21.09.2023

Studie: 8 von 10 Selbständigen wissen nicht genau, wie viel sie für die Pension sparen müssen

Das Wiener FinTech Startup Froots kooperiert mit der HDI Lebensversicherung AG. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentieren die beiden Unternehmen eine Studie zur finanziellen Realität von Selbständigen, die ihr neues steuersparendes Vorsorgeprodukt unterstützen soll.
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Eine Person neben einem Taschenrechner macht Notizen mit der rechten Hand. Mit der linken Hand gibt sie eine Euro Münze in ein Glas voller Münzen.
(c) lovelyday12 - stock.adobe.com

Das Wiener FinTech Froots hat gemeinsam mit der HDI Lebensversicherung AG und dem Umfrageinstitut Integral eine repräsentative Studie veröffentlicht, die sich mit der finanziellen Welt von Selbständigen befasst. Fast zwei Drittel der Befragten sparen mehr als fünf Prozent ihres Gewinns. Jedoch wissen acht von zehn Selbständigen nicht, wieviel Geld sie genau brauchen, um ihren derzeitigen Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten.

Gleichzeitig ist die Hoffnung für die Zukunft unter Selbständigen in Österreich nicht gerade groß. Ungefähr die Hälfte der Befragten gibt an, sich Sorgen über ihre finanzielle Zukunft zu machen. 58 Prozent davon sind Frauen. Die Zufriedenheit über die Beratung über Investmentprodukte für Selbständige ist genau zweigeteilt – signifikant zufriedener damit sind jedoch Menschen, die angegeben haben, im letzten Jahr 30.000 Euro oder mehr Gewinn eingefahren zu haben.

Paragraf-14-Investmentfonds als Steuersparer

Auch Selbständige, die über die Möglichkeit von sogenannten „Paragraf-14-Investmentfonds“ Bescheid wissen, geben sich in diesem Bereich deutlich sicherer. Diese Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass ein Gewinnfreibetrag von bis zu 45.350 Euro steuerfrei investiert werden kann, wenn der Fonds gewissen Anforderungen entspricht. Laut Studie nutzen fast zwei Drittel der Paragraf-14-Anleger diese Möglichkeit, um Steuern zu sparen.

Das Startup Froots präsentierte gestern einen auf ETFs basierten, breit gestreuten Fonds, der diesen Anforderungen entsprechen soll – und somit steuerbegünstigtes Investieren für Selbständige ermöglichen soll. Nach vier Jahren kann das investierte Kapital aus diesem Fonds entnommen werden. In Kooperation mit der HDI Leben kann der Bestand anschließend in eine breitgestreute fondsgebundene Lebensversicherung angelegt werden, um auch langfristige Finanzplanung zu ermöglichen. Froots selbst bezeichnet die präsentierte Anlagemöglichkeit als „steueroptimierte Altersvorsorge“.

Michael Miskarik (HDI Leben) David Mayer Heinisch (CEO froots), Christian Wagner (HDI Leben) stehen vor einer Videowall
vlnr: Michael Miskarik (HDI Leben) David Mayer Heinisch (CEO froots), Christian Wagner (HDI Leben) (c) froots

Ziel: Über der Inflation liegen

Die All-in-One Kombination von „Froots Multi Asset §14“ und der fondsgebundenen Lebensversicherung von HDI Leben soll ab Mitte Oktober verfügbar sein. Das Renditeziel des Multi Asset Fonds soll über der Inflation liegen, die nach Erwartungen von Froots in den nächsten Jahren etwa zwei bis drei Prozent betragen soll. Das Zielvolumen für die nächsten drei Jahre wurde im dreistelligen Millionenbereich beziffert.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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