20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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