10.12.2015

True Boxers: “Superman kommt uns nicht in die Hose”

Welche Kriterien muss die “perfekte Boxershorts” erfüllen? Gut sitzen muss sie, stylisch soll sie sein- und am Besten auch noch fair produziert. Das Boxershorts-Label “True Boxers” lässt Männerherzen höher schlagen.
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"True Boxers" haben Boxershorts entwickelt, die nicht nur fair produziert werden, sondern auch optisch ansprechend sind.

Zwei Wiener Gründer haben mit „True Boxers“ Unterwäsche entwickelt, die sitzt. Das Unternehmer-Gen wurde beiden in die Wiege gelegt: Einer kommt aus einer Familie, die praktischerweise Mode produzierte, während der andere lange Zeit im Familieneigenen Möbelgeschäft gearbeitet hat. Trotzdem war man nicht auf fremde Hilfe angewiesen.

“Wir sind leidenschaftliche Boxershots-Träger”, meint ein Gründer im Gespräch mit dem Brutkasten. Mit einem Augenzwinkern erzählt er von lustigen Pyjamapartys, bei denen er schon auch einmal den zukünftigen Mitgründer aufgefordert habe, “die Hosen runter zu lassen”. In Shorts, ohne lästiger und kratzender Hose, chillt es sich eben am Besten. Das wissen auch die Mädchen. “Meine Ex-Freundin hat mir immer die Shorts geklaut”, meint der Gründer rückblickend. Als sich dann beide Gründer darüber beschwert hatten, dass ihnen herkömmliche Shorts außerdem zu monoton sind, „immer schwarz oder weiß, kariert oder gestreift, wurde die Idee zu „True Boxers“ geboren.  Nun können Mädchen sich gleich ein eigenes Paar bestellen.

Keine Superman-Shorts

Grundsätzlich richtet sich das Label aber an Männer – mit einem klaren Ziel: “Wir wollen nachhaltige Produkte liefern mit schönen Motiven. Lässige Shorts sind heutzutage viel zu überteuert, zerfallen und wenig kreativ. Das Superman-Logo wird man bei uns nicht finden”, meint der Gründer.

Produziert wird nicht in Asien, sondern in Portugal. Eine Firma mit fairen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter ist es geworden, die das Gründerduo lange gesucht hat. Im fernen Osten ist dies keine Selbstverständlichkeit, darum waren den beiden Jungs europäische Standards wichtig. Man habe sich zwar Stoffproben zuschicken lassen, aber die wären nicht zufriedenstellend ausgefallen.

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So sehen die fair produzierten Shorts aus.

Auch auf Messen waren die beiden anfangs nicht fündig geworden. “Und wenn ein Stoffhersteller dabei war, der die richtige Qualität hatte, waren wir oft zu klein”, erzählt der frische Gründer. Es sei blauäugig gewesen zu glauben, man werde auf großen Messen fündig. “Es war letztendlich das eigene Suchen. Direkt vor Ort in den verschiedenen Ländern, das uns zum richtigen Lieferanten geführt hat.” Bei manchen habe man sogar ohne Termin sein Glück versucht.

Das Gesamtpaket in der Hose

“Unsere faire Variante kostet in der Herstellung natürlich mehr, aber das lassen wir uns die Qualität auch kosten”, meint der Founder. “Wir möchten, dass die Leute unser Produkt kaufen, weil sie unser Produkt gut finden, das Gesamtpaket muss stimmen”.

Schlussendlich sei man fündig geworden: Ein Poplin-Stoff aus 100% Baumwolle mit sanften Mustern, der dünn ist und nicht knittert. Die erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter habe den beiden die Produktion finanziert. Die erste Lieferung wird voraussichtlich im Jänner kommen. Davor haben sie allerdings über ein dreiviertel Jahr ihr eigenes Geld investiert.

“Das teuerste ist, dass du kein Einkommen hast”, meint der Gründer nachdenklich. Trotzdem hatten beide seit langem das Ziel, selbstständig zu sein. “Etwas eigenes zu produzieren, hat schon was”, meint der Co-Gründer ein bisschen stolz.

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Die Boxershorts für Jungs -aber auch Mädls.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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