02.08.2024
FINANCIAL LITERACY

Studie: Österreich weltweit auf Platz zwei bei Financial Literacy

Wie gut kennen sich die Österreicher:innen mit Finanzen aus? Einer OECD-Studie zufolge sehr gut, nur in Deutschland ist die Financial Literacy höher.
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Finanzbildung Finanzwissen Umfrage OECD finanzen Buchhaltung
Finanzbildung wird von der OECD erfasst. (c) Adobe Stock/ Sheremetio

Österreicher:innen haben weltweit das zweitbeste Finanzwissen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des International Network on Financial Education (INFE) der OECD. Von den 40 teilnehmenden Ländern war nur in Deutschland die sogenannte Financial Literacy höher. Damit zeigt sich im Vergleich zur letzten Erhebung von 2019 eine „erhebliche Verbesserung“, die sich der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zufolge auf die hauseigenen Finanzbildungsmaßahmen und die Präsenz von wirtschaftlichen Themen in den Medien zurückführen lässt.

Laut OECD-Definition setzt sich Financial Literacy aus Finanzwissen, finanziellem Verhalten und finanziellen Einstellungen zusammen. Für das Thema Finanzwissen werden in der Studie Quizfragen zu ökonomischen Konzepten wie Inflation, Risikodiversifizierung oder Zinseszins gestellt. Das Finanzverhalten wird durch Fragen zur Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben, zum Sparverhalten sowie zu Preis-/Produkt-Vergleichen abgebildet. Die finanzielle Zukunftsorientierung wird über Fragen zu finanziellen Einstellungen erfasst.

Gender Gap bei Finanzwissen

Lücken beim Finanzwissen gebe es unter den Befragten bei Themen rund um Investitionen wie Risikodiversifizierung und Zinseszins. Im alltäglichen Umgang mit Geld zeigten sich die Befragten im Durchschnitt sorgfältig. Häufig gaben sie auch an, Geld zu sparen. Nur die Hälfte der Befragten setzt sich allerdings auch langfristige finanzielle Ziele. Auch ein Gender Gap wird erkennbar: Junge Frauen schneiden beim Finanzwissen schlechter ab als junge Männer.

Die OECD definiert als oberstes Ziel der Finanzbildung das Financial Well-Being, das finanzielle Wohlbefinden. Zur Messung werden objektive Kriterien – das finanzielle Auskommen – und subjektive Kriterien – die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Situation – verwendet. Unter den 38 teilnehmenden Ländern fand sich Österreich ebenfalls auf Platz zwei, das höchste finanzielle Wohlbefinden war wiederum in Deutschland messbar. Mehr als drei Viertel der Befragten in Österreich gaben an, ihre Lebenserhaltungskosten nachhaltig decken und eine unerwartete Ausgabe bewältigen zu können.

Maßnahmen müssen zielgruppengerecht sein

Die Mentalität der Österreicher:innen scheint aber durchzuscheinen: Nur die Hälfte der Befragten gab in ihrer subjektiven Einschätzung an, ausreichend finanziellen Spielraum zur Erfüllung eigener Wünsche zu haben. Insgesamt zeigt sich aber ein Unterschied je nach verfügbarem Haushaltseinkommen: Wer nur ein geringes Einkommen hat, profitiert vor allem von einem soliden täglichen Umgang mit Geld und weniger von Detailwissen um abstrakte finanzielle Konzepte.

Auch digitale Finanzbildung wurde abgefragt, um die zunehmende Digitalisierung von finanziellen Dienstleistungen und des Wirtschaftslebens zu berücksichtigen. Hier liegt Österreich nur im Mittelfeld. Die Befragten zeigten sich beim Umgang mit Passwörtern und persönlichen Daten zwar vorsichtig, wiesen aber bei der Einschätzung allgemeiner Geschäftsbedingungen, bei der Beurteilung digitaler Verträge und dem regelmäßigen Ändern von Passwörtern Schwächen auf. Das Digital Skills Barometer kam vor kurzem zu ähnlichen Ergebnissen – brutkasten berichtete.

Diese Ergebnisse zeigen für die OeNB, „dass Finanzbildungsmaßnahmen dann wirkungsvoll sind, wenn sie sich nach den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe richten“. Seit 2021 gibt es in Österreich eine Finanzbildungsstrategie, die öffentliche und private Finanzbildungsangebote koordinieren soll. Erhebungen wie die oben beschriebene sind der OeNB zufolge wichtig, um die Entwicklungen zu verfolgen und zu erkennen, wo Verbesserungspotential besteht.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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