02.07.2020

SuperBee Keeper: NÖ-Startup bekämpft mit AR die Pandemie im Bienenstock

Mit seiner App unterstützt das niederösterreichische Startup SuperBee Keeper Imker bei der Optimierung ihrer Betriebsweise und im Kampf gegen die Varroamilbe.
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SuperBee Keeper - mit AR gegen die Pandemie im Bienenstock
(c) accent / Beatrice Weisgram: accent Inkubator GF Michael Moll, SuperBee Keeper-Gründer David Lechner, SuperBee Keeper-Gründerin Andrea Kirchmayer, tecnet equity GF Doris Agneter

Die verstärkte Aufmerksamkeit für das Bienensterben in den vergangenen Jahren brachte nicht nur viele neue Imkerinnen und Imker hervor. Sie rief auch einige neue Startups auf den Plan. Eines davon ist SuperBee Keeper aus Bad Schönau in Niederösterreich. Das Unternehmen will mit seiner App erstens bei der Optimierung des Betriebs helfen. Zweitens nimmt es sich des derzeit größten Problems in der Imkerei an: Des Befalls von Honigbienen-Völkern durch die Varroamilbe. Es ist ein globales Problem, für das das Gründerduo Andrea Kirchmayer und David Lechner eine aktuelle Analogie nutzt: Es sei eine „Varroa-Pandemie“.

SuperBee Keeper-App: Optimierung in der Imkerei

„Mit SuperBee Keeper können Imkerinnen und Imker standardisierte Daten sammeln, auswerten, austauschen und neue Erkenntnisse zu ihren Bienenvölkern gewinnen“, erklärt Gründerin Kirchmayer. Konkret ermöglicht die App von SuperBee Keeper Imkern, ihre Stockkarten zu digitalisieren und die Entwicklung ihrer Bienenstöcke über eine Zeitachse einsehen zu können.

+++ Mehr zum Thema Nachhaltigkeit +++

„In weiterer Folge können die Daten mehrerer Imker gematcht und damit Gemeinsamkeiten und Abweichungen schnell erkannt werden. Mit Hilfe der gesammelten Informationen können Imker ihre Betriebsweise optimieren, um nicht nur Produktionsverluste zu minimieren, sondern eine flächendeckende Bestäubungsleistung zu gewährleisten“, heißt es vom Startup.

AI und AR im Kapmf gegen die Varroa-Pandemie

Für die Bekämpfung der „Varroa-Pandemie“ bietet die App ein besonderes Feature: Die Echtzeit-Erkennung des Varroamilben-Befalls erfolgt mittels KI-Algorithmus – über Augmented Reality (AR) wird der Befall gleich vor Ort angezeigt. Das Feature ermögliche dank der heutigen hochauflösenden Handy-Kameras eine sofortige Erkennung vor Ort mit automatischer Speicherung der Daten, so SuperBee Keeper. Damit seien Diagnose und eine Empfehlung zur Behandlung der einzelnen Bienenvölker möglich. Bislang erfolge eine entsprechende Analyse noch mittels Fotos, mit der App biete man eine praxisorientierte und genauere Monitoringmöglichkeit.

Das Startup wurde auch in den accent Incubator aufgenommen. „Im Laufe der accent-Betreuung konnte das Konzept von dem Varroamonitoring auf weitere Anwendungen wie Verringerung und Vermeidung von Verlusten von Bienenvölkern, Vernetzung von Daten und die ökologisch nachhaltige, flächendeckende Bestäubung ausgeweitet werden“, erzählt accent-Geschäftsführer Michael Moll. 2019 gewann das Konzept auch den riz up Genius Award. Die App soll „demnächst“ zunächst im Google Play-Store zum Download bereitstehen.

⇒ Page zur App (noch im Aufbau)

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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SuperBee Keeper: NÖ-Startup bekämpft mit AR die Pandemie im Bienenstock

  • SuperBee Keeper aus Bad Schönau in Niederösterreich will mit seiner App erstens bei der Optimierung des Imkerei-Betriebs helfen.
  • Zweitens nimmt es sich des derzeit größten Problems in der Imkerei an: Des Befalls von Honigbienen-Völkern durch die Varroamilbe.
  • „Mit SuperBee Keeper können Imkerinnen und Imker standardisierte Daten sammeln, auswerten, austauschen und neue Erkenntnisse zu ihren Bienenvölkern gewinnen“, erklärt Gründerin Andrea Kirchmayer.
  • Konkret ermöglicht die App von SuperBee Keeper Imkern, ihre Stockkarten zu digitalisieren und die Entwicklung ihrer Bienenstöcke über eine Zeitachse einsehen zu können.
  • Für die Bekämpfung der „Varroa-Pandemie“ bietet die App ein besonderes Feature: Die Echtzeit-Erkennung des Varroamilben-Befalls erfolgt mittels KI-Algorithmus – über Augmented Reality (AR) wird der Befall gleich vor Ort angezeigt.
  • Die App soll „demnächst“ zunächst im Google Play-Store zum Download bereitstehen.

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  • „Mit SuperBee Keeper können Imkerinnen und Imker standardisierte Daten sammeln, auswerten, austauschen und neue Erkenntnisse zu ihren Bienenvölkern gewinnen“, erklärt Gründerin Andrea Kirchmayer.
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  • SuperBee Keeper aus Bad Schönau in Niederösterreich will mit seiner App erstens bei der Optimierung des Imkerei-Betriebs helfen.
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