04.10.2021

Nach der Steuerreform: Startup-Paket soll schon bald folgen

In der Startup-Szene dominiert die Kritik an der gestern präsentierten Steuerreform. Doch schon bald soll ein eigenes Paket - mit eigener Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung - folgen, heißt es aus Regierungskreisen.
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Nach der Steuerreform: Das neue Startup-Paket entsteht primär in den Ressorts von Justizministerin Alma Zadic und Finanzminister Gernot Blümel
Das neue Startup-Paket entsteht primär in den Ressorts von Justizministerin Alma Zadic und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Andy Wenzel

„Da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!“ – so lautet das Fazit der Ecovis-Experten Christoph Puchner und David Gloser in ihrer Analyse der geplanten Steuerreform für den brutkasten. Und mit dem kritischen Ton sind sie nicht alleine. In der Startup-Szene kommt die gestern präsentierte Reform, die kaum Maßnahmen enthält, die für Startups relevant sind, vielfach nicht gut weg. Vor allem das Mitarbeiterbeteiligungsmodell wird als völlig unzureichend kritisiert.

Steuerreform nicht für Startups gedacht – eigenes Paket soll „jedenfalls dieses Quartal“ folgen

Das liege daran, dass die Maßnahme, wie auch die gesamte Reform, zwar auch Startups zugute kommen könne, aber nicht spezifisch für diese gedacht sei, heißt es aus Regierungskreisen gegenüber dem brutkasten. Ein eigenes Gründerpaket mit für junge Unternehmen relevanten Maßnahmen soll aber schon bald folgen. Dabei dürfte es sich nur mehr um Wochen handeln, „jedenfalls dieses Quartal“, so ein Regierungsmitarbeiter gegenüber dem brutkasten.

Austria Limited und Mitarbeiterbeteiligung

Die Arbeit an einigen Themen, die Teil dieses Startup-Pakets werden, ist bereits bekannt – in den Arbeitsgruppen dazu im Justiz- und Finanzministerium ist auch der brutkasten vetreten. So soll jedenfalls der Gesetzesentwurf für die neue Gesellschaftsform Austria Limited dabei sein. Auch soll es eine eigens auf Startups zugeschnittene Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung geben, die weit über das nun im Rahmen der Steuerreform präsentierte Modell hinausgehen wird.

Generell handle es sich um Themen die bereits im Regierungsprogramm enthalten waren, so der Regierungsmitarbeiter. Darüber, was von den zahlreichen Punkten noch konkret ins neue Paket kommt, hält er sich aber bedeckt. Im Programm war damals etwa auch von einem (vielfach geforderten) Dachfonds die Rede.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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