27.04.2020

studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist. Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten gelöscht.
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studiVz
(c) Screenshot VZ-Website

Kennt ihr noch den Begriff „Gruscheln“? Jüngere Leser werden jetzt höchstwahrscheinlich den Kopf schütteln und ältere Semester sich vage daran erinnern können. Gruscheln beschreibt eine Funktion der beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ, um mit anderen Mitgliedern im Netzwerk in Kontakt zu treten. Landläufig wurde „Gruscheln“  als eine Mischung zwischen „Grüßen“ und „Kuscheln“ interpretiert.

Geht es nach den Plänen von Lieferando-Gründer Jörg Gerbig könnte „Gruscheln“ schon bald wieder in unseren Sprachschatz Einzug halten. Gebrig hat nämlich Anfang 2018 die beiden insolventen Netzwerke studiVZ und meinVZ gekauft, die nun als neue Plattform „VZ“ ihr Comeback feiern sollen.

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studiVZ & meinVZ gehen offline

Die neue Plattform „VZ“ ging heute Montag live. Im Gegenzug sollen studiVZ & meinVZ in zirka drei Monaten abgedreht werden. Nach dem 30. Juni 2020 werden die Daten der alten Accounts gelöscht, sofern sie Nutzer nicht in die neue Plattform importieren. Derzeit gibt es laut dem Betreiber „VZ“ noch neun Millionen alte Accounts.

Die Plattform studiVZ wurde im Jahr 2005 von Ehssan Dariani in Berlin gegründet und entwickelte sich im DACH-Raum zu einer der beliebtesten sozialen Netzwerke unter Studierenden. Die Plattform mit ihren Ablegern von meinVZ und schülerVZ zählte zu den besten Zeiten fast 20 Millionen Mitglieder, die rund 300 Millionen Bilder über die Plattform teilten. 2007 kaufte die Verlagsgruppe Holzbrinck die Netzwerke für rund 85 Millionen Euro.

Mit dem Aufstieg von Facebook im Jahr 2008 verloren die VZ-Netzwerke allerdings zunehmend an Relevanz. 2015 hatten die VZ-Seiten studiVZ und meinVZ nur noch eine Million aktive Nutzer. Im September 2017 folgte die Insolvenz und ein Jahr später die Übernahme durch Lieferando Gründer Jörg Gerbig.

Die neuen Funktionen von VZ

Wie die Betreiber von VZ in einem Blog-Post auf ihrer Website betonen, soll sich die neue Plattform, wie schon studiVz und meinVz, auf Gruppen konzentrieren. Dazu heißt es: „Da die Gruppen für Euch immer am Wichtigsten waren, haben wir die neue Seite ganz darauf ausgerichtet und an Eure aktuellen Bedürfnisse angepasst“.

Zudem können sich die Mitglieder ihre Funktionen nach einem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen. So kann zum Beispiel im integrierten Gruppenchat mit zugefügten Terminplaner der nächste Spieleabend organisiert werden ohne dabei auf einen externen Messenger oder Timeline zugreifen zu müssen.

Weiters wirbt die Plattform VZ damit, dass es „keinen Datenausverkauf und kommerzielle Algorithmen“ gibt. Die Daten sollen zudem auf deutschen Servern gespeichert werden.

Fans vom „Gruscheln“ dürfen aufatmen. Diese Funktion ist auf der neuen Plattform VZ ebenfalls verfügbar.

VZ
(c) VZ Website

Alte Daten werden gelöscht

Nutzer, die einen alten VZ Account haben (nur studiVZ und mein VZ), können ihre Daten auf die neue Plattform importieren. Der Datenimport umfasst auch die Bilder des alten Accounts. Der Import ist allerdings nur bis zum 30. Juni 2020 möglich, danach werden alle Daten gelöscht.

Laut den Betreibern von VZ wurde bereits eine Nachricht inklusive einem Link an allen alten VZ-Nutzern geschickt. Der Link ist notwendig, um seinen alten Account zu verifizieren und den Import zu aktivieren.

Sofern Nutzer ihren Link nicht erhalten haben, können sie sich diesen im Bereich „Datenimport“ nochmals zuschicken lassen, nach dem eine Registrierung auf der neuen Plattform erfolgt ist.


=> zur neuen Plattform VZ

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
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