20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: “Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten”.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. “Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: “Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden”, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. “Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus”, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. “Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent”, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD verpflichtet Crypto-Asset Service Provider (CASPs) in 48 Ländern, ab 2026 detaillierte Krypto-Transaktionsdaten ihrer Nutzer:innen zu sammeln und zu melden. Dies soll die Transparenz erhöhen und größere Verantwortung auf die Anleger legen, eine vollständige Steuererklärung zu ihren Aktivitäten auf zentralisierten Handelsplätzen, aber auch dem stark wachsenden Dezentralisierten Finanzbereich (DeFi) abzugeben.

Mit CARF werden der Vollzug und die Strafverfolgung intensiviert, da den Steuerbehörden Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, um Steuerhinterziehung zu identifizieren und zu adressieren. Der aktuelle Krypto Tax Report 2024 vom Linzer Startup Blockpit von Florian Wimmer und der Krypto-Plattform Coincub mit CEO Sergiu Hamza hebt die Auswirkungen von CARF sowohl auf Investor:innen als auch auf CASPs und Behörden hervor.

Krypto Tax Report: Nordamerika Spitzenreiter bei Kryptosteuer-Aufkommen

Die durchschnittlichen persönlichen Kryptosteuersätze liegen weltweit bei 11,12 Prozent für langfristige Gewinne und 17,3 Prozent für kurzfristige Gewinne, was deutlich unter dem globalen Durchschnitt der Kapitalertragsteuer von 19,6 Prozent für traditionelle Investitionen liegt.

In Ländern, die langfristige Steuervorteile bieten, werden dem Report nach 52,86 Prozent der Krypto-Gewinne als kurzfristig klassifiziert und mit höheren Sätzen besteuert, während 43,46 Prozent als langfristig eingestuft werden und von niedrigeren Steuersätzen oder sogar völliger Steuerfreiheit profitieren.

Nordamerika ist 2023 mit einem geschätzten Kryptosteuer-Aufkommen von 2,04 Milliarden US-Dollar Spitzenreiter, gefolgt von Europa mit 1,49 Milliarden US-Dollar. Asien zeigt potenzielle Kryptosteuereinnahmen in Höhe von 845,7 Millionen US-Dollar auf, während Südamerika, Afrika und Ozeanien 254,1 Millionen US-Dollar, 100,4 Millionen US-Dollar bzw. 75,5 Millionen US-Dollar an Steuereinnahmen aus Kryptogewinnen zustehen würde, so eine weitere Erkenntnis der Untersuchung.

Indien und Mittlerer Osten

Indien indes erhebt eine pauschale Steuer von 30 Prozent auf Krypto-Gewinne, was im vergangenen Jahr potenziell über 300 Millionen US-Dollar an Steuerschuld auslöste, während Japan voraussichtlich 231 Millionen US-Dollar generieren sollte.

Die Region Mittlerer Osten, einschließlich Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Saudi-Arabien und Türkei, hat weiterhin keine persönliche Einkommensteuer auf Kryptowährungsgewinne. Bemerkenswert: Trotz klarer Regulatorik halten sich geschätzt weniger als zwei Prozent der einzelnen Krypto-Investoren aktiv an Steuervorschriften.

“Wenn man unsere Nutzerzahlen und die der größten Mitbewerber mit der Anzahl an Krypronutzern vergleicht, kommt man auf diesen Wert”, erklärt Blockpit-Founder und CEO Florian Wimmer. “Natürlich wird nicht jeder ein Steuer-Tool nutzen, aber bei der Hälfe wird es aufgrund der Komplexität ohne fast unmöglich.”

Studie von 2022 mit noch niedrigeren Zahlen

In der Studie “Global Cryptocurrency Taxation Report 2022” ist zum Vergleich die wichtigste Schlussfolgerung, dass “offensichtlich eine überwältigende Anzahl von Kryptowährungsbesitzern keine Steuern auf ihre Kryptowährung gezahlt hat”. Damals schätzte man sogar, dass im Schnitt weltweit nur 0,53 Prozent der Kryptowährungsinvestoren ihre Kryptowährungsaktivitäten im Jahr 2022 bei ihren lokalen Steuerbehörden gemeldet haben.

Um auf diese Zahl zu kommen, verglich die Plattform die Beziehung zwischen Steuererklärungen und Suchvolumen, wob eine Schätzung der Anzahl der Kryptowährungs-Steuerzahler ein und bezog zudem eine Berechnung der Steuerzahlungsrate mit ein.

(c) divly – Krypto-Steuerzahlungsrate 2022 nach Ländern aufgeschlüsselt.

Weiteren Ergebnissen zufolge reichte die Krypto-Steuerzahlungsrate von 0,03 Prozent auf den Philippinen als niedrigster bis 4,09 Prozent in Finnland als höchster, womit sich vor zwei Jahren ein globaler Durschnitt von 0,53 Prozent Kryptosteuer-Zahlenden ergab.

Krypto Tax Report: “CARF ein Wendepunkt”

Heute ist laut Wimmer die Rate weiterhin so niedrig, weil es keine “Prosecution” gibt, da Behörden bislang kaum Daten in diesem Bereich zur Verfügung hatten. Als zweiten Grund benennt der Krypto-Experte schlicht fehlendes Wissen zur Steuer-Regulatorik.

“Unser Crypto Tax Ranking 2024 zeigt nicht nur, wo Krypto-Investoren niedrigere Steuern zahlen, sondern auch den bevorstehenden Compliance-Sturm”, sagt Wimmer. “Da sich weniger als zwei Prozent der Krypto-Nutzer mit dem Steuerthema beschäftigen, wird die kommende Auskunftsrichtlinie CARF ein Wendepunkt sein. Wir schätzen, dass die Compliance-Raten auf 50 Prozent oder mehr steigen werden, wenn die globale Durchsetzung von Steuergesetzen durch automatischen Datenaustausch großflächig möglich wird.”

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