04.10.2021

Nach der Steuerreform: Startup-Paket soll schon bald folgen

In der Startup-Szene dominiert die Kritik an der gestern präsentierten Steuerreform. Doch schon bald soll ein eigenes Paket - mit eigener Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung - folgen, heißt es aus Regierungskreisen.
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Nach der Steuerreform: Das neue Startup-Paket entsteht primär in den Ressorts von Justizministerin Alma Zadic und Finanzminister Gernot Blümel
Das neue Startup-Paket entsteht primär in den Ressorts von Justizministerin Alma Zadic und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Andy Wenzel

“Da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!” – so lautet das Fazit der Ecovis-Experten Christoph Puchner und David Gloser in ihrer Analyse der geplanten Steuerreform für den brutkasten. Und mit dem kritischen Ton sind sie nicht alleine. In der Startup-Szene kommt die gestern präsentierte Reform, die kaum Maßnahmen enthält, die für Startups relevant sind, vielfach nicht gut weg. Vor allem das Mitarbeiterbeteiligungsmodell wird als völlig unzureichend kritisiert.

Steuerreform nicht für Startups gedacht – eigenes Paket soll “jedenfalls dieses Quartal” folgen

Das liege daran, dass die Maßnahme, wie auch die gesamte Reform, zwar auch Startups zugute kommen könne, aber nicht spezifisch für diese gedacht sei, heißt es aus Regierungskreisen gegenüber dem brutkasten. Ein eigenes Gründerpaket mit für junge Unternehmen relevanten Maßnahmen soll aber schon bald folgen. Dabei dürfte es sich nur mehr um Wochen handeln, “jedenfalls dieses Quartal”, so ein Regierungsmitarbeiter gegenüber dem brutkasten.

Austria Limited und Mitarbeiterbeteiligung

Die Arbeit an einigen Themen, die Teil dieses Startup-Pakets werden, ist bereits bekannt – in den Arbeitsgruppen dazu im Justiz- und Finanzministerium ist auch der brutkasten vetreten. So soll jedenfalls der Gesetzesentwurf für die neue Gesellschaftsform Austria Limited dabei sein. Auch soll es eine eigens auf Startups zugeschnittene Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung geben, die weit über das nun im Rahmen der Steuerreform präsentierte Modell hinausgehen wird.

Generell handle es sich um Themen die bereits im Regierungsprogramm enthalten waren, so der Regierungsmitarbeiter. Darüber, was von den zahlreichen Punkten noch konkret ins neue Paket kommt, hält er sich aber bedeckt. Im Programm war damals etwa auch von einem (vielfach geforderten) Dachfonds die Rede.

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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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