20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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(c) fotolia.com - Marco2811

Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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Florian Haas (EY) und Daniela Haunstein (invest.austria) | Foto: EY & invest.austria

„Internationale Investor:innen sind zurück – und zwar nicht nur symbolisch, sondern mit substanziellen Tickets“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Nach dem „Start-up-Barometer“ vor zwei Wochen (brutkasten berichtete) veröffentlichte EY nun gemeinsam mit invest.austria auch das „Start-up Investment Barometer“ für das erste Halbjahr, das noch detailliertere Zahlen zu den Investor:innen der Finanzierungsrunden liefert.

„Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine massive Verschiebung: 2025 wurde der Markt noch stark von heimischen und gemischten Investor:innengruppen getragen, 2026 kommt der Großteil des Kapitals wieder aus rein internationalen Runden. Das ist ein starkes Vertrauenssignal für die Qualität österreichischer Startups und für die internationale Wahrnehmung des Standorts“, erklärt Haas.

64 Prozent des Investment-Volumens aus dem Ausland

Wie bereits im „Start-up Barometer“ zu lesen, verzeichnete der österreichische Venture-Capital-Markt in den ersten sechs Monaten des Jahres eine deutliche Erholung: Das Gesamtfinanzierungsvolumen stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 329 Prozent auf 472 Millionen Euro an, während die Zahl der Finanzierungsrunden mit 97 Abschlüssen einen neuen historischen Höchstwert erreichte.

Die detaillierte Analyse der Investorendaten zeigt nun, dass dieser Aufschwung in erster Linie durch ausländisches Kapital getragen wird. So flossen im ersten Halbjahr 2026 mindestens 300 Millionen Euro beziehungsweise 64 Prozent der Gesamtsumme von rein internationalen Investor:innengruppen nach Österreich – im ersten Halbjahr 2025 waren es lediglich rund 21 Millionen Euro beziehungsweise 27 Prozent gewesen. Der Anteil rein österreichischer Investorengruppen am Investitionsvolumen sank im selben Zeitraum von 17 auf nur noch fünf Prozent.

„Je größer die Finanzierungsrunde, desto internationaler wird die Kapitalbasis“

Trotz des gestiegenen Anteils an internationalem Kapital bilden inländische Investor:innen weiterhin das quantitative Fundament des österreichischen Ökosystems. Heimische Geldgeber waren an mindestens 61 der 97 registrierten Finanzierungsrunden (63 Prozent) beteiligt. Zudem wurden 39 Abschlüsse (40 Prozent) ausschließlich von österreichischen Kapitalgeber:innen finanziert. Auch personell stellen heimische Akteure die stärkste Gruppe: Von den mindestens 230 namentlich bekannten Investor:innen haben 116 (50 Prozent) ihren Hauptsitz in Österreich, gefolgt von Deutschland mit 49 (21 Prozent) und der Schweiz mit elf Geldgeber:innen.

Doch die Studie kommt einmal mehr zum Ergebnis: Mit steigenden Finanzierungssummen nimmt die Präsenz österreichischer Investor:innen kontinuierlich ab. Bei kleineren Deals bis zu einer Million Euro stellen sie noch 74 Prozent aller beteiligten Geldgeber:innen, bei mittelgroßen Runden (1,1 bis zehn Millionen Euro) sinkt der Wert auf 36 Prozent und bei Großfinanzierungen über zehn Millionen Euro liegt der heimische Anteil bei lediglich rund 13 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 lag dieser Anteil bei Deals über zehn Millionen Euro noch bei rund 80 Prozent. In der aktuellen Berichtsperiode kamen sieben der zehn größten Finanzierungsrunden ohne jegliche Beteiligung österreichischer Investor:innen zustande.

Daniela Haunstein, Managing Director von invest.austria, ordnet diese Abhängigkeit ein: „Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass internationales Kapital wieder bereit ist, größere Wachstumsfinanzierungen in Österreich zu begleiten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ein wichtiges Signal für den Standort. Gleichzeitig macht die Analyse aber auch sichtbar, dass Österreich bei großen Finanzierungsrunden weiterhin stark von ausländischem Kapital abhängig ist. Um langfristig mehr Wertschöpfung, Wachstum und Skalierung im Inland zu ermöglichen, müssen wir zusätzliche heimische Kapitalquellen erschließen.“ Gerade institutionelle Investor:innen wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen würden dabei eine zentrale Rolle spielen. Deshalb sei die rasche und ambitionierte Umsetzung des angekündigten Dachfonds ein wichtiger Schritt, um privates Kapital stärker für Innovation und Unternehmertum zu mobilisieren.

„Flywheel-Effekt“

Diese ausgeprägte Abhängigkeit von ausländischen Kapitalgebern bei großen Runden birgt laut invest.austria langfristige Nachteile für das Ökosystem, die sich insbesondere bei Unternehmensverkäufen bemerkbar machen. Im ersten Halbjahr 2026 stachen neben den Finanzierungsrunden auch erfolgreiche Exits wie jener des oberösterreichischen Haustier-Tracking-Spezialisten Tractive oder die Übernahme des Linzer AI-Startups Emmi AI hervor.

Daniela Haunstein warnt jedoch davor, die Wertschöpfung solcher Exits ins Ausland zu verlieren, falls heimische Geldgeber bei der Skalierung außen vor bleiben: „Internationale Investor:innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch Netzwerke, Erfahrung und Marktzugang. Österreichische Startups profitieren davon enorm. Gleichzeitig sollte es unser Ziel sein, künftig mehr dieser Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit heimischen Investor:innen darzustellen. Warum das so wichtig ist, zeigt sich ganz besonders im Exit-Fall: Wenn Aushängeschilder wie Tractive oder zuletzt Emmi AI erfolgreich verkauft werden, fließt das Geld nur dann in unseren Kreislauf zurück, wenn heimische Geldgeber:innen an Bord waren.“ Diese würden das freigewordene Kapital durch neue Investments wieder in das System zurückspielen – ein „Flywheel-Effekt“, der in anderen Startup-Nationen längst als Erfolgsmotor diene. „Je stärker unsere heimische Investor:innenlandschaft also wird, desto mehr Wertschöpfung und Know-how können wir durch diesen Kreislauf langfristig im Land halten“, so Haunstein.

Künstliche Intelligenz etabliert sich als zweitstärkster Sektor

Neben der Herkunft des Kapitals zeigt die Studie klare thematische Schwerpunkte im Verhalten der Investor:innen, wobei Künstliche Intelligenz (AI) eine herausragende Rolle einnimmt. Im ersten Halbjahr 2026 flossen insgesamt 93 Millionen Euro an österreichische Startups mit einem KI-Schwerpunkt. Dies entspricht dem zweithöchsten je in einem Halbjahr registrierten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2023 – nur im ersten Halbjahr 2024 lag die Summe mit 117 Millionen Euro noch höher. Insgesamt entfielen 30 der 97 Finanzierungsrunden (31 Prozent) auf Unternehmen mit KI-Bezug.

Laut Florian Haas investieren Kapitalgeber in diesem Segment zunehmend zielgerichteter: „Künstliche Intelligenz ist der zentrale Innovationstreiber in nahezu allen Branchen. Investor:innen investieren heute nicht mehr nur in die Technologie selbst, sondern vor allem in konkrete Anwendungsfälle mit skalierbaren Geschäftsmodellen. Österreichische Startups können hier mit starken Lösungen in Bereichen wie Health, Cybersecurity, Enterprise Software oder Industrial Tech punkten“.

Die internationale Sichtbarkeit heimischer Entwicklungen werde zudem durch den Emmi-AI-Exit bestärkt: „Die erfolgreiche Übernahme von Emmi AI durch Mistral hat international für viel Aufmerksamkeit gesorgt und zeigt, dass Österreich im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur innovative Technologien hervorbringt, sondern Unternehmen mit internationaler Relevanz aufbauen kann. Solche Erfolgsgeschichten schaffen Sichtbarkeit, stärken das Vertrauen von Investor:innen und setzen wichtige Signale für die nächste Generation von AI-Gründer:innen“, so Haas.

Nachhaltigkeit: „Kapitalintensive und größere Wachstumstickets“

Ein noch größeres Finanzierungsvolumen als der KI-Bereich konnte das Querschnittsthema Nachhaltigkeit (Sustainability) für sich verbuchen. Mit insgesamt 170 Millionen Euro floss im ersten Halbjahr 2026 mehr als jeder dritte investierte Euro (36 Prozent) in Startups mit Nachhaltigkeitsbezug. Dies stellt laut der Studie den mit Abstand höchsten Betrag seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 2022 dar.

Gleichzeitig steht diesem Rekordvolumen eine vergleichsweise geringe Anzahl an Transaktionen gegenüber: Lediglich 14 der 97 Finanzierungsrunden (14 Prozent) entfielen auf diesen Bereich. Florian Haas erklärt dieses Phänomen mit den spezifischen technologischen Anforderungen des Sektors: „Im Nachhaltigkeitsbereich beobachten wir, dass Investor:innen sehr gezielt in Unternehmen investieren, die bereits eine gewisse Größenordnung erreicht haben und Lösungen für zentrale Transformationsherausforderungen entwickeln. Themen wie nachhaltiges Bauen, Energie, Batterietechnologie oder Dekarbonisierung sind häufig kapitalintensiv und erfordern größere Wachstumstickets.“ Entsprechend konzentriere sich ein erheblicher Teil des verfügbaren Kapitals auf vergleichsweise wenige Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial und internationaler Relevanz.

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