10.04.2024
LOGISTIK

Storebox: Wiener Logistik-Scaleup erreicht nächsten Meilenstein

Das Wiener Logistik-Scaleup Storebox vermeldet den nächsten Erfolg: 10.000 zeitgleich gebuchte Abteile. Dies sei laut Founder Johannes Braith ein Indikator dafür, dass man den Herausforderungen urbaner Räume mit innovativen Konzepten zu Lagerlösungen begegnen kann.
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Storebox
(c) Storebox - Das Storebox-Team darf sich über 10.000 aktive Bookings freuen.

Die Erfolgsgeschichte von Storebox setzt sich fort. Konnte man im letzten September die 52 Mio. Euro schwere Series-B-Runde aus dem Sommer 2021 um 15,5 Millionen erweitern, so folgte im Oktober des gleichen Jahres die Eröffnung des 300. Standortes. Im Jänner 2024 gab es allerdings einen Personalabbau aus strategischen Gründen, wie CEO und Co-Founder Johannes Braith betonte – der brutkasten berichtete – dem nun wiederum der nächste Meilenstein folgt: 10.000 zeitgleich gebuchte Abteile.

Storebox: erstmals 10.000 zeitgleich gebuchte Abteile

Aufgrund der zunehmenden Urbanisierung sei die Nachfrage bei innerstädtischen Lagerflächen ungebrochen hoch, teilt das Scaleup per Aussendung mit. Erst Anfang 2024 verkündete Storebox ein Umsatzwachstum von 160 Prozent für das Jahr 2023. Jetzt durchbrach das Unternehmen zum ersten Mal die Grenze von 10.000 zeitgleich aktiven Buchungen.

„Wir starten gestärkt in das Jahr 2024 und freuen uns bereits heute, die Zukunft der Logistik zu gestalten. In den kommenden Monaten haben wir zahlreiche Standorteröffnungen und den weiteren Ausbau unserer Dienstleistungen auf der letzten Meile geplant“, sagt Braith zum neuesten Erfolg.

Herausforderungen urbaner Räume

Die stetig steigende Nachfrage bei flexiblen und einfach zugänglichen Lagerlösungen in Städten unterstreiche dem Founder nach die Bedeutung von innovativen Konzepten zur Bewältigung der Herausforderungen urbaner Räume. Zu diesen zählen Platzmangel, erhöhtes Verkehrsaufkommen und Umweltbelastung sowie der immer knapper werdende Wohnraum in Städten.

Durch die Einrichtung von „sicher zugänglichen und optimal gelegenen Lagerstandorten“ möchte Storebox sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die Möglichkeit bieten, den verfügbaren Raum effizient zu nutzen und damit den urbanen Lebensraum nachhaltig zu verbessern. In einer Welt, in der E-Commerce und schnelle Lieferungen zum Alltag gehören, spiele vor allem die Effizienz der „letzten Meile“ eine entscheidende Rolle. Storebox kooperiert dafür mit Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen – darunter beispielsweise IKEA, DPD, UPS oder GLS.

Storebox: „Reduzierung von Verkehr und Emissionen“

„Durch die Bereitstellung von strategisch platzierten Lager- und Umschlagplätzen ermöglicht Storebox eine schnelle und flexible Zustellung tausender Sendungen pro Monat“, so weiter in der Aussendung. „Dieser innovative Ansatz trägt nicht nur zur Steigerung der Effizienz bei, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von Verkehr und Emissionen in städtischen Gebieten. In den vergangenen Jahren wurde konsequent an der Expansion des Storebox-Netzwerks gearbeitet und dabei ein besonderer Fokus auf nachhaltiges Wachstum gelegt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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