20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda (c) Bitpanda
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda. (c) Bitpanda

Bitpanda gab heute bekannt, dass CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad im ersten Quartal 2027 zurücktreten wird. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt er CEO und wird das Unternehmen weiterhin leiten. Danach wechselt er zur Erste Group, wie CEO Peter Bosek per LinkedIn-Post bekannt gibt. Der Bitpanda-Verwaltungsrat hat laut Aussendung eine strukturierte Suche nach Enzersdorfer-Konrads Nachfolge eingeleitet, bei der sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt werden.

Bitpanda: Trummer als Co-CEO

Als Co-Founder und Chief Scientist bringt Christian Trummer Erfahrung in der Entwicklung der Plattform und Technologie ein, die Bitpandas Strategie zugrunde liegen. Er soll den Fokus auf Produktqualität zusätzlich schärfen, während Bitpanda die Weiterentwicklung des Multi-Asset-Angebots über Krypto, Aktien, ETFs und Edelmetalle hinweg und den Ausbau seiner Infrastruktur für Finanzinstitute vorantreiben möchte, wie es per Aussendung heißt.

Eric Demuth, Executive Chairman und Präsident des Verwaltungsrats von Bitpanda zu den Vorgängen: „Lukas hat entscheidend dazu beigetragen, Bitpanda breiter aufzustellen und ein starkes Fundament für die Zukunft zu schaffen, und ich danke ihm für sein Engagement. Mit Christian als Co-CEO starten wir aus einer starken Ausgangsposition in die nächste Wachstumsphase und konzentrieren uns noch intensiver auf das, was uns zur bevorzugten Plattform für Millionen von Nutzern in Europa und zu einem verlässlichen Partner für Finanzinstitute weltweit macht.“

Enzersdorfer-Konrad zur Erste Group

Enzersdorfer-Konrad kommentiert wie folgt: „Meine Entscheidung, nächstes Jahr zurückzutreten, ist mir nicht leichtgefallen. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, und werde Bitpanda bis zu meinem Ausscheiden weiterhin mit vollem Einsatz führen. Ich freue mich darauf, unsere Strategie gemeinsam mit Christian und unseren Teams voranzutreiben.“

Bei seiner neuen Rolle bei der Erste Group wird er konzernweit die Verantwortung dafür übernehmen, eine integrierte Strategie für Asset Management und digitales Investieren in den acht Kernmärkten der Erste Group und für deren 23 Millionen Kunden voranzutreiben, heißt es per offiziellem Statement.

„Vom Sparen zum Investieren“

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Lukas für die Erste Group zu gewinnen. Er verkörpert den Pioniergeist und bringt umfassende Expertise darin mit, das Investieren einfacher und zugänglicher zu machen – ein entscheidender Faktor, um die nächste Generation von Anlegerinnen und Anlegern zu erreichen“, sagt Peter Bosek. „Junge Menschen beginnen früher und investieren aktiver als frühere Generationen. Ein Grund dafür ist das wachsende Bewusstsein dafür, dass sie ihre finanzielle Zukunft selbst absichern müssen. Da sich ihre Erwartungen laufend weiterentwickeln, muss auch unser Angebot mit ihnen wachsen. Lukas wird eine zentrale Rolle dabei spielen, unser Angebot in all unseren Märkten intuitiv und attraktiv zu gestalten und mehr Menschen in Mitteleuropa dabei zu unterstützen, den Schritt vom Sparen zum Investieren zu machen.“

„Lukas Enzersdorfer-Konrad hat in den vergangenen acht Jahren aus erster Hand erlebt, wie schnell sich die Erwartungen der Menschen an das Investieren verändern können, wenn man es einfach, transparent und zugänglich gestaltet“, so Bosek weiter: „Die Erste Group verfügt über etwas, das nur wenige Institutionen in diesem Bereich bieten können: direkte und vertrauensvolle Beziehungen zu 23 Millionen Kunden sowie mit George über eine der meistgenutzten Banking-Plattformen Europas.“

Das sagt Bitpandas CO-CEO

Christian Trummer, nun CO-CEO, kommentiert gegenüber brutkasten: „Vor zwölf Jahren haben wir Bitpanda mit einer einfachen Überzeugung gegründet: Investieren soll einfacher und zugänglicher sein. Ich freu mich diese Rolle zu übernehmen und werde noch mehr Fokus auf unsere Produktqualität legen. Wir müssen eine Multi-Asset-Plattform sein, die jeder liebt.“

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