26.01.2018

Styleables: NÖ-Startup mit OLED-Display-Schmuck auf Kickstarter

Styleables.io mit Sitz in Rabenstein an der Pielach in Niederösterreich bietet Schmuck mit OLED-Display an, der über eine App individuell angepasst werden kann. Auf Kickstarter sollen nun 30.000 Euro hereinkommen.
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Styleables.io bringt Schmuck, dessen Design über eine App verändert werden kann.
(c) Matthias Lick: Styleables.io bringt Schmuck, dessen Design über eine App verändert werden kann.

„Wearables wie z.B. Smartwatches sind hauptsächlich auf smarte und biometrische Features limitiert und vergessen meist ihren eigentlichen Sinn und Zweck“, schreibt das niederösterreichische Startup styleables.io in einer Aussendung. Diesen „eigentlichen Zweck“ wollen die Gründer, Matthias Lick und Christian Zeller erkannt haben. Man wolle „das Chaos und die Unordnung, die andere tragbare Tech-Accessoires bieten, eliminieren, um den Fokus wieder mehr in Richtung Fashion und Lifestyle zu bringen“. Daher gebe es kein Vibrieren und Klingeln.

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„Bis zu zwölf Stunden Akku-Laufzeit“

Stattdessen bringt styleables OLED-Displays in einem dekorativen Rahmen (45 x 45 mm) – je nach Ausführung aus Kunststoff oder Metall. Über eine App kann mittels Bluetooth-Verbindung eingestellt werden, was am Display angezeigt wird. „Bis zu zwölf Stunden Akku-Laufzeit“ werden angegeben. Das Wearable könne dann optional als Halskette, Anstecker, Krawattenklammer oder Fliege genutzt werden. Neben rund 1000 mitgelieferten Designs können am 320 x 320 Pixel-Display auch selbst hochgeladene Fotos angezeigt werden. „Jeder möchte etwas tragen, das seine Einzigartigkeit, Persönlichkeit, Individualität und Kreativität unterstreicht“, wird CEO Christian Zeller in der Aussendung zitiert.

Promo-Video des Startups:

Ungarisches Startup mit ähnlichem Konzept wie Styleables

Kapital für das Produkt des vor rund zwei Jahren gegründeten Startups soll nun über eine Kickstarter-Kampagne hereinkommen. Das Finanzierungsziel, 30.000 Euro, ist momentan etwa zu einem Drittel erreicht. Die Kunststoff-Ausführung ist derzeit (super early bird) noch um 64 Euro zu haben. Die Metallausführung gibt es noch um 113 Euro. Der Versand wird für September 2018 versprochen. Auch auf Product Hunt wird das Produkt bereits gefeaturet.

Das übrigens rein männliche Team von styleables.io ist nicht das erste, das es mit diesem Konzept versucht. Das ungarische Startup L!BER8 bietet etwa ein Armband, dessen Design ebenfalls über eine App geändert werden kann – der Brutkasten berichtete.

⇒ Zur Kickstarter-Kampagne

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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