15.06.2016

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

Buffer, ein Social-Media-Startup mit niederösterreichischen Wurzeln, hat 16 Millionen Posts von 100.000 Firmen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, wie man die eigene Social-Media-Strategie noch erfolgreicher machen kann.
/artikel/studie-social-media-strategie-verbessern
(c) fotolia.com - Rawpixel.com

Buffer hilft Firmen, ihre Social-Media-Strategie zu verbessern – es wählt etwa für sie den perfekten Zeitpunkt für Posts aus. Auf seinem Blog hat das Startup jetzt auch eine andere Hilfestellung für den perfekten Social-Media-Auftritt gebracht: Eine Studie, in der die Interaktionen zu Status-Updates von Unternehmen systematisch analysiert wurden. Und aus den Ergebnissen kann man einiges lernen: So performen zum Beispiel Videos auf Facebook deutlich besser als Links oder Fotos, werden aber viel seltener gepostet.

auch Buffer zählt dazu: +++ Hidden Champions: Rot-Weiß-Rote Unternehmen, die niemand kennt +++

Twitter wird am stärksten genutzt

Aber zurück zum Beginn: Am Anfang stand für Buffer die Frage, welche Social-Media-Plattformen Unternehmen überhaupt nutzen. Das Ergebnis: von den 16 Millionen untersuchten Posts, die die Unternehmen innerhalb eines Jahres gemacht haben, gingen rund 80 Prozent auf Twitter raus. Weitere rund 14 Prozent liefen über Facebook. Google + (3,6 Prozent), LinkedIn (2,3 Prozent) und Pinterest (0,5 Prozent) spielten hingegen eine untergeordnete Rolle. Die Dominanz von Twitter sei dabei nicht nur mit einer insgesamt stärkeren Nutzung, sondern vor allem auch damit zu erklären, dass auf dem Netzwerk in viel kürzerer Frequenz gepostet wird, da es auf dem Gefühl der Echtzeitkommunikation aufbaue.

LinkedIn als verpasste Chance

So geben Unternehmen im Durchschnitt fast 20 Twitter-Updates pro Woche heraus, während es auf Facebook nur sieben sind – also immerhin noch eines am Tag. Bei LinkedIn sind es, wenn es denn überhaupt genutzt wird, nur drei Posts pro Woche. Buffer sieht hier eine verpasste Chance. Denn eine andere Studie zeige, dass rund 60 Prozent der LinkedIn-Nutzer Twitter nicht verwenden. Mit regelmäßigen Status-Updates unter der Woche könne man aber laut LinkedIn wiederum 60 Prozent seiner Follower dort erreichen – und gerade LinkedIn zieht mit seinem Nimbus der Professionalität User an, die für das Business relevant sein können. Daher Buffers Tipp: Nutze LinkedIn um andere Leute zu erreichen und poste ein Update pro Werktag.

+++ 7 Fakten über LinkedIn: Anleitung zum Profi-Netzwerker +++

Wie können Links auf Social-Media besser performen?

Und welche Art von Posts zieht in den Social Media am besten (Klicks, Likes, Shares)? Während auf Facebook Videos mit großem Abstand am besten performen, sind es auf Twitter Fotos. Links stehen in beiden Netzwerken an zweiter Stelle, allerdings jeweils mit durchschnittlich weniger als halb so vielen Interaktionen. Dass Links auf Facebook besser funktionieren als Fotos, erklärt Buffer damit, dass sie ohnehin auch ein großes Bild enthalten. Das muss dann aber natürlich auch mitgedacht werden: Ein gutes Bild animiert zum Klicken des Links, ein uninteressantes kann abschrecken. Über SEO-Tools können auch Titel und Kurzbeschreibung für die Community und das Format optimiert werden.

Facebook-Videos als Frequenzbringer

Auch ein Vergleich der absoluten Zahlen lohnt: Ein Video auf Facebook bringt im Durchschnitt 365 Interaktionen und damit mehr als drei mal so viel, wie ein Foto auf Twitter (113). Genutzt wird dieser Umstand aber kaum: Weniger als ein Prozent der Facebook-Posts von Unternehmen sind Videos. Dagegen stehen rund 80 Prozent Links und 19 Prozent Fotos. Bei Twitter entfallen immerhin fast 30 Prozent auf die stärkste Kategorie Fotos. Auch hieraus leitet Buffer einen Tipp ab: Nutze das Format Video auf Facebook häufiger – es wird dir auf lange Sicht auch mehr Traffic für deine Links bringen. Denn wenn du wegen der Videos häufiger geklickt wirst, scheinst du auch auf der Timeline öfter auf.

Hier geht es zur Studie ⇒

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipp von „Buffer“: So wird der Social-Media-Auftritt verbessert