07.11.2022

Strohboid: Scaleup-Gründer Wurm steigt sechsstellig bei Grazer Luxus-Zelt-Startup ein

Strohboid baut Pavillions und Edel-Zelte aus nachhaltigen Materialien. Single Use Support-Gründer Thomas Wurm stieg nun als Business Angel ein.
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Ein "Glamping"-Zelt von Strohboid | © Strohboid

Als Co-Founder und CEO des Biopharma-Zulieferers Single Use Support baute Thomas Wurm in den vergangenen Jahren eines der beachtlichsten Scaleups des Landes auf. Inzwischen ist der Tiroler Gründer selbst Business Angel. Nun stieg er sechsstellig bei einem Startup aus einer denkbar anderen Branche ein: Strohboid aus Graz produziert Luxus-Zelte („Glamping“), Gastronomie-Pavillions und „Outdoor-Lounges“.

„Bestehende Lösungen hinterfragen, die mit Blick auf die Umwelt heute nicht mehr zeitgemäß sind“

Besonderen Wert legt das 2018 gegründete Startup, das dieses Jahr unter den Nominierten beim EY Scaleup Award war, in seinem Marketing darauf, dass es auf nachhaltige Materialien setzt, und bezeichnet sich selbst in einer Aussendung gar als „Nachhaltigkeits-Scaleup“. Auch Thomas Wurm betont in seinem offiziellen Statement zum Investment diesen Aspekt: „Gerade in der Baubranche gibt es großen Bedarf, bestehende Lösungen zu hinterfragen, die mit Blick auf die Umwelt heute nicht mehr zeitgemäß sind. Der Erfindergeist und die Visionen im Team von Strohboid in diesem Zusammenhang sind außergewöhnlich: Nachhaltigkeit ist hier kein leeres Schlagwort, sondern Kern der Firmenphilosophie. Das hat mich überzeugt, dem Unternehmen auf seinem Weg auf die internationalen Märkte zur Seite zu stehen“.

So bringt sich Thomas Wurm bei Strohboid ein

Strohboid-Gründer und CEO Max Schade kommentiert: „Das Engagement von Thomas Wurm in unserem Unternehmen trägt maßgeblich dazu bei, unsere Ziele nicht nur schneller und effizienter zu erreichen, sondern sie auch langfristig zu sichern“. Der Single Use Support-Gründer lasse regelmäßigen Meetings unter anderem sein Know-how in Sachen digitaler Vertrieb einfließen. Gemeinsam mit dem weitverzweigten Netzwerk des Investors werde so das Wachstum des Unternehmens spürbar vorangetrieben. Wurm werde neben finanziellen Zuwendungen auch „digitale Fachkompetenz aus Tirol“ – konkret über eine Kooperation mit dem Growth Marketing-Anbieter Klixpert.io – in das Unternehmen einbringen, heißt es zudem in der Aussendung.

Single Use Support Gründer und CEO Thomas Wurm (oben) und das Strohboid-Team | © Single Use Support / Strohboid

„Dank der Unterstützung von Thomas Wurm konnten wir etwa in eine neue Produktionshalle, ein Büro mit Showroom und in die Entwicklung eines neuen Produktes – das Glamping-Zelt – investieren. Unser Bekanntheitsgrad wächst enorm, und mit dem Betreten von internationalem Parkett sind wir in der Lage, unsere Vision einer klimaneutralen Bauweise mit noch mehr Menschen zu teilen“, so Schade.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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