Zielgruppe anzusprechen.

+++2 Minuten 2 Millionen: Interviews, Porträts, Hintergründe und Live-Stream+++

Doch worum geht es bei Tastery? Beim – laut Eigenangabe – „ersten Verkostungslokal Wiens“ können die Kundinnen und Kunden gratis die Produkte verschiedener Hersteller testen, indem sie sich durch ein stetig wechselndes Sortiment kosten. Die „Bezahlung“ erfolgt, indem die Produkte bewertet werden und die Produzenten  diese Bewertung in ihre Marktforschung einfließen lassen. Wenn ein Produkt gefällt, so kann es außerdem auch gleich vor Ort gekauft werden. Zudem können die Kundinnen und Kunden Geschenkkörbe mit individueller Bestückung kaufen.

Verkostungslokal plus Café

Neben dem Verkostungslokal hat Tastery auch ein kleines Café, in dem die Kundschaft bei einem Kaffee entspannen und eine Kleinigkeit essen kann. Auf dem Menü stehen unter anderem selbstgemachte Limonaden und Wraps.

Tastery für Unternehmen

Auf den insgesamt 120 Quadtratmetern haben derzeit maximal 44 Produzenten in Form von Mini-Verkaufsständen Platz. Neben den Effekten der Marktforschung erhalten die Produzenten den gesamten Verkaufserlös, wenn ihre Produkte verkauft werden. Zudem lernen die Kundinnen und Kunden die Produkte der Unternehmen durch die Verkostung kennen – was einen entsprechenden Marketing-Effekt mit sich zieht. Im Gegenzug finanziert sich Tastery dadurch, dass die Unternehmen für die die Ausstellungsflächen Miete zahlen.

Die Kundschaft gibt die Bewertung direkt über die in der Verkostungs- und Präsentationsfläche integrierten Abstimmungsbuttons ab. Flüssige und kühlungsbedürftige Produkte werden im Lokal präsentiert und im Café verkostet. Hierfür hat Tastery eine eigene Bewertungsapp entwickelt. Die Daten werden gesammelt und auch simultan auf der Website in einem 5-Sterne System ausgewiesen. Nach Ablauf der Zusammenarbeit erhält der Produzent die ausgewerteten Ergebnisse.

Über 200.000 Bewertungen in 24 Monaten

Laut eigener Website verzeichnet Tastery über 200.000 Bewertungen in den ersten 24 Monaten nach der Gründung. Die durchschnittlich 60 Besucher pro Tag führen jeweils im Schnitt neun Verkostungen pro Person durch. Nun wollen die Gründer bei der Puls4-Show „2 Minuten 2 Millionen“ ein Investment an Land ziehen, um das eigene Business weiter auszubauen.

Virtuelle Tour durch das Tastery-Lokal


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Tastery: Gastro-Startup in Wien Neubau ermöglicht „Schnupper-Essen“

Als einer der Gründer in der aktuellen Folge von „2 Minuten 2 Millionen“ treten am 11.2. Tanja und Andreas Hollmüller mit ihrem Verkostungslokal Tastery an. Bei Tastery können Kundinnen und Kunden die Produkte der jeweiligen Hersteller gratis testen. Tastery ist in Wien Neubau zwischen anderen gastronomischen Institutionen wie dem Berliner Döner, dem PROSI und dem WIRR angesiedelt – das beste Umfeld also, um die entsprechende Zielgruppe anzusprechen. Neben den Effekten der Marktforschung erhalten die Produzenten den gesamten Verkaufserlös, wenn ihre Produkte verkauft werden. Im Gegenzug finanziert sich Tastery dadurch, dass die Unternehmen für die die Ausstellungsflächen Miete zahlen. Laut eigener Website verzeichnet Tastery über 200.000 Bewertungen in den ersten 24 Monaten nach der Gründung.

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