23.03.2017

Die schwierige Suche nach den IT-Experten

Je weiter die Digitalisierung voranschreitet, umso gefragter werden IT-Experten. Derzeit übersteigt die Nachfrage das Angebot. Beim WeAreDevelopers-Roundtable wurde dieses Problem diskutiert.
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(c) lassedesignen - fotolia.com: IT-Experten sind gefragt.

Die IT-Abteilung – lange war sie in vielen Unternehmen nur dann wirklich präsent, wenn Computer plötzlich abstürzten, der Drucker streikte oder das E-Mail-Postfach überlastet war. In Notsituationen war es gut, dass es IT-Experten gab, ansonsten wusste niemand so genau, was sie in ihren oft dunklen und kühlen Keller-Zimmern mit flimmernden Bildschirmen und Kabelgewirr am Boden eigentlich taten. Und es interessierte auch die wenigsten.

IT-Experten sind gefragt

Mit zunehmender Digitalisierung hat sich in den letzten Jahren auch der Status von IT-Mitarbeitern stark verändert. Kaum eine andere Berufsgruppe ist so gefragt. Beim WeAreDevelopers-CIO-Roundtable diskutierten Experten am Donnerstag über die Probleme und Möglichkeiten bei der IT-Mitarbeiter-Akquise. „Die IT durchdringt heute alle Geschäftsbereiche“, sagte Walter Fraißler, CIO von Verbund Services. „IT-Experten sind nicht mehr nur in IT-Abteilung gefragt.“

Ausbildung von klein auf

Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften steigt also, das Angebot ist immer noch gering. Das liege unter anderem dran, dass der IT-Bereich in vielen Schulen zu kurz käme: „Da wird der Informatik-Unterricht oft irgendeinem Lehrer umgehängt“, meinte Vladimir Mlynar, CTO von Axians. Außerdem sei die Ausbildung zu anwendungszentriert, meinte Andreas Dangl, Geschäftsführer von Fabasoft. Weil alles immer schnell gehen müsse, schaffe man es darüber hinaus nicht, internationale Standards zu etablieren und die vorhanden Ressourcen sinnvoll zu bündeln.

Redaktionstipps

Die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau

Im öffentlichen Sektor könnte das vor allem in den kommenden 15 bis 20 Jahren werden, wenn die Babyboomer-Generation in Pension geht und ein Wissenstransfer zur Nachfolgegeneration stattfinden muss. Generell werden an zukünftige IT-Mitarbeiter hohe Ansprüche gestellt: Nicht nur programmieren sollen sie könne – auch Daten Analyse, Kommunikationsstärke und soziale Kompetenz steht auf dem Anforderungsprofil. „Im Prinzip suchen wir die eierlegende Wollmilchsau“, sagte Christina Wilfinger, Sales Manager bei Microsoft Österreich. Geht es nach Sead Ahmetovic von WeAreDevelopers, sei vor allem die Fähigkeit, querdenken zu können, entscheidend.

Teamwork ist entscheidend

„Alle Ansprüche kann eine einzelne Person gar nicht erfüllen“, meinte Mario Koplmüller, Recruiting Partner und IT-Teamleiter bei epunkt. Es sei wichtiger, ein Team zusammenzustellen, dessen Gesamtleistung größer ist als die Summe der Einzelleistungen. Dabei komme es vor allem auf ausreichend Diversität innerhalb des Teams an, erklärte auch Friedrich Schmoll, CIO des Umweltbundesamts. Laut Philipp Belcredi, der die Veranstaltung moderierte, mache es insofern auch Sinn, in die Weiterentwicklung von Softskills der Mitarbeiter zu investieren.

Joggen gegen Kündigung

Hat man einmal die passenden IT-Mitarbeiter gefunden, gilt es, sie möglichst zu behalten. Um die Fluktuation möglichst gering zu halten, veranstaltet etwa Paul Kleinrath, Geschäftsführer von SIGNON Österreich regelmäßige Events für seine Mitarbeiter, wie etwa gemeinsame Joggingrunden. Außerdem rät er, genügend Präsenz an Ausbildungsstätten zu zeigen, um auf junge Talente aufmerksam zu werden.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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