23.06.2021

Südhub: Das ist die neue Anlaufstelle für Startups im Burgenland

Südhub ist die neue Anlaufstelle für Startups im Burgenland. Im brutkasten-Talk sprachen Michael Sedlak, Martin Trink und Amadeus Linzer über die Hintergründe.
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Südhub
Amadeus Linzer, Michael Sedlak und Martin Trink (v.l.) im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel © brutkasten Media
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Rund 40 bis 50 Startups gibt es im Burgenland, wie Michael Sedlak schätzt. Sedlak ist Innovationmanager der Wirtschaftsagentur Burgenland und begleitet die Szene in Ostösterreich schon seit Jahren. “Wir haben im Burgenland eine sehr reife Startup-Szene. Es sind viele Gründerinnen und Gründer der zweiten Welle hier, die bereits eine Corporate-Karriere gemacht haben und die es jetzt wieder ins Burgenland zurückzieht”. Ihnen widmet die die Wirtschaftsagentur nun mit dem Südhub eine eigene Anlaufstelle für individuelle Beratung, Vernetzung und Finanzierung. Auch ein eigener Accelerator ist Teil des Angebots – der erste Durchlauf ist soeben angelaufen.

Dass es den neuen Hub nun gibt, ist auch dem 2018 von der Wirtschaftsagentur Burgenland und anderen Partnern aus dem Burgenland und Westungarn gestarteten Projekt SMART-UP zu verdanken, erzählt Sedlak: „Es ist aus der Überlegung heraus entstanden, wie ländliche Regionen Startups unterstützen können, damit sie nicht in Hotspots wie Wien oder Budapest gehen müssen“. Für Startups aus der Grenzregion wurden von der durch Mittel des Landes Burgenland und der Europäischen Union finanzierten Initiative seitdem viele Aktivitäten umgesetzt. „Ein zentraler Punkt war die Gründung von Startup Pannonia, der grenzüberschreitenden Startup Community“, erklärt Sedlak. Zwar ende das Projekt nun im Mai 2021, Netzwerk und das Know How, die durch die unterschiedlichen Aktivitäten aufgebaut wurde, blieben aber erhalten. „Für die Wirtschaftsagentur Burgenland selbst war es ein Testballon, um Support-Möglichkeiten für Startups zu evaluieren und darauf basierend den Südhub als Startup- und Gründerzentrum zu konzipieren“, so der Innovationsmanager.

Vitablick-Gründer zog es zurück ins Burgenland

Auch Amadeus Linzer hat für sein Startup Vitablick das Burgenland als Standort gewählt. Nach Ausbildung und Karriere in den USA, den Niederlanden und Deutschland, hat ihn sein Weg zurück in seine Heimat geführt. Vitablick bietet Seniorinnen und Senioren mittels Virtual Reality Brille eine Abwechslung zum Alltag. So werden Ausflüge an den Wolfgangsee oder in den Wiener Prater zumindest virtuell wieder möglich. “So wollen wir Emotionen und Erinnerungen schaffen und wieder hervorholen”, erklärt Linzer – am beliebtesten sei aber ein Video, in dem man von sieben weißen Schäferhundwelpen umgeben ist.

brutkasten-Talk zum neuen Südhub

Dass es jetzt ein eigenes Gründerzentrum in Güssing gibt, findet Linzer, dessen Startup bereits im „Startup Pannonia“-Programm im Rahmen von SMART-UP gecoacht wurde, gut: “Man nimmt sich im Südhub wirklich im persönlichen Gespräch Zeit für die Startups und das bringt sehr viel. Für mich ist mein Startup wie mein Baby und da lege ich auf individuelle Betreuung wert. So ein institutionalisierter Anlaufpunkt hat der Startupszene im Burgenland bisher gefehlt”, sagt der Jungunternehmer. Der Südhub unterstütze jede Gründerin und jeden Gründer mit Kontakten zu Unternehmen oder in die Politik, erklärt Martin Trink, der die Leitung des Südhubs übernommen hat. Auch Eigenkapitalinvestments, Haftungen und Förderungen zählen zum Angebot.

Der Accelerator für den erfolgreichen Markteintritt

Startups, die gerade ihr Produkt fertig entwickelt haben und den Sprung auf den Markt wagen, bietet der Südhub auch einen eigenen Accelerator an. “Im Accelerator ist man besonders gut aufgehoben, wenn man kurz vor dem Go-to-market steht”, sagt Trink. “Wir bieten in dem Programm Infrastruktur, die wir selbst haben, zum Beispiel einen Co-Working-Space. Und wir unterstützen dabei, wenn ein Startup eine eigene Infrastruktur aufbauen möchte. Wir bieten außerdem Know-How und Vernetzung an”. Mit dem Accelerator geht auch eine Basisfinanzierung von 10.000 Euro pro Startup einher. “Wir nehmen dafür keine Anteile und die Teilnahme am Programm kostet nichts”. Wer in den Accelerator will, muss nicht nur bereits ein markttaugliches Produkt haben, auch ein Commitment zum Standort Burgenland ist Bedingung. “Wir sehen uns als Eintritt in eine langfristige Partnerschaft mit der Wirtschaftsagentur. Das Programm läuft acht Monate, aber die Leistungen gehen natürlich darüber hinaus”, erklärt der Südhub-Leiter abschließend.


SMART-UP (AT-HU 052) ist ein Projekt im Rahmen des Programms INTERREG V-A Österreich-Ungarn. Das Projekt wird vom Europäischen Regionalen Entwicklungsfonds unterstützt.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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