16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur “Ökosozialen Steuerreform” veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen “Einkünfte aus Kryptowährungen”, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition “Kryptowährung”, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Die anodu-Gründer Christoph Igler und Alexander Körner | © Wirtschaftsagentur Burgenland/Emmerich Mädl
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Egal wie hoch de Nachfrage nach einem physischen Produkt ist – bedienen kann man diese nur, wenn man ausreichend Geld hat, um die Waren vorzufinanzieren. Das Startup anodu (cal GmbH) aus Mattersburg im Burgenland hat ein neues System zur Einkaufsfinanzierung für KMU – zusätzlich zu bestehenden Banklinien – entwickelt (brutkasten berichtete bereits).

Zweiseitiger Marktplatz bringt Unternehmen und Investor:innen zusammen

Das Startup agiert dabei als eine Art zweiseitiger Marktplatz. Unternehmen, die ein geringes Kreditausfallsrisiko vorweisen können, können ihre Rechnungen auf die anodu-Plattform stellen. Investor:innen können diese dann mittels Budget, dass sie zuvor auf ein Treuhandkonto eingezahlt haben, übernehmen, wobei sie konkret jene Rechnungen auswählen können, die sie bezahlen wollen. Je nach festgelegten Konditionen kommt das Geld dann nach relativ kurzer Laufzeit mit relativ hoher Rendite – laut Startup aktuell im Schnitt zwölf Prozent – zu den Anleger:innen zurück.

Bislang vier Millionen Euro Einkaufsvolumen, davon drei Millionen dieses Jahr

Und das Konzept geht für anodu auf. Das Startup machte nun aktuelle Zahlen publik. Seit dem Launch im Juli 2023 (die formelle Gründung erfolgte bereits 2022) wurden laut Startup rund vier Millionen Euro Einkaufsvolumen über die Plattform abgewickelt – davon drei Millionen Euro allein dieses Jahr. Rund 1.000 Investments wurden dabei getätigt, um insgesamt etwa 100 Rechnungen zwischen 1.100 und 119.000 Euro zu bezahlen.

Investor:innen habe man mittlerweile im gesamten DACH-Raum. Aktuell würden 30 davon regelmäßig investieren, heißt es von anodu. Und derzeit befänden sich mehr als 900.000 Euro an Rechnungen von Unternehmen aus Österreich auf der Plattform, wobei seitens des Startups betont wird, dass man eine Vollausnutzung habe: “Sobald Unternehmen Rechnungen auf anodu hochladen, finden sich sofort Investoren, die diese übernehmen.”

Innovationspreis Burgenland in für anodu

Mit dieser Entwicklung konnte anodu nun auch beim Innovationspreis Burgenland von Wirtschaftsagentur Burgenland und Wirtschaftskammer Burgenland überzeugen. Das Startup holte sich den Preis in der Kategorie “Innovative Dienstleistungen” und setzte sich damit gegen 25 weitere Einreichungen durch.

“Diese Auszeichnung ist ein Zeichen der Wertschätzung für unser Engagement, österreichische Unternehmen und Investoren miteinander zu vernetzen. Es motiviert uns, weiter innovative Wege zu gehen und anodu als führende Plattform für Einkaufsfinanzierung in Österreich zu etablieren”, kommentieren die beiden Gründer Christoph Igler und Alexander Körner in einer Aussendung.

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