25.09.2020

Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

Ecovis bietet der brutkasten-Community einen aktuellen Ausblick zu „automatischen“ Steuerstundungen, Ratenzahlung sowie Stundungszinsen, Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden vereinfachte Zahlungserleichterungen unter gewissen Voraussetzungen eingeführt. Im Folgenden hat Ecovis für die brutkasten-Community wesentliche Aspekte überblicksartig zusammengefasst.

1. COVID-Zahlungserleichterungen iZm Steuerzahlungen

a.) „Automatische“ Steuerstundungen

Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.


Hinweis:    Fälle, bei denen eine Stundungsfrist über den 1.10.2020 hinaus bewilligt worden ist, sind nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht von der automatischen Stundungsverlängerung erfasst. Für diese Fälle sind daher weitere Anträge auf Zahlungserleichterung erforderlich.


Von dieser „automatischen“ Steuerstundung umfasst sind:

  • alle Abgaben, die bis spätestens 25.9.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, die spätestens bis 27.11.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden

Hinweis:    Um für diese gestundeten Abgaben nach dem 15.1.2021 eine Ratenzahlung unter den Corona-Begünstigungen (Rechtsanspruch, als Begründung reicht die derzeitige Corona-Standardbegründung aus) zu erhalten, ist ein Ratenzahlungsansuchen bis spätestens 30.9.2020 (Ende der ursprünglichen Stundungsfrist) zu stellen. Ansonsten werden diese Abgabenstundungen am 15.1.2021 sofort und in voller Höhe fällig und Zahlungserleichterungen können nur im Rahmen der gewöhnlichen BAO-Regeln erwirkt werden.


b.) Ratenzahlung

Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.

Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat. Danach ist eine weitere Ratenzahlung über 6 weitere „angemessene“ Monatsraten zu gewähren, wenn

  • dies beantragt wird und
  • die sofortige Entrichtung des verbleibenden Abgabenbetrags mit erheblichen Härten verbunden wäre.

Hinweis:    Für einen möglichst langen Zahlungsaufschub, sollte ein Antrag eher am Ende der Antragsfrist (30.9.2020) gestellt werden. Dadurch kann eine Ratenzahlung für 12 Monate bis Ende September 2021 bzw in weiterer Folge für weitere 6 Monate bis Ende März 2022 erreicht werden.


In Bezug auf die Ratenzahlungen ist zu berücksichtigen, dass laut den erläuternden Bemerkungen zum Konjunkturstärkungsgesetz die Raten „in Bezug auf die wirtschaftliche Lage angemessen“ sein müssen und somit eine einzelfallbezogene Beurteilung greift.

c.) Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Anspruchszinsen

Die folgenden Stundungszinssätze kommen für den Zeitraum der Zahlungserleichterung zur Anwendung:

ZeitraumStundungszinsen
15.3.2020 bis 15.1.2021keine
16.1.2021 bis 28.2.20212,0%
1.3.2021 bis 30.4.20212,5%
1.5.2021 bis 30.6.20213,0%
1.7.2021 bis 31.8.20213,5%
1.9.2021 bis 31.10.20214,0%
ab 1.11.20214,5%

Abgesehen davon werden für den Veranlagungszeitraum 2020 keine Anspruchszinsen für Einkommens- oder Körperschaftsteuerzahlungen festgesetzt. Weiters sind für Abgaben mit Fälligkeit zwischen dem 15.3.2020 und 31.10.2020 keine Säumniszuschläge festzusetzen (gilt jedoch nicht für Landes- und Gemeindeabgaben).

2. Ausblick

Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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Die Pimcore-Geschäftsführer Dietmar Rietsch und Matthias Blauth (v.l.) © Pimcore

Der britische Private-Equity-Investor Tenzing steigt bei Pimcore ein: Wie Tenzing in einer Mitteilung bekannt gab, übernimmt das Unternehmen die Mehrheitsanteile, die bisher der Münchner Wachstumsfonds Nordwind Growth hielt. Laut Firmenbuchdaten hält der zu Nordwind gehörende NC Growth Fund I GmbH & Co. KG aktuell 73,25 Prozent an der Pimcore GmbH. Die Transaktion steht laut beiden Unternehmen noch unter Vorbehalt der Kartellbehörden.

Salzburger Unternehmen für Datenverwaltung

Pimcore wurde 2009 in Salzburg gegründet und bietet eine Plattform für die Verwaltung von Produkt-, Kunden- und Asset-Daten. Laut Tenzing laufen mehr als 120.000 Installationen und über 400 Unternehmenskund:innen auf der Software. Der Deal ist der nächste Schritt in der Finanzierungsgeschichte, über die brutkasten mehrfach berichtet hat.

2018 investierte die Münchner Auctus Capital 3,5 Mio. US-Dollar in das Open-Source-Tool. 2022 sicherte sich Pimcore eine Series-B-Runde über zwölf Mio. US-Dollar, die Nordwind Growth anführte und sich damit die seither bestehende Mehrheitsbeteiligung sicherte, mit dem Ziel, die globale Expansion des Salzburger Unternehmens voranzutreiben. Rund zehn Monate später folgte die Eröffnung eines deutschen Standorts in Langenfeld sowie die Erweiterung des Management-Teams durch Matthias Blauth.

Zweites DACH Investment für Tenzing

Tenzing begründet den Einstieg mit dem wachsenden Bedarf an kontrollierten Unternehmensdaten für KI-Anwendungen. Milan Kellner, Investment Lead bei Tenzing, wird in der Mitteilung zitiert: Pimcore habe „etwas Seltenes geschaffen – eine einzige Plattform, die Unternehmen eine verlässliche Version ihrer Produkt-, Kunden- und Asset-Daten liefert, während die meisten Mitbewerber nur einen Teilbereich abdecken.“

Finanziert wird die Übernahme aus Tenzings 900 Millionen Pfund schwerem Fund III, aus dem der Investor seit 2023 investiert. Pimcore ist Tenzings zweite Investition im DACH-Raum nach dem IT-Dienstleister Mahr EDV.

Persönliches Schreiben der Pimcore-Geschäftsführer

In einem Blogbeitrag ordnen die Co-CEOs Dietmar Rietsch und Matthias Blauth die Übernahme ein: Unverändert blieben der offene Plattform-Kern („Open-Core“), das freie Deployment (Cloud, On-Premise, PaaS), die Führung durch die beiden Co-CEOs sowie die Produkt-Roadmap rund um die „Data Spine“-Strategie und die KI-native Weiterentwicklung.

Mehr Ressourcen für internationales Wachstum

Was sich laut den Geschäftsführern ändert, sind vor allem die Ressourcen für internationales Wachstum: Tenzing bringe mit rund 1,7 Milliarden Pfund verwaltetem Vermögen, 20 Portfoliounternehmen und Standorten in London, Stockholm und München zusätzliche Reichweite, um die Skalierung, auch über Zukäufe, voranzutreiben. Zudem kündigt man mehr Investitionen in Partner-Enablement, Zertifizierungen und gemeinsame Vermarktung mit dem bestehenden Ökosystem an.

Den bisherigen Investor Nordwind Growth würdigen Rietsch und Blauth für den Umbau vom Open-Source-Projekt zum Enterprise-Softwareunternehmen: In den knapp vier Jahren seit dem Einstieg sei der jährlich wiederkehrende Umsatz um mehr als das Fünffache gewachsen, das Unternehmen operativ profitabel geworden und ein Standort in Nordamerika aufgebaut worden.

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Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

  • Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.
  • Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.
  • Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat.
  • Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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