31.05.2022

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

Christoph Obererlacher, CEO Swiss Life Select Österreich, über seine Prinzipien bei der Anlage und den Umgang mit der aktuellen Situation.
/artikel/swiss-life-select-oesterreich-interview
Christoph Obererlacher, CEO Swiss Life Select Österreich
Christoph Obererlacher, CEO Swiss Life Select Österreich | (c) Swiss Life Select

Swiss Life Select ist laut eigenen Angaben der Marktführer unter Österreichs Finanzdienstleistern und Finanzberatern. Das Unternehmen bietet eine Reihe an Dienstleistungen in Bereichen wie Geldanlage, Finanzierung und Immobilien. Zuletzt steckte man 5,2 Millionen Euro in die Digitalisierung dieser Angebote. Wir haben Swiss Life Select Österreich CEO Christoph Obererlacher gefragt, was dem Unternehemn bei der Anlage wichtig ist, wie es mit der aktuellen Situation umgeht und was in Sachen Digitalisierung noch geplant ist.


Wie ist Swiss Life Select zum Marktführer in Österreich geworden?

Wir haben unsere Beratungslogik von Beginn an mit einer starken Kundenzentrierung versehen. Dabei ist es uns gelungen, mit unseren Angeboten die richtigen Antworten auf die Bedürfnisse der Österreicherinnen und Österreicher in puncto finanzieller Anliegen zu geben. Tief verankert in unserem Unternehmenscredo ist seit jeher die individuelle Beratung nach dem Best-Select-Prinzip. Hierzu stehen uns über 100 Produktpartner:innen in den Bereichen Finanzierung, Vorsorge, Investment und seit einigen Monaten auch im Bereich Immobilien zur Verfügung. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal, welches unsere Kundinnen und Kunden zu schätzen wissen.

Wie geht Swiss Life nach dem Höhenflug der Märkte im Jahr 2021 nun mit der deutlich schwächeren Performance um?

Schwankungen an den Märkten sind etwas ganz Normales. Und auch wenn Schwankungen immer als Risiko gesehen werden, so sollte man Dinge relativieren und möglichst rational betrachten. So kann man niedrigere Kurse definitiv auch als Chance betrachten.

Wie sollte ein Anlage-Portfolio heute optimalerweise aussehen? War das vor einem Jahr noch anders?

Zuallererst muss es natürlich auf die persönlichen Gegebenheiten und Ziele unserer Kundinnen und Kunden ausgerichtet sein. Ganz generell lässt sich sagen, dass ein Portfolio dynamisch ausgerichtet sein sollte, und der strategische Blick muss im Vordergrund stehen. Daran ändert die aktuelle Situation nicht viel, denn bereits vor einem Jahr haben wir über die Problematik niedriger Renditen und realer Negativverzinsung gesprochen.

Wie langfristig sind die Folgen der aktuellen Krise zu erwarten?

Es wäre unseriös den Versuch zu wagen irgendwelche Entwicklungen prognostizieren zu wollen. Market Timing ist in den seltensten Fällen vorteilhaft. Zumindest in Bezug auf die Märkte sollte jetzt strategisches Wertpotential im Vordergrund stehen. Es muss uns allen klar sein, dass es nicht darum geht kurzfristig zu spekulieren, sondern langfristig zu investieren.

Swiss Life Select hat in den vergangenen fünf Jahren rund 6,5 Millionen Euro in die Digitalisierung gesteckt. Was wurde gemacht?

Wir haben bereits vor der Corona-Pandemie stark in den Auf- und Ausbau einer vollumfassenden, digitalen Finanzberatung investiert. Die Nachfrage nach zeiteffizienten digitalen, aber dennoch persönlichen Beratungslösungen wächst nach wie vor spürbar. Ein weiteres Investitionsprojekt im Bereich der Digitalisierung ist unser hochmodernes Kundenportal „FiLiP“. Hier ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, durch eine transparente Übersicht sämtlicher Vermögenswerte unserer Kundinnen und Kunden einen am Markt einzigartigen Mehrwert zu schaffen. Insbesondere durch die aktuelle Letztversion, die Kundinnen und Kunden das Bewerten, Beobachten, Suchen sowie Kaufen und Verkaufen von Immobilien direkt über unser Kundenportal FiLiP ermöglicht, haben wir abermals unseren visionären und innovativen Zugang im Sinne eines vollumfassenden Financial Plannings unterstrichen.

Wohin entwickeln sich die Wünsche der Kundinnen und Kunden im Anlage-Bereich?

Das Thema Nachhaltigkeit und ihre Ausprägungen spielt in den nächsten Jahren eine größere Rolle, so wie auch der Vorsorgegedanke bei der Geldanlage zunehmend an Relevanz gewinnt. Transparenz und Effizienz sind Trends, die bereits vor Jahren eingesetzt haben, auch wenn manche Angebote am Markt das immer noch nicht vermuten lassen.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Swiss Life Select: Darauf achtet Österreichs Finanzberater-Marktführer bei der Anlage