19.05.2022

Storebox holt Nachhaltigkeits-Award

Das Wiener Self-Storage- und Logistik-Scaleup Storebox holt sich den Green Franchise Award 2022 des deutschen Franchiseverbands.
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Storebox holt Green Franchise Award 2022
v.l.n.r. Johannes Braith, Diana Schubert, Magdalena Mathoi, Wolfgang Becker, Moritz Lösch | © Deutscher Franchiseverband

Was hat das Wiener Scaleup Storebox mit der Restaurant-Kette Domino’s Pizza gemeinsam? Erstens betreiben beide Franchise-Systeme. Zweitens wurden beide diese Woche in Berlin vom Deutschen Franchiseverband, dessen Mitglieder sie sind, mit einem Award geehrt. Während die Deutschland-Tochter der US-Pizza-Kette sich den Preis „Franchisesystem des Jahres“ holte, wurde der Wiener Self-Storage- und Logistik-Anbieter mit dem „Green Franchise Award 2022“ geehrt. Diesen Nachhaltigkeitspreis musste sich das Unternehmen jedoch teilen – und zwar mit dem mobilen Fritteusen-Full Service-Anbieter Filtafry. Insgesamt hatte es 30 Bewerbungen gegeben.

„Nachhaltigkeit bewusst in der Unternehmens-DNA verankert“

Wolfgang Becker, Vorstand der deutschen Cronbank AG und Unterstützer des Green Franchise Awards, erläutert in einer Aussendung die Jury-Entscheidung für Storebox: „Beim jungen und innovativen Self-Storage-Anbieter wurde ökologische, ökonomische wie soziale Nachhaltigkeit nicht erst nachträglich auf das Systemkonzept aufgesetzt, sondern bewusst in der Unternehmens-DNA verankert. Neben Maßnahmen zum Klimaschutz durch Verringerung der Emissionen im Logistikbereich lebt das Unternehmen Geschlechtergleichstellung und verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“. Der Impact sei „spür- und sichtbar“, so Becker.

Bislang 200 Franchise-Lizenzen vergeben

Magdalena Mathoi, Head of Business Development bei Storebox, kommentiert: „Das Storebox Franchise-System wurde vor vier Jahren gegründet und seitdem konnten wir bereits knapp 200 Lizenzen an unsere Franchise-Partner:innen vergeben. Einen Award des Deutschen Franchiseverbandes zu erhalten ist eine große Ehre für Storebox – die Auszeichnung in der Kategorie Nachhaltigkeit zu bekommen, macht uns natürlich doppelt stolz“.

Storebox: Von Selfstorage zu Last Mile-Logisitk

Aktuell betreibt Storebox 150 Standorte in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Doch viele weitere Lizenzen, darunter auch in einem weiteren Land, wurden bereits vergeben. Man betreibe so eines der am schnellsten wachsenden Franchise-Systeme in Europa, heißt es vom Scaleup, das vergangenen Sommer eine 52 Millionen Euro-Kapitalrunde abschloss. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Geschäftsmodell über den Self-Storage-Bereich hinaus stark in die Last Mile-Logistik, wo man mit den kleinen dezentralen Lagerstandorten schnellen und klimafreundlichen E-Commerce ermöglichen will.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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