20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
/artikel/steuertipps-jahresende-unternehmen-deloitte
(c) fotolia.com - Marco2811

Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
Deine ungelesenen Artikel:
14.10.2026

Elevator Ventures: Corporate-Venture-Fonds der RBI steigt bei Zürcher Fintech Rivero ein

Das Schweizer Fintech Rivero erhält einen neuen Investor aus Österreich: Elevator Ventures, der Beteiligungsfonds der Raiffeisen Bank International, steigt bei dem Unternehmen ein.
/artikel/elevator-ventures-corporate-venture-fonds-der-rbi-steigt-bei-zuercher-fintech-rivero-ein
14.10.2026

Elevator Ventures: Corporate-Venture-Fonds der RBI steigt bei Zürcher Fintech Rivero ein

Das Schweizer Fintech Rivero erhält einen neuen Investor aus Österreich: Elevator Ventures, der Beteiligungsfonds der Raiffeisen Bank International, steigt bei dem Unternehmen ein.
/artikel/elevator-ventures-corporate-venture-fonds-der-rbi-steigt-bei-zuercher-fintech-rivero-ein
Rivero
© Rivero - (v.l.) Stephan Wächter, Fatemeh Nikayin und Thomas Müller.

Rivero, die europäische Plattform für Zahlungsoperationen, hat heute bekanntgegeben, dass Elevator Ventures, der Corporate-Venture-Capital-Fonds der Raiffeisen Bank International (RBI), als Investor beim Schweizer Fintech eingestiegen ist. Die Partnerschaft soll Riveros weitere Expansion in Europa unterstützen, mit besonderem Fokus auf die Märkte in Zentral- und Osteuropa. Über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Rivero: Kajo und Amiko

Rivero wurde von Thomas Müller, Fatemeh Nikayin und Stephan Wächter gegründet, um Intelligenz und Automatisierung in einige der besonders komplexen operativen Herausforderungen der Zahlungsbranche zu bringen. Die Technologie soll es Finanzinstituten ermöglichen, stark regulierte und ressourcenintensive Zahlungsprozesse zu modernisieren und manuelle Arbeitsabläufe durch intelligente Automatisierung zu ersetzen.

Die Compliance-Plattform von Rivero heißt Kajo und soll die Compliance in Zahlungsnetzwerken vereinfachen, indem sie Updates automatisch verteilt, eine Übersicht auf einen Blick liefert und fragmentierte Dokumente und Anforderungen der Zahlungsnetzwerke in ein KI-gestütztes Wissensverzeichnis verwandelt.

Die KI-gestützte Anwendung Amiko indes bringt agentische KI in das Streitfallmanagement (Dispute Management) und die Betrugsrückgewinnung. Die Lösung sortiere Fälle intelligent vor, koordiniere die nächsten sinnvollen Schritte und automatisiere Dispute-Workflows vom Eingang bis zur Lösung, während sie Agent:innen bei komplexen Fällen anleitet, die menschliche Spezialist:innen erfordern. Das soll Instituten helfen, Gelder schneller zurückzuholen, den operativen Aufwand zu reduzieren und ein besseres Erlebnis für Karteninhaber:innen zu bieten.

„Elevator Ventures von strategischer Relevanz“

Während Rivero in Europa expandiert, konzentriert sich das Unternehmen zunehmend nicht nur auf den Ausbau seiner Technologie, sondern auch auf die Stärkung seiner Position im breiteren europäischen Bankenökosystem. Für die nächste Entwicklungsphase von Rivero sei Elevator Ventures von besonderer strategischer Relevanz: Durch die Verbindung zur RBI Group und das Netzwerk in Zentral- und Osteuropa verfüge Elevator Ventures über umfangreiche Erfahrung darin, Technologieunternehmen, die Finanzinstitute bedienen, zu unterstützen und ihnen bei der Orientierung und Expansion in europäischen Bankenmärkten zu helfen, heißt es.

„Europas Finanzinstitute suchen nach besseren Wegen, zunehmend komplexe Zahlungsoperationen zu managen, und wir sehen eine große Chance, Riveros Technologie zu vielen weiteren Instituten auf dem Kontinent zu bringen“, sagt Thomas Müller, CEO von Rivero. „Da wir nun in die nächste Wachstumsphase eintreten, wollen wir Investor:innen am Tisch haben, die sowohl die Komplexität des Bankgeschäfts als auch die Märkte verstehen, in denen wir tätig sind. Die Expertise von Elevator Ventures im Finanzdienstleistungsbereich und ihr besonders starkes Netzwerk in Zentral- und Osteuropa machen sie zu einem hoch relevanten strategischen Partner für Rivero.“

Maximilian Schausberger, Managing Director bei Elevator Ventures, ergänzt: „Rivero adressiert eine Reihe operativer Herausforderungen, die für Banken und Zahlungsinstitute in ganz Europa immer wichtiger werden. Das Team verbindet tiefgehende Zahlungsverkehrsexpertise mit Technologie, die speziell auf die Anforderungen regulierter Finanzinstitute ausgelegt ist. Wir sehen eine starke Übereinstimmung zwischen Riveros Ambitionen und unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im europäischen Bankwesen und freuen uns darauf, das Unternehmen bei seiner weiteren Expansion zu unterstützen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende