27.04.2020

studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist. Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten gelöscht.
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studiVz
(c) Screenshot VZ-Website

Kennt ihr noch den Begriff „Gruscheln“? Jüngere Leser werden jetzt höchstwahrscheinlich den Kopf schütteln und ältere Semester sich vage daran erinnern können. Gruscheln beschreibt eine Funktion der beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ, um mit anderen Mitgliedern im Netzwerk in Kontakt zu treten. Landläufig wurde „Gruscheln“  als eine Mischung zwischen „Grüßen“ und „Kuscheln“ interpretiert.

Geht es nach den Plänen von Lieferando-Gründer Jörg Gerbig könnte „Gruscheln“ schon bald wieder in unseren Sprachschatz Einzug halten. Gebrig hat nämlich Anfang 2018 die beiden insolventen Netzwerke studiVZ und meinVZ gekauft, die nun als neue Plattform „VZ“ ihr Comeback feiern sollen.

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studiVZ & meinVZ gehen offline

Die neue Plattform „VZ“ ging heute Montag live. Im Gegenzug sollen studiVZ & meinVZ in zirka drei Monaten abgedreht werden. Nach dem 30. Juni 2020 werden die Daten der alten Accounts gelöscht, sofern sie Nutzer nicht in die neue Plattform importieren. Derzeit gibt es laut dem Betreiber „VZ“ noch neun Millionen alte Accounts.

Die Plattform studiVZ wurde im Jahr 2005 von Ehssan Dariani in Berlin gegründet und entwickelte sich im DACH-Raum zu einer der beliebtesten sozialen Netzwerke unter Studierenden. Die Plattform mit ihren Ablegern von meinVZ und schülerVZ zählte zu den besten Zeiten fast 20 Millionen Mitglieder, die rund 300 Millionen Bilder über die Plattform teilten. 2007 kaufte die Verlagsgruppe Holzbrinck die Netzwerke für rund 85 Millionen Euro.

Mit dem Aufstieg von Facebook im Jahr 2008 verloren die VZ-Netzwerke allerdings zunehmend an Relevanz. 2015 hatten die VZ-Seiten studiVZ und meinVZ nur noch eine Million aktive Nutzer. Im September 2017 folgte die Insolvenz und ein Jahr später die Übernahme durch Lieferando Gründer Jörg Gerbig.

Die neuen Funktionen von VZ

Wie die Betreiber von VZ in einem Blog-Post auf ihrer Website betonen, soll sich die neue Plattform, wie schon studiVz und meinVz, auf Gruppen konzentrieren. Dazu heißt es: „Da die Gruppen für Euch immer am Wichtigsten waren, haben wir die neue Seite ganz darauf ausgerichtet und an Eure aktuellen Bedürfnisse angepasst“.

Zudem können sich die Mitglieder ihre Funktionen nach einem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen. So kann zum Beispiel im integrierten Gruppenchat mit zugefügten Terminplaner der nächste Spieleabend organisiert werden ohne dabei auf einen externen Messenger oder Timeline zugreifen zu müssen.

Weiters wirbt die Plattform VZ damit, dass es „keinen Datenausverkauf und kommerzielle Algorithmen“ gibt. Die Daten sollen zudem auf deutschen Servern gespeichert werden.

Fans vom „Gruscheln“ dürfen aufatmen. Diese Funktion ist auf der neuen Plattform VZ ebenfalls verfügbar.

VZ
(c) VZ Website

Alte Daten werden gelöscht

Nutzer, die einen alten VZ Account haben (nur studiVZ und mein VZ), können ihre Daten auf die neue Plattform importieren. Der Datenimport umfasst auch die Bilder des alten Accounts. Der Import ist allerdings nur bis zum 30. Juni 2020 möglich, danach werden alle Daten gelöscht.

Laut den Betreibern von VZ wurde bereits eine Nachricht inklusive einem Link an allen alten VZ-Nutzern geschickt. Der Link ist notwendig, um seinen alten Account zu verifizieren und den Import zu aktivieren.

Sofern Nutzer ihren Link nicht erhalten haben, können sie sich diesen im Bereich „Datenimport“ nochmals zuschicken lassen, nach dem eine Registrierung auf der neuen Plattform erfolgt ist.


=> zur neuen Plattform VZ

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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studiVZ & meinVZ vor dem Aus – Ablöse durch neue Plattform „VZ“

  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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  • Die beiden sozialen Netzwerke studiVZ und meinVZ werden durch die neue Plattform VZ abgelöst, die seit heute Montag live ist.
  • Der Import der alten Accounts in die neue Plattform ist noch bis 30. Juni 2020 möglich, danach werden die alten Daten werden gelöscht.

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