17.12.2019

SVEA: Ein Mittel gegen Wachsstumsschmerzen

Der Kärntner Personaldienstleisters ATPOL hat sich auf die Vermittlung von Facharbeitern im Bau- und Baunebengewerbe spezialisiert. Für das Wachstum benötigte das Unternehmen Liquidität und griff dabei auf eine Factoring-Lösung von SVEA zurück.
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Es ist eigentlich das, was sich jedes Unternehmen wünscht: Schon knapp nachdem man mit seinem Angebot in den Markt geht, rennen einem die Kunden sprichwörtlich die Tür ein. So ging es auch Michael Peball, Geschäftsführer des Kärntner Personaldienstleisters ATPOL, der erst vor rund einem halben Jahr sein Service startete.

Das Unternehmen hat sich auf Facharbeiter im Bau- und Baunebengewerbe spezialisiert und arbeitet mit Partneragenturen in Polen, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei zusammen. ATPOL vermittelt die Fachkräfte aber nicht nur, sondern bietet seinen Kunden als „Arbeitskräfteüberlasser“ ein Rundum-Paket: „Wir übernehmen alle Arbeiten, die mit der Beschäftigung eines Arbeiters zusammenhängen. Das Bedeutet: Schalten von Inseraten, Führen von Bewerbungsgesprächen, Selektion der Bewerber, Anmeldung der Mitarbeiter bei GKK und BUAK, Quartiersuche, Ausstattung der Arbeiter mit Arbeitskleidung, Zeiterfassung und Lohnverrechnung“, erklärt Michael Peball. 

Vorfinanzierung: Schnelles Wachstum braucht Liquidität 

Die Nachfrage sei von Beginn an sehr groß gewesen. „Unsere Kunden könnten viele Ihrer Projekte ohne Fachkräfte aus dem Ausland nicht abwickeln“, sagt Peball. Zugleich sei Österreich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus in den Nachbarländern für gut ausgebildete Arbeitskräfte sehr attraktiv. Das habe für ATPOL zu einem sehr schnellen Wachstum geführt.

Michael Peball, Geschäftsführer von ATPOL

Mit dem beschriebenen Rundum-Paket gewann man in den sechs Monaten seit dem Start 23 Business-Kunden. Das rapide Fortkommen wurde aber auch zur Herausforderung. „Unsere Kunden haben bei monatlicher Faktura ein 30-tägiges Zahlungsziel“erklärt der Geschäftsführer. Sprich: Das Unternehmen muss bei derzeit rund 75 Facharbeitern Löhne und Abgaben für je zwei Monate vorfinanzieren.

„Das sind etwa 150.000 Euro an Löhnen – mit Abgaben kommen wir auf fast das Doppelte. Das lässt sich für ein eigenfinanziertes junges Unternehmen wie uns schwer im Voraus stemmen. Diese Liquidität ist aber unbedingt notwendig, um in der Entwicklung voranzukommen“, sagt Peball. 

SVEA Factoring als Lösung 

Eine Lösung für die Vorfinanzierung fand ATPOL in Factoring bei SVEA. Dabei werden die gestellten Rechnungen sofort ausbezahlt und SVEA kümmert sich gegen eine Gebühr um die gesamte Abwicklung mit den Kunden. Die „Wachstumsschmerzen“ in Form von Liquiditätssorgen sind für Michael Peball damit erledigt.

Über unser Angebot ‚selektives Factoring‘ kann man zudem nicht nur von Kunde zu Kunde, sondern sogar von Rechnung zu Rechnung entscheiden, ob man das Service nutzen will“, erklärt Christoph Rebernik, der im August diesen Jahres die Agenden des Sales und Marketing Direktor von SVEA übernommen hat

Mit Neukunden könne man innerhalb weniger Tage loslegen. Und das SVEA-Angebot umfasse weit mehr, als nur Vorfinanzierung – „es ist ein Fullservice-Paket inklusive Debitorenmanagement“, sagt RebernikDarauf setzt auch ATPOL: „SVEA übernimmt für uns nicht nur die Finanzierung, sondern auch vorab die Bonitätsprüfung und später gegebenenfalls Mahn- und Inkassowesen. Dazu haben wir über SVEA eine Ausfallsversicherung, sodass es für uns keine bösen Überraschungen geben kann“, erklärt Peball. 


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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SVEA: Ein Mittel gegen Wachsstumsschmerzen

Es ist eigentlich das, was sich jedes Unternehmen wünscht: Schon knapp nachdem man mit seinem Angebot in den Markt geht, rennen einem die Kunden sprichwörtlich die Tür ein. So ging es auch Michael Peball, Geschäftsführer des Kärntner Personaldienstleisters ATPOL, der erst vor rund einem halben Jahr sein Service startete. Das Unternehmen hat sich auf Facharbeiter im Bau- und Baunebengewerbe spezialisiert und arbeitet mit Partneragenturen in Polen, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei zusammen. Das habe für ATPOL zu einem sehr schnellen Wachstum geführt. Eine Lösung für die Vorfinanzierung fand ATPOL in Factoring bei SVEA. „Über unser Angebot ’selektives Factoring‘ kann man zudem nicht nur von Kunde zu Kunde, sondern sogar von Rechnung zu Rechnung entscheiden, ob man das Service nutzen will“, erklärt Christoph Rebernik, der im August diesen Jahres die Agenden des Sales und Marketing Direktor von SVEA übernommen hat.

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