31.07.2025
INVESTMENT

Grazer Startup Taceo erhält 5,5 Mio. Dollar für Datenschutz-Technologie

Das Grazer Tech-Startup Taceo konnte bereits einige Akteur:innen aus der internationalen Krypto- und Tech-Szene von seinem Produkt überzeugen - darunter auch OpenAI-CEO Sam Altman. In einer aktuellen Seed-Finanzierungsrunde sicherte sich das Unternehmen nun ein Investment in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar.
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Das Taceo-Founderteam | © Taceo

Taceo wurde 2022 als Spin-off der Technischen Universität Graz und des KI-Forschungszentrums Know-Center gegründet. Im Fokus des Grazer Startups steht eine Technologie, die es ermöglicht, sensible Daten organisationsübergreifend zu verarbeiten, ohne sie offenzulegen. Laut Taceo lassen sich dadurch Datenschutzrisiken vollständig vermeiden.

Die Technologie kam bereits beim umstrittenen Projekt „World“ (früher „Wordcoin„) des OpenAI-CEOs Sam Altman zum Einsatz. Nun sicherte sich das Startup ein Investment von insgesamt 5,5 Millionen Euro.

Internationale Investoren

Angeführt wird die aktuelle Seed-Finanzierungsrunde vom US-Fonds Archetype VC. Weitere Beteiligte sind a16z CSX, Cyber.Fund, A.Capital Ventures, Polymorphic sowie mehrere nicht namentlich genannten Business Angels. a16z CSX hatte das Startup bereits im Vorjahr in seinen Blockchain-Accelerator in New York aufgenommen.

„Seit dem ersten Treffen – nach Lukas’ Vortrag zu coSNARKs in unserem Head Quarter (New York) – haben wir großes Vertrauen in das Team aufgebaut. Die Mission von Taceo ist extrem ambitioniert, und wir sind begeistert, Teil dieser Reise zu sein“, sagt Ash Egan, Gründer und General Partner bei Archetype, zum Investment.

Mit dem frischen Kapital plant Taceo den Ausbau von Team und Infrastruktur. Damit will man die eigene Technologie auch über die Blockchain-Branche hinaus nutzbar machen. Potenzielle Einsatzfelder sieht das Unternehmen unter anderem in den Bereichen digitale Identität, KI-gestützte Datenverarbeitung und im Finanzwesen.

Schutz der Privatsphäre

Im Mittelpunkt von Taceos Lösung steht die sogenannte „Private Shared State“-Infrastruktur. Sie ermöglicht es mehreren Parteien, verschlüsselte Daten gemeinsam zu nutzen und zu verarbeiten. Dabei sollen keine sensiblen Informationen offengelegt werden. So sollen beispielsweise persönliche oder geschäftskritische Daten wirtschaftlich genutzt werden können, während gleichzeitig die Privatsphäre gewahrt bleibt.

Anwendungen sind laut dem Unternehmen unter anderem in Banken, Krankenhäusern oder bei KI-Modellen denkbar – überall dort, wo mit sensiblen Daten gearbeitet wird. Gerade im Blockchain- und KI-Bereich, wo Datenschutzbedenken häufig sind, sieht Taceo ein großes Potenzial.

„Daten teilen, ohne sie preiszugeben – das galt lange als Widerspruch. Mit unserer Technologie machen wir genau das möglich. Damit legen wir den Grundstein für eine neue digitale Infrastruktur, die Privatsphäre, Vertrauen und Zusammenarbeit vereint. Gerade im Zeitalter von KI brauchen wir Lösungen, die nicht nur leistungsfähig, sondern auch verantwortungsvoll sind“, sagt Lukas Helminger, Co-Founder und CEO von Taceo.

Auftrag für Sam Altman

Einen prominenten internationalen Auftrag hatte das Grazer Startup bereits im Rahmen eines Projekts von OpenAI-CEO Sam Altman: Für dessen Unternehmen World (ehemals Worldcoin) entwickelte Taceo eine Iris-Matching-Software zur Registrierung im World-Netzwerk. „Dabei bleiben die biometrischen Daten von über 14 Millionen Personen vollständig verschlüsselt – auch für World selbst“, betont das Unternehmen.

„Taceos Technologie hat uns geholfen, eines der größten datenschutzfreundlichen Systeme im Kryptobereich zu entwickeln – keine andere Lösung konnte diese Skalierung und Geschwindigkeit erreichen“, so Philipp Sippl, Vorstandsmitglied bei World.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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