02.08.2024
FINANCIAL LITERACY

Studie: Österreich weltweit auf Platz zwei bei Financial Literacy

Wie gut kennen sich die Österreicher:innen mit Finanzen aus? Einer OECD-Studie zufolge sehr gut, nur in Deutschland ist die Financial Literacy höher.
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Finanzbildung Finanzwissen Umfrage OECD finanzen Buchhaltung
Finanzbildung wird von der OECD erfasst. (c) Adobe Stock/ Sheremetio

Österreicher:innen haben weltweit das zweitbeste Finanzwissen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des International Network on Financial Education (INFE) der OECD. Von den 40 teilnehmenden Ländern war nur in Deutschland die sogenannte Financial Literacy höher. Damit zeigt sich im Vergleich zur letzten Erhebung von 2019 eine „erhebliche Verbesserung“, die sich der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zufolge auf die hauseigenen Finanzbildungsmaßahmen und die Präsenz von wirtschaftlichen Themen in den Medien zurückführen lässt.

Laut OECD-Definition setzt sich Financial Literacy aus Finanzwissen, finanziellem Verhalten und finanziellen Einstellungen zusammen. Für das Thema Finanzwissen werden in der Studie Quizfragen zu ökonomischen Konzepten wie Inflation, Risikodiversifizierung oder Zinseszins gestellt. Das Finanzverhalten wird durch Fragen zur Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben, zum Sparverhalten sowie zu Preis-/Produkt-Vergleichen abgebildet. Die finanzielle Zukunftsorientierung wird über Fragen zu finanziellen Einstellungen erfasst.

Gender Gap bei Finanzwissen

Lücken beim Finanzwissen gebe es unter den Befragten bei Themen rund um Investitionen wie Risikodiversifizierung und Zinseszins. Im alltäglichen Umgang mit Geld zeigten sich die Befragten im Durchschnitt sorgfältig. Häufig gaben sie auch an, Geld zu sparen. Nur die Hälfte der Befragten setzt sich allerdings auch langfristige finanzielle Ziele. Auch ein Gender Gap wird erkennbar: Junge Frauen schneiden beim Finanzwissen schlechter ab als junge Männer.

Die OECD definiert als oberstes Ziel der Finanzbildung das Financial Well-Being, das finanzielle Wohlbefinden. Zur Messung werden objektive Kriterien – das finanzielle Auskommen – und subjektive Kriterien – die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Situation – verwendet. Unter den 38 teilnehmenden Ländern fand sich Österreich ebenfalls auf Platz zwei, das höchste finanzielle Wohlbefinden war wiederum in Deutschland messbar. Mehr als drei Viertel der Befragten in Österreich gaben an, ihre Lebenserhaltungskosten nachhaltig decken und eine unerwartete Ausgabe bewältigen zu können.

Maßnahmen müssen zielgruppengerecht sein

Die Mentalität der Österreicher:innen scheint aber durchzuscheinen: Nur die Hälfte der Befragten gab in ihrer subjektiven Einschätzung an, ausreichend finanziellen Spielraum zur Erfüllung eigener Wünsche zu haben. Insgesamt zeigt sich aber ein Unterschied je nach verfügbarem Haushaltseinkommen: Wer nur ein geringes Einkommen hat, profitiert vor allem von einem soliden täglichen Umgang mit Geld und weniger von Detailwissen um abstrakte finanzielle Konzepte.

Auch digitale Finanzbildung wurde abgefragt, um die zunehmende Digitalisierung von finanziellen Dienstleistungen und des Wirtschaftslebens zu berücksichtigen. Hier liegt Österreich nur im Mittelfeld. Die Befragten zeigten sich beim Umgang mit Passwörtern und persönlichen Daten zwar vorsichtig, wiesen aber bei der Einschätzung allgemeiner Geschäftsbedingungen, bei der Beurteilung digitaler Verträge und dem regelmäßigen Ändern von Passwörtern Schwächen auf. Das Digital Skills Barometer kam vor kurzem zu ähnlichen Ergebnissen – brutkasten berichtete.

Diese Ergebnisse zeigen für die OeNB, „dass Finanzbildungsmaßnahmen dann wirkungsvoll sind, wenn sie sich nach den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe richten“. Seit 2021 gibt es in Österreich eine Finanzbildungsstrategie, die öffentliche und private Finanzbildungsangebote koordinieren soll. Erhebungen wie die oben beschriebene sind der OeNB zufolge wichtig, um die Entwicklungen zu verfolgen und zu erkennen, wo Verbesserungspotential besteht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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