13.03.2019

Cyber Security: „Sicherheitschere zwischen großen Unternehmen und KMU“

Das Forschungsinstitut SORA hat im Auftrag von Deloitte insgesamt 517 IT-Entscheider in österreichischen Unternehmen zum Thema Daten- und Informationssicherheit befragt. Das Ergebnis lässt eine Sicherheitsschere zwischen Großunternehmen und KMU erkennen.
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Cyber Security Report
(c) fotolia / Artem

In Österreichs Unternehmen – insbesondere bei KMU – herrscht in puncto IT-Sicherheit noch einiger Aufholbedarf – das ist zumindest das Ergebnis des aktuellen Cyber Security Reports der Unternehmensberatung Deloitte. Für den Report hat Deloitte gemeinsam mit dem Forschungsinstitut SORA zum Jahreswechsel „IT-Entscheider“ aus insgesamt 517 österreichischen Unternehmen interviewt.

+++techbold: “Die IT-Sicherheit bei KMU ist deutlich zurückgegangen” +++

Die Studienergebnisse lassen laut deren Autoren eine „deutliche Sicherheitsschere zwischen Großunternehmen und KMU“ erkennen. Während sich rund ein Viertel der KMU erst nach einem Vorfall verstärkt mit dem Thema IT-Sicherheit auseinandersetzt, ergreifen rund 90 Prozent der großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern schon präventive Maßnahmen.

„Bei Unternehmen, die im Bereich Cyber Security schlecht aufgestellt sind, hat das Thema meist eine niedrigere Priorität und das Unsicherheitsgefühl nimmt zu. In erster Linie sind kleinere, ressourcenschwache Betriebe betroffen“, erklärt Alexander Ruzicka, Partner bei Deloitte Österreich.

Geringes Sicherheitsgefühl

Laut Deloitte ist in österreichischen Betrieben eine Überforderung bei Sicherheitsthemen feststellbar. Dies spiegle sich auch im Sicherheitsgefühl wider: So gab lediglich jeder zehnte der befragten „IT-Entscheider“ an, dass sich sein Unternehmen in Sachen Cyber Security vollständig sicher fühle. Zudem wären die meisten Unternehmen bereits mit einem Störfall konfrontiert gewesen. „Nur 13 Prozent aller Studienteilnehmer haben bisher noch keinen Störfall erlebt“, betont Ruzicka.

Nutzung privater Geräte als Sicherheitslücke

Außerdem herrscht laut dem Cyber Security Report in den meisten Unternehmen ein leichtfertiger Umgang mit dem Einsatz von privaten Endgeräten vor. Laut dem Cyber Security Report würden bei 31 Prozent der Unternehmen die Mitarbeiter für berufliche Zwecke auf ihre eigenen privaten Smartphones, Laptops oder Tablets zurückgreifen.

Gilbert Wondracek, Senior Manager bei Deloitte Österreich, sieht darin eine nicht zu unterschätzende Sicherheitslücke: „Von der Nutzung privater Geräte im beruflichen Kontext ist auf jeden Fall abzuraten. Zum einen wird Identitätsdiebstahl und das Einschleppen von Schadsoftware dadurch begünstigt. Zum anderen gewöhnt man sich an den leichtfertigen Umgang mit sensiblen Informationen.“

Racheaktionen von Ex-Kollegen

Einiges an Gefahrenpotenzial finde sich zudem im Unternehmen selbst – auch durch eigene Mitarbeiter und Ex-Kollegen. „Wir beobachten deutlich häufiger Informationsmitnahmen durch Mitarbeiter oder Racheaktionen von ehemaligen Kollegen“, so Wondracek.

Von Unternehmen würde dieses Problem laut dem Report deutlich unterschätzt. So werden ehemalige Mitarbeiter hingegen lediglich von elf Prozent als Gefahrenquelle gesehen. Im diesem Zusammenhang erläutert Wondracek: „An dieser Stelle deckt sich das Studienergebnis nicht mit unserer Beratungspraxis.“


=> zum Report

Videoarchiv: Live vom Roundtable Cyber Security mit der brutkasten und A1

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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