19.01.2023

Subway soll für 10 Milliarden US-Dollar verkauft werden

Subway, die nach Filialen-Anzahl größte Fastfood-Kette der Welt, befindet sich bislang in Familienbesitz. Ob verkauft wird, ist noch nicht sicher.
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Subway
Subway-Filiale | (c) Matheus Bardemaker via Unsplash

Bald sechs Jahrzehnte nach der Gründung 1965 befindet sich die US-Fastfood-Kette Subway noch immer im Besitz der zwei Gründer-Familien und hat ihren Sitz im US-Staat Connecticut. Doch die Geschicke des Sandwich-Unternehmens, das mit rund 37.000 Filialen im Franchise-System die aktuell größte Fastfood-Kette der Welt ist, könnten sich bald ändern. Denn wie das Wall Street Journal unter Berufung auf Insider kürzlich berichtete, sollen die Eigentümer einen Verkauf erwägen.

Subway mit 10 Milliarden Dollar-Bewertung richtiges Schnäppchen

Dabei strebe man eine Bewertung von mehr als zehn Milliarden US-Dollar an, heißt es im Bericht. Zum Vergleich: Der börsennotierte Konkurrent McDonalds (weltweit Nr. 2 nach Filialen-Anzahl) ist aktuell mit knapp unter 200 Milliarden US-Dollar bewertet. Subway wäre also vergleichsweise ein richtiges Schnäppchen. Als mögliche Interessenten sehe das Unternehmen strategische Käufer, aber auch Finanzinvestoren, berichtet das Wall Street Journal.

Offiziell kein Kommentar

Noch sei aber unklar, ob ein Verkauf tatsächlich zustande kommt. Das Unternehmen wollte die Sache gegenüber dem US-Magazin nicht konkret kommentieren: „Als privates Unternehmen geben wir keine Kommentare zu Eigentumsverhältnissen und Business-Plänen ab“, heißt es in einem Statement von Subway. „Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, die Marke mit unserem Transformationsprozess voranzubringen, um unseren Franchisenehmern zu helfen, erfolgreich und profitabel zu sein“.

Nach Umsatz-Peak 2012 folgte holprige Jahre

Subway verzeichnete nach einem Peak mit weltweit 18 Milliarden US-Dollar im Jahr 2012 mehrere Jahre infolge Rückgänge im Jahresumsatz. 2021 konnte man in den USA (nach einem schlechten Pandemie-Jahr 2020) ein Umsatzplus von 13 Prozent verzeichnen und kam im Heimatland auf 9,4 Milliarden Dollar Umsatz. Dass nun ein Verkauf im Raum steht wird im Wall Street Journal auch mit der personellen Situation erklärt. Über Jahrzehnte hinweg hatte sich das Management der Fastfood-Kette aus den beiden Gründer-Familien rekrutiert. Viele in der Vergangenheit wichtige Akteur:innen sind aber in den vergangenen Jahren verstorben oder in Pension gegangen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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