20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
/artikel/steuertipps-jahresende-unternehmen-deloitte
(c) fotolia.com - Marco2811

Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
Deine ungelesenen Artikel:
16.09.2026

Gender Investment Gap bleibt trotz Aufschwung im ersten Halbjahr massiv

Während das Startup-Investment-Volumen in Österreich im ersten Halbjahr bekanntlich deutlich anstieg, gibt es einmal mehr keine Verbesserung beim Geschlechterverhältnis - das zeigt der nun veröffentlichte Female Startup Funding Index von EY, Female Founders und Fund F.
/artikel/gender-investment-gap-bleibt-trotz-aufschwung-im-ersten-halbjahr-massiv
16.09.2026

Gender Investment Gap bleibt trotz Aufschwung im ersten Halbjahr massiv

Während das Startup-Investment-Volumen in Österreich im ersten Halbjahr bekanntlich deutlich anstieg, gibt es einmal mehr keine Verbesserung beim Geschlechterverhältnis - das zeigt der nun veröffentlichte Female Startup Funding Index von EY, Female Founders und Fund F.
/artikel/gender-investment-gap-bleibt-trotz-aufschwung-im-ersten-halbjahr-massiv
Female Start-up Funding Index - vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten
vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten

Es ist wieder soweit: Die halbjährliche Trilogie der EY-Reports zur Startup-Finanzierung in Österreich wird mit der gewohnten Hiobsbotschaft komplettiert. Während die allgemeine Investment-Statistik Zyklen unterliegt, die sich in der langfristigen Betrachtung durchaus aufwärts bewegen, zeigt sich beim Female Startup Funding Index, den EY gemeinsam mit Female Founders und Fund F herausbringt, immer das gleiche Bild: Verbesserungen und Verschlechterungen passieren im Prozentpunkt-Bereich auf konstantem Keller-Niveau.

94,9 Prozent des Kapitals an rein männliche Teams

Die konkreten aktuellen Zahlen: Von den statistisch erfassten 472 Millionen Euro Risikokapital für österreichische Startups im ersten Halbjahr 2026 flossen 94,9 Prozent an rein männliche Founding-Teams, gemischte Teams erhielten 4,8 Prozent des Kapitals und rein weibliche Teams lediglich 0,3 Prozent; der Frauenanteil unter den Gründer:innen von Startups mit Investment im ersten Halbjahr liegt bei nur 13 Prozent; nur drei der 95 für den Index analysierten Startups mit Finanzierung haben ein ausschließlich weibliches Founding-Team; und bei Finanzierungen über zehn Millionen Euro gibt es kein einziges Gründungsteam mit weiblicher Beteiligung.

Fassl: „Der Aufschwung hat ein Geschlecht“

„2026 ist das Kapital zurück: 472 Millionen Euro Risikokapital für Österreichs Startups, mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr, und so viele Finanzierungsrunden wie nie zuvor. Bei Frauen ist davon nichts angekommen. Während rein männliche Teams fast das gesamte Volumen einsammelten, gingen 0,3 Prozent des Geldes an rein weibliche Teams – rund 1,4 Millionen Euro im gesamten Halbjahr. Damit ist klar: Der Aufschwung hat ein Geschlecht“, kommentiert Lisa-Marie Fassl, Managing Partner von Fund F und Co-Gründerin von Female Founders.

Dass die Schieflage auch in einem starken Marktumfeld bestehen bleibt, habe mehrere Gründe, analysieren die Studienautor:innen: Große Finanzierungsrunden würden häufig von etablierten Venture-Capital-Fonds getragen, die auf bestehende Netzwerke, frühere Investmenterfolge und bekannte Muster zurückgriffen. Gleichzeitig zeige sich seit Jahren, dass Gründerinnen insbesondere beim Zugang zu Investorennetzwerken und großen Wachstumsfinanzierungen häufiger auf Hürden stoßen. Genau diese späten Finanzierungsphasen hätten jedoch den größten Einfluss auf die Verteilung des investierten Kapitals. „Das Problem beginnt nicht erst bei der Finanzierung, wird dort aber besonders sichtbar“, kommentiert Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

Fürst: „Die Zahlen widerlegen ein bequemes Narrativ“

Wie oben erwähnt, liegt der Frauenanteil unter den Gründer:innen jener Startups, die erfolgreich eine Finanzierung erhalten haben, bei rund 13 Prozent (31 von insgesamt 248 Gründer:innen). Eine weitere Aufschlüsselung: Von den insgesamt 95 erfassten Startups mit Investment im ersten Halbjahr, deren Gründungsteam bekannt ist, haben 72 ein ausschließlich männliches Founding-Team (76 Prozent), weitere 20 ein gemischtes Team (21 Prozent) und lediglich drei ein rein weibliches Gründungsteam (3 Prozent). Dabei handelt es sich um Factorymaker, Faund Social Dating Club und Recruitiverse.

Natascha Fürst, CEO von Female Founders, leitet daraus ab: „Die Zahlen widerlegen ein bequemes Narrativ: Es gründen genug Frauen – das Problem ist, wer von ihnen ans Kapital kommt.“ Die Studie zeige kein Problem an der Gründungsbasis, sondern ein strukturelles Versagen des Kapitalmarkts. „Und das lässt sich nicht wegdiskutieren“, so Fürst.

Lisa-Marie Fassl legt nach: „Noch nie saßen so viele Frauen in finanzierten Gründungsteams wie jetzt: 13 Prozent. Und trotzdem floss fast das komplette Kapital an rein männliche Teams. Mehr Frauen am Tisch heißt offensichtlich nicht mehr Geld für Frauen. Wer glaubt, dass das der nächste Aufschwung von selbst reguliert, hat die letzten vier Jahre die Augen zugemacht. Es wird Zeit, dass wir aufhören, eine rationale, wirtschaftliche Diskussion emotional zu führen. Denn als Standort lassen wir Rendite auf dem Tisch liegen, nachweislich, Jahr für Jahr.“

Keine Frau in Gründungsteams mit Investments über 10 Mio. Euro

Konkret lag bei Startups mit Finanzierungen bis zu einer Million Euro der Gründerinnenanteil bei 17 Prozent. Bei Finanzierungen zwischen einer und zehn Millionen Euro waren acht der insgesamt 75 Gründer:innen Frauen (11 Prozent). Bei allen analysierten Finanzierungen über zehn Millionen Euro bestanden die bekannten Gründungsteams ausschließlich aus Männern.

„Dass Gründerinnen bei kleineren Runden sichtbar sind, bei größeren Tickets aber praktisch verschwinden, zeigt sehr deutlich, wo die größte Herausforderung liegt: beim Zugang zu Wachstumskapital. Dort entscheidet sich letztlich, welche Unternehmen zu internationalen Champions werden“, analysiert Florian Haas.

Health-Sektor sticht positiv heraus

Deutliche Unterschiede beim Gender Investment Gap zeigen sich übrigens auch im Branchenvergleich: Hier sticht vor allem der Health-Sektor heraus, in dem insgesamt 17 Startups eine Finanzierung erhielten. Dort lag der Frauenanteil bei knapp 23 Prozent. Unter den insgesamt 48 Gründer:innen dieser Unternehmen befanden sich elf Frauen. Demgegenüber weisen mehrere technologieintensive Bereiche keine einzige Gründerin unter den finanzierten Startups auf, darunter SpaceTech/NewSpace, FinTech/InsurTech, Education, DefenseTech sowie ClimateTech/GreenTech/CleanTech.

„Gerade der Bereich Health zeigt, welches Potenzial entsteht, wenn unterschiedliche Perspektiven in Gründungsteams zusammenkommen“, kommentiert Natascha Fürst. „Vielfalt ist kein Selbstzweck, sondern ein Innovationsfaktor. Unterschiedliche Erfahrungen und Blickwinkel führen zu besseren Produkten, neuen Märkten und nachhaltigeren Unternehmen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende