13.09.2023

Talents of Tomorrow: Grazer Employer-Branding-Startup ist insolvent

Talto betreibt eine Content-Marketing Plattform mit Fokus auf Employer Branding. Nun sind die Grazer insolvent. Als Grund für den Konkurs nennt das Startup die wirtschaftlich schwierige Lage in der PR-Branche.
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Foto: Talto
Foto: Talto

Nach der Gründung Anfang 2020 kamen von „Talents of Tomorrow“, kurz Talto, ein Jahr später bereits mehrere Erfolgsmeldungen: So wurden Umsatz und Nutzer:innenzahlen innerhalb eines Jahres verdreifacht. Prominente Unternehmen wie Deloitte Österreich, Mercedes-Benz oder BMW konnte die Grazer Plattform für sich gewinnen, wie brutkasten berichtete.

Mithilfe eines Millioneninvestments folgte die Expansion nach Deutschland, wo Talto in Köln einen weiteren Standort eröffnete. Durch die Aktivitäten im Nachbarland wollte das Startup sowohl in Deutschland als auch in Österreich seine Bekanntheit steigern.

Ursachen für die Insolvenz

Doch nun geht es für das Grazer Startup, das laut KSV von Geschäftsführer Manuel Schmölzer und Geschäftsführerin Carla Kowanda geleitet wird, nicht mehr weiter. Als Grund für die Insolvenz nennt Talto den europaweit wirtschaftlichen Einbruchs in der PR-Branche, wie es in einer Aussendung des Kreditschutzverbandes (KSV) heißt. Auch die Suche nach weiteren Investoren war laut der Mitteilung nicht erfolgreich.

Die Passiva belaufen sich laut KSV aktuell auf rund 1,7 Millionen Euro. Über die Höhe der Aktiva ist derzeit nichts bekannt. Die Insolvenz von Talto trifft neben rund 108 Gläubiger:innen auch fünf Dienstnehmer:innen des Startups. Zu Spitzenzeiten waren noch 30 Arbeitnehmer:innen beschäftigt gewesen.

Talto-Geschäftsführerin meldet sich auf LinkedIn

Kurz nach Bekanntgabe der Insolvenz durch die KSV meldete sich Talto-Geschäftsführerin Carla Kowanda auf LinkedIn mit einem Abschiedsstatement: „Nach vielen Stunden, die wir mit Budgets, Gesprächen mit Investoren/Eigentümern etc., vielen Tränen, vielen Emotionen, endlosen Diskussionen und Willenskraft verbracht haben, können wir Talto nicht weiterführen“, schreibt sie in ihrem Post, der mit einem Achterbahn-Emoji versehen ist.

Kowanda hat „Talents of Tomorrow“ seit 2017 mit aufgebaut. Vor ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin war sie einige Zeit Chief Sales Officer des Unternehmens. Sie bedankte sich bei ihren Kolleg:innen für eine „unglaubliche Reise“ und endete die Nachricht mit dem Hashtag „endofstory“.

Für Talto geht es nicht weiter

Die Grazer waren zuletzt sowohl in Österreich als auch in Deutschland tätig. Neben der Karriereplattform für Studierende bot Talto Dienstleistungen im Bereich Online Content-Marketing mit Fokus auf Employer Branding an. Für Studierende war die Nutzung kostenlos. Das eigentliche Geschäftsmodell waren die kostenpflichtigen Marketing-Dienstleistungen für Unternehmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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