25.09.2020

Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

Ecovis bietet der brutkasten-Community einen aktuellen Ausblick zu „automatischen“ Steuerstundungen, Ratenzahlung sowie Stundungszinsen, Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden vereinfachte Zahlungserleichterungen unter gewissen Voraussetzungen eingeführt. Im Folgenden hat Ecovis für die brutkasten-Community wesentliche Aspekte überblicksartig zusammengefasst.

1. COVID-Zahlungserleichterungen iZm Steuerzahlungen

a.) „Automatische“ Steuerstundungen

Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.


Hinweis:    Fälle, bei denen eine Stundungsfrist über den 1.10.2020 hinaus bewilligt worden ist, sind nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht von der automatischen Stundungsverlängerung erfasst. Für diese Fälle sind daher weitere Anträge auf Zahlungserleichterung erforderlich.


Von dieser „automatischen“ Steuerstundung umfasst sind:

  • alle Abgaben, die bis spätestens 25.9.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, die spätestens bis 27.11.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden

Hinweis:    Um für diese gestundeten Abgaben nach dem 15.1.2021 eine Ratenzahlung unter den Corona-Begünstigungen (Rechtsanspruch, als Begründung reicht die derzeitige Corona-Standardbegründung aus) zu erhalten, ist ein Ratenzahlungsansuchen bis spätestens 30.9.2020 (Ende der ursprünglichen Stundungsfrist) zu stellen. Ansonsten werden diese Abgabenstundungen am 15.1.2021 sofort und in voller Höhe fällig und Zahlungserleichterungen können nur im Rahmen der gewöhnlichen BAO-Regeln erwirkt werden.


b.) Ratenzahlung

Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.

Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat. Danach ist eine weitere Ratenzahlung über 6 weitere „angemessene“ Monatsraten zu gewähren, wenn

  • dies beantragt wird und
  • die sofortige Entrichtung des verbleibenden Abgabenbetrags mit erheblichen Härten verbunden wäre.

Hinweis:    Für einen möglichst langen Zahlungsaufschub, sollte ein Antrag eher am Ende der Antragsfrist (30.9.2020) gestellt werden. Dadurch kann eine Ratenzahlung für 12 Monate bis Ende September 2021 bzw in weiterer Folge für weitere 6 Monate bis Ende März 2022 erreicht werden.


In Bezug auf die Ratenzahlungen ist zu berücksichtigen, dass laut den erläuternden Bemerkungen zum Konjunkturstärkungsgesetz die Raten „in Bezug auf die wirtschaftliche Lage angemessen“ sein müssen und somit eine einzelfallbezogene Beurteilung greift.

c.) Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Anspruchszinsen

Die folgenden Stundungszinssätze kommen für den Zeitraum der Zahlungserleichterung zur Anwendung:

ZeitraumStundungszinsen
15.3.2020 bis 15.1.2021keine
16.1.2021 bis 28.2.20212,0%
1.3.2021 bis 30.4.20212,5%
1.5.2021 bis 30.6.20213,0%
1.7.2021 bis 31.8.20213,5%
1.9.2021 bis 31.10.20214,0%
ab 1.11.20214,5%

Abgesehen davon werden für den Veranlagungszeitraum 2020 keine Anspruchszinsen für Einkommens- oder Körperschaftsteuerzahlungen festgesetzt. Weiters sind für Abgaben mit Fälligkeit zwischen dem 15.3.2020 und 31.10.2020 keine Säumniszuschläge festzusetzen (gilt jedoch nicht für Landes- und Gemeindeabgaben).

2. Ausblick

Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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Foxyfitness
© Foxyfitness - (v.l.) René Giretzlehner, Florian Gschwandtner und Christian Kaar.

2023 und somit acht Jahre nach dem Runtastic-Exit an Adidas startete Florian Gschwandtner seine neue App Foxyfitness. Anfänglich noch als „Sidehustle“ tituliert, vergrößerte sich die Foxyfitness GmbH und es kamen seine Runtastic-Co-Founder René Giretzlehner und Christian Kaar mit ins Boot.

Gschwandtner verkaufte vor rund einem Jahr zwei Drittel seines neuen Startups an seine ehemaligen Kollegen und es wurde ein neues Ziel ausgerufen: Ein KI-getriebenes App-Unternehmen aus Österreich zu erschaffen – brutkasten berichtete.

Zone5: Kamera erkennt Übungen

Nun und nach einer mehrwöchigen Beta-Phase stellt die Foxyfitness GmbH mit Zone5 eine neue App im Bereich Longevity vor. Die Anwendung nutzt Augmented Reality und Künstliche Intelligenz, um Übungen über die Smartphone-Kamera zu erkennen, zu zählen und in Echtzeit anzuleiten. Dafür sind weder Sensoren noch Wearables oder zusätzliche Hardware erforderlich.

„Zone5 ist ein Produkt wie die 100 Push-ups App„, erklärt Gschwandtner brutkasten gegenüber. „Eine Fitness-App, bei der die Kamera dein Coach wird, inklusive Trainingsplan.“

Die Kamera erkennt mehr als 30 Übungen (Seilspringen, Burpees etc.) automatisch, zählt jede Wiederholung und gibt Feedback. Die Workouts dauern fünf bis 30 Minuten und trainieren gezielt in zwei Intensitätsbereichen: in Zone 2 für die aerobe Grundlage und den Fettstoffwechsel, oder in Zone 5 für maximale Intensität und die Entwicklung der VO2max – jenem Wert, der – laut dem Foxyfitness-Team – in der Longevity-Forschung als einer der stärksten Marker für Gesundheitsspanne und Lebenserwartung gilt.

(c) Foxyfitness

Oder anders gesagt: „Als die maximale Menge an Sauerstoff in Millilitern, die ein Körper während einer körperlichen Belastung pro Minute und Kilogramm Körpergewicht aufnehmen und verwerten kann“.

Longevity-Gedanke kam aus Selbst-Analyse

„Der Longevity-Gedanke (Anm.: bei diesem Projekt) kam eigentlich aus der Selbst-Analyse. Ich beschäftige mich viel mit dieser Thematik“, erklärt Gschwandtner. „Es ist natürlich ein Trend-Thema, aber es geht nicht nur darum ’nur gesund‘ zu leben, sondern auch darum, die Lebenserwartung zu erhöhen und gesund älter zu werden. Heutzutage fangen Menschen ab 30 damit an. Man muss sich bloß ansehen, was im Bereich der Supplements, der Blutanalyse, in Longevity-Laboren oder beim IHHT-Training (Anm.: Intermittierendes Hypoxie-Hyperoxie) passiert.“

Dabei ist für den Gründer vor allem der VO2-max-Wert als Longevity-Indikator essentiell. Gschwandtner zufolge sollte man idealerweise 20 Minuten in der Woche (beim Training) in der Gegend der Zone 5 – also in der höchsten Herzfrequenzzone – verbringen, weil es diesen Wert steigere. „Genau, das ist bei uns einer der Punkte und Gedanken dahinter“, sagt er.

Automatischer Trainingsplan und Zeitraffer

Zone5 bietet für Personen, die nicht selbst planen wollen, auch einen automatisierten 12-Wochen-Trainingsplan, bei dem die App Umfang, Intensität und Übungsauswahl wöchentlich festlegt und an den individuellen Fortschritt anpasst. Alle Trainingseinheiten werden mit Apple Health synchronisiert und können in ein bestehendes Gesundheits- und Trainingsprofil eingebunden werden.

Ein weiteres Merkmal ist die automatische Aufzeichnung jeder Trainingseinheit als Zeitraffer-Video, das lokal auf dem Smartphone gespeichert wird und Übungen, Wiederholungen sowie Trainingszone zeigt. Die Videos sind für das Teilen auf Plattformen wie TikTok, Instagram-Reels oder für Stories vorgesehen und sollen kurze Trainingseinheiten in ein sichtbares, teilbares Ergebnis verwandeln.

Zone5: Cross-Selling und Symbiosen in Planung

„Die meisten Menschen wissen, dass Ausdauer und Kraft die besten Investments in ein langes, gesundes Leben sind. Woran es scheitert, sind nicht die Erkenntnisse, sondern Zeit, Ausrüstung und Anleitung. Genau da setzt Zone5 an: Du brauchst zehn Minuten, ein Smartphone und keinerlei Vorwissen – deine Kamera übernimmt den Rest“, sagt Gschwandtner, der sich des Erfolgs der App sicher ist und andeutet, was aus der Foxyfitness noch kommen wird.

„Ich glaube, es muss gar nicht alles so groß wie Runtastic werden“, sagt er. „Ich bin aber davon überzeugt, dass es eine sehr erfolgreiche App werden kann. Vor allem über eine mittelfristige Zeit, wenn wir noch die eine oder andere App im Fitnessbereich entwickeln und sich gutes Cross-Selling bzw. Symbiosen ergeben.“ Zone5 ist ab sofort im App Store und auf Google Play verfügbar.

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Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

  • Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.
  • Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.
  • Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat.
  • Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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  • Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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