06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: “Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.”

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

“Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen”, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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ACR
(c) ACR/ Alice Schnür-Wala/ Schweig-Fotodesign: OFI / PYERIN - (v.l.) Martin Weigl-Kuska, Holzforschung Austria, Sonja Sheikh, ACR-Geschäftsführerin und Elisabeth Mertl, Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik.

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

In einer sich stetig wandelnden (Wirtschafts-)Welt gibt es für heimische KMU trotz ihres hohen Stellenwerts einige finanzielle Hemmschwellen, die es zu bewältigen gilt – vor allem, wenn man im internationalen Wettbewerb zukunftsfit bleiben möchte. Viele kleine und mittlere Unternehmen können die heutige Forschungsarbeit nicht mehr selbst bewältigen, da ihnen die Ressourcen und spezialisiertes Know-how fehlen.

Ein möglicher Lösungsansatz für diese Problematik findet sich im Begriff Kooperationspartner: Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation bieten für KMU diverse Vorteile. Neben fehlenden Ressourcen, eigene Forschungsabteilungen ins Leben zu rufen, erweist sich nämlich auch das Monitoring aktueller Trends und Entwicklungen, um daraus Erkenntnisse zu ziehen, als zeitintensiv – und kann ebenso personell kaum von den Betrieben gestemmt werden. Daher braucht es in einem Umfeld, das Innovation und Entwicklung gefühlt im Stundentakt hervorbringt, Infrastruktur und Vernetzung, um bestehen zu können.

Außeruniversitäre Forschungsinstitute als Partner

Solche erfolgreich abgewickelten Innovationsprozesse finden sich bei Austrian Cooperative Research (ACR) wieder. Insgesamt verfügt das Forschungsnetzwerk als Innovationspartner für kleine und mittlere Unternehmen über 19 Institute, die eine Vielzahl von Wissensbereichen abdecken; darunter nachhaltiges Bauen, Werkstoffe, Umwelttechnik und erneuerbare Energien, Lebensmittelqualität und -sicherheit, Digitalisierung sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

„Mit den ACR-Instituten stehen KMU und Startups verlässliche Forschungspartner zur Seite, die sie von der ersten Projektidee bis zur Markteinführung mit einem guten Verständnis für ihre technologischen Problemstellungen, umfassendem Know-how und modernster Infrastruktur unterstützen“, erklärt ACR-Geschäftsführerin Sonja Sheikh. „Langjährige Expertise, Anwendungsorientierung und Marktnähe sorgen für maßgeschneiderte Lösungen mit langfristigem Mehrwert für die gesamte Branche.“

So geschehen etwa bei Sihga, einem Unternehmen für Befestigungstechnik: Es begann mit einem Artikel, den Holzbau-Meister und Chief Product Officer (CPO) Johann Gruber im Magazin „Nature“ entdeckte.

Dort legten Forscher der University Maryland (USA) dar, wie es gelungen ist, Holz so stark zu verdichten, dass mechanische Eigenschaften erzielt werden konnten, die „höher waren als bei Stahl und Aluminium“.

„Sihga ist dann hellhörig geworden“, erinnert sich Martin Weigl-Kuska, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft beim ACR-Institut Holzforschung Austria, „und dachte sich, damit könnte man im Holzbau eine neuerliche Revolution schaffen – denn wenn sowohl Baustoff als auch Verbindungselemente aus Holz bestünden, könnte man bei der CO2- Einsparung und auch beim Rückbau und Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft weitere Fortschritte erzielen.“

Anwendungslücke zu weit

Allerdings stieg niemand der US-Autoren der Studie auf den Vorschlag einer Unternehmenskooperation ein, weil ihnen der „Gap zur Anwendung“ zu groß war. Also fanden Sihga und das ACR-Institut zusammen. „Wir sind gemeinsam den ‚Nature‘- Artikel durchgegangen und haben einen Weg gefunden, an die Ergebnisse anzuknüpfen“, beschreibt Weigl-Kuska einen der ersten Schritte dieser Kooperation. „Es ist uns tatsächlich gelungen, den Prozess zu reproduzieren und Prototypen von Holzverbindern zu entwickeln, die hochverdichtet sind“, so der Forscher.

Über 1.500 abgewickelte Projekte 2023 und Standardisierung

Dies ist nur ein Beispiel von vielen Kooperationsprojekten zwischen ACR- Instituten und kleinen bzw. mittleren Betrieben. Insgesamt machen KMU 76 Prozent der Kunden aus, die Austrian Cooperative Research in seinem Portfolio führt. Allein 2023 leisteten die Institute neben der Abwicklung von 1.500 Forschungsprojekten 32.800 Stunden an gemeinnütziger Arbeit für die Wirtschaft, etwa in Form von Normungsarbeit.

Normen und Standards sind ein oft unterschätzter Bereich im Innovationsprozess. Sie regeln nicht nur Produkteigenschaften und sorgen für Sicherheit und Vergleichbarkeit, sie können auch Innovationsprozesse anregen. Die ACR- Institute beteiligen sich aktiv in Standardisierungsprozessen und wissen dadurch nicht nur über aktuelle Entwicklungen und Trends Bescheid – sie bringen Forschungserkenntnisse in die Normungsgremien ein, vertreten die Interessen der KMU und der Forschung und bringen das Wissen wieder in die Unternehmen.

Zudem erkennen sie auch, wo Standards fehlen, regen diese an oder entwickeln neue Testmethoden; wie etwa Biotechnologin Elisabeth Mertl, die seit 2011 beim ACR-Institut OFI tätig ist.

Die 32-Jährige hat sich auf Mikrbiologie und Zellkulturen spezialisiert. In ihrer Forschungsarbeit entwickelte sie In-vitro-Testmethoden, damit Hersteller von Medizinprodukten für ihre Zulassungsverfahren auf Tierversuche verzichten können.

„Unser Ziel war es, dass Hersteller von Medizinprodukten für ihre Geräte und Materialien eine Zulassung bekommen, ohne auf Tierversuche zurück- zugreifen, die noch in den Regelwerken verankert sind“, sagt Mertl. Dieses Ziel hat die Biologin mit ihrem Team erreicht und die Testmethode als Norm etabliert.

Mittlerweile besteht die sogenannte „Probenliste“ des OFI aus 1.300 verschiedenen Produkten, die nicht mehr durch mühsame Tierversuchsreihen gehen müssen. Auch Sheikh bestätigt abschließend:

„Das Alltagsgeschäft bindet in der Regel nahezu alle zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen in KMU. So bleiben kaum Kapazitäten, um auch ein- mal über den Tellerrand zu blicken. Umso wichtiger sind erfahrene Kooperationspartner wie die ACR-Institute, die KMU gezielt an Innovationen heranführen.“

Info Block

Seit seiner Gründung 1954 unterstützt Austrian Cooperative Research kleine und mittlere Unternehmen, Innovationen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Von den 10.200 Kunden im Jahr 2023 waren 76 Prozent KMU, die für 77 Prozent der erledigten Aufträge (gesamt 22.700) sorgten. ACR verfügt über 744 Beschäftigte, wobei 41 Prozent davon Frauen sind. Im letzten Jahr konnte man einen Umsatz von 74 Millionen Euro erwirtschaften.

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