20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: “Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten”.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. “Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: “Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden”, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. “Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus”, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. “Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent”, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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Fermify, veganer Käse, GRAS, FDA
(c) Dani-Ella-Photography - Christoph Herwig und Eva Sommer von Fermify.

Das Wiener Vegan-Käse-Startup Fermify konnte im letzten Jahr im Mai eine 5-Mio.-Dollar Funding-Runde aufstellen – brutkasten berichtete. Dem folgte im Juli 2023 die Erweiterung der Seed-Runde auf sechs Millionen Euro. In der Mai-Ausgabe des brutkasten-Magazins erzählte zudem Founderin und CEO Eva Sommer ihre persönliche Geschichte über ihren Schulabbruch mit 15, ihre Mutterschaft mit 18 und einen Millionen-Exit. Nun gibt es Neuigkeiten, die die Eignung ihrer Produktionstechnologie im US-Amerikanischen Markt befeuern.

Fermify: Kasein nun “Generally Recognized As Safe”

Zur Erklärung: GRAS st ein Akronym für die Formulierung “Generally Recognized As Safe” (Allgemein als sicher anerkannt). Gemäß den Abschnitten 201(s) und 409 des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act der US-Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) ist jede Substanz, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt wird, ein Lebensmittelzusatzstoff, der der Überprüfung vor dem Inverkehrbringen und der Zulassung durch die FDA unterliegt.

Damit ein Stoff als GRAS eingestuft werden kann, müssen die wissenschaftlichen Daten und Informationen über die Verwendung eines Stoffes allgemein bekannt sein. Zudem muss ein Konsens unter qualifizierten Experten darüber bestehen, dass diese Daten und Informationen belegen, der Stoff sei unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher.

GRAS-Bestimmungen, die auf diese Weise getroffen werden, werden als wissenschaftliche Verfahren bezeichnet. Bei einem Lebensmittelzusatzstoff werden “private Daten und Informationen” über die Verwendung des Stoffes an die FDA übermittelt, die alles auswertet, um festzustellen, ob der Stoff unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher ist.

Anders gesagt: bei einem Lebensmittelzusatzstoff bestimmt also die FDA die Sicherheit des Inhaltsstoffs, während die Feststellung, dass ein Inhaltsstoff GRAS ist, von qualifizierten Experten außerhalb der Regierung getroffen werden kann.

Bei Fermify geht es hierbei um das tierfreie Kasein (größter Eiweißbestandteil des Milcheiweißes): “Fermify, ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung von tierfreien Milchproteinen, hat als eines der ersten Unternehmen der Welt unabhängig festgestellt (selbst bestätigt), dass sein tierfreies Kasein allgemein als sicher anerkannt ist (GRAS). Gleichzeitig hat das Unternehmen seine GRAS-Schlussfolgerung der FDA (Food and Drug Administration) mitgeteilt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die breite Markteinführung von tierfreien Käse- und Molkereiprodukten.”, heißt es per Aussendung.

Wichtige Entwicklung für Präzisionsfermentation

Dies sei eine wichtige Entwicklung für Fermify und den gesamten Sektor der Präzisionsfermentation, erklärt Sommer. “Wir sind eines der ersten Unternehmen, die ihre Kaseinproteine in den USA verkaufen. Wir arbeiten intensiv mit unseren B2B-Kunden an der Produktentwicklung. Wir haben eine lange Warteliste für unser tierfreies Kasein. Das Erreichen dieses Meilensteins ist eine wichtige Bestätigung für die Qualität und Sicherheit der Fermify-Technologie. Im vergangenen Jahr haben wir mit Milchproduzenten zusammengearbeitet, um die Funktionalität unseres Proteins für verschiedene Arten von Milchprodukten wie Käse, Cremes, Schäume und Getränke zu testen. Jetzt können unsere Kunden auch sensorische Experimente durchführen.”

Fermify: Konferenz mit FDA

Vor der Einreichung des Lebensmitteldossiers hat Fermify eine umfassende Sicherheitsstudie durchgeführt, die von einem externen akkreditierten Lebensmittelsicherheitslabor bewertet wurde. Dabei erfüllte man die Anforderungen der US-Behörde.

“Die FDA hat sich bei der Erstellung des Lebensmittelsicherheitsdossiers sehr kooperativ gezeigt”, erzählt Sommer. “Wir haben unser Verfahren und unsere Produktspezifikation in einer Telefonkonferenz vor der Einreichung mit Experten der FDA besprochen. Diese einmalige Gelegenheit war für Fermify sehr hilfreich, um die Eignung der Kaseinproduktionstechnologie für den US-amerikanischen Markt zu beurteilen, und wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung.”

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