10.05.2024
"ONLINEBANK"

Millionenbeträge: HC Strache fiel angeblich Tiroler Krypto-Scam-“Startup” zum Opfer

Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache beriet laut Kronen Zeitung ein Tiroler Krypto-Startup und warb Kund:innen für dieses an. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor dem Unternehmen, Millionenbeträge der Anleger:innen dürften weg sein.
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HC Strache | © C.Stadler/Bwag
HC Strache | © C.Stadler/Bwag via Wikimedia Commons

Dass Krypto-Scam-Unternehmen nicht immer Briefkastenfirmen am anderen Ende der Welt sind, sondern auch in Österreich als GmbH eingetragen sein können, zeigte vor einigen Jahren der spektakuläre Fall Cointed. Die Gründer des Tiroler “Startups” verschwanden damals, ebenso wie das Geld. Einem ähnlichen “Geschäftskonzept” – abermals aus Tirol – könnte auch Ex-Vizekanzler HC Strache zum Opfer gefallen sein, wie die Kronen Zeitung berichtet.

Strache als Berater und Kundenvermittler – FMA warnt vor Unternehmen

Strache sei von der nicht namentlich genannten “Onlinebank” als Berater und Kundenvermittler an Bord geholt worden, heißt es im Zeitungsbericht. Und er habe tatsächlich zahlungskräftige Investor:innen für das Jungunternehmen gefunden. Mittlerweile warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA) jedoch vor dem Unternehmen.

Anleger:innen um Investment in Millionenhöhe “besorgt”

Strache habe für seine Beratertätigkeit letztlich kein Geld gesehen, so die Kronen Zeitung. Und auch die Anleger:innen seien um ihre Investments – insgesamt in Millionenhöhe – “besorgt”, wird Anwalt Christoph Urbanek zitiert, der mehr als zehn mutmaßlich Geschädigte, darunter Strache selbst, vertritt. “Wir fordern eine Offenlegung aller Ausgaben. Falls dies nicht lückenlos möglich ist, wollen wir eine Rückabwicklung”, so der Jurist.

Gründer in Dubai – spricht von “hässlicher Hetzkampagne”

Auch der Gründer des “Startups” wird von der Kronen Zeitung zitiert: “Gegen mich und mein Unternehmen läuft eine hässliche Hetzkampagne”, meint er. Er halte sich großteils in Dubai auf, wo er ein luxuriöses Leben führen soll, heißt es im Bericht weiter.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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