30.04.2019

Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Dienstag, die Details zur geplanten Steuerreform. Der brutkasten hat die wichtigsten Punkte zur Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen zusammengefasst.
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Steuerreform
(c) BMF / Pressefotos

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner diesen Jahres bei der Regierungsklausur in Mauerbach mit der geplanten Steuerreform eines ihrer Prestigeprojekte angekündigt. Heute, Dienstag, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesfinanzminister Hartwig Löger sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Details zur Steuerreform.

+++ Zwischenruf zur Regierungsklausur: “It’s Entrepreneurship, Stupid!” +++

Wie die Bundesregierung angekündigt hat, soll die Entlastung ab 2022 rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen – im Vorfeld der Einigung wurde noch ein Betrag von 6,5 Milliarden Euro kolportiert. Die Entlastung soll schrittweise erfolgen, wobei für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro, für 2020 rund 3,1 Milliarden Euro und für 2021 rund 5,1 Milliarden Euro geplant sind. Kumuliert ergibt dies ab 2022 die veranschlagte Summe von 8,3 Milliarden Euro.

Die drei Säulen der Steuerreform

Die Steuerreform baut sich im Prinzip auf drei Säulen auf: Dazu zählen die Entlastung von Arbeit und Pensionen, die Entlastung der Wirtschaft sowie Entlastungen durch Entbürokratisierung.

Der Faktor Arbeit soll demnach mit rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, wobei dies hauptsächlich über einen Sozialversicherungsbonus, einer stufenweisen Tarifsenkung, einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale, sowie einer steuerbefreiten Mitarbeitererfolgsbeteiligung (sieht Punkt 3) erfolgen soll.

Die Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen soll rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen, wobei dies ebenfalls stufenweise geplant ist. Dazu zählen die Senkung der Körperschaftsteuer, die Erhöhung des Freibetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Maßnahmen im Umweltbereich. Zudem sollen sich laut der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung Vorteile für die Wirtschaft ergeben. Alle Details zur Entlastung der Wirtschaft können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. In Summe sollen sich dadurch Entlastungen von 1,6 Milliarden pro Jahr ergeben.  Laut Bundesregierung sollen dadurch insbesondere Investitionen gefördert, sowie die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen gestärkt werden.

Im Vorfeld der Einigung zur Steuerreform wurde zur Entlastung von Unternehmen auch ein zweites Modell diskutiert, nämlich eine begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen. Dieses Modell ist allerdings wieder vom Tisch. Die Regierung begründete dies mit dem hohen administrativen Aufwand, sowie europarechtlicher Hürden im Falle einer Umsetzung.

2. Senkung der Lohnsteuer

Neben der Senkung der KöSt soll es auch Vorteile durch die Senkung der Lohnsteuer geben. Wie im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz schon durchgesickert ist (der brutkasten berichtete) sollen die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. „Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen“, so Finanzstaatssekretär Fuchs.

3. Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Die Bundesregierung plant zudem die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu gestalten. Firmen sollen demnach die Möglichkeit bekommen bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerbefreit an ihre Mitarbeiter auszuschütten. Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung ist jedoch mit 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt. Wie die Bundesregierung bei der Präsentation der geplanten Steuerreform erläuterte, kann dies als ein 15. Monatsgehalt angesehen werden. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung erfolgt natürlich je nach Unternehmen freiwillig.

Die Steuererleichterung für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung könnte auch für Startups Vorteile mit sich bringen. „Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen war bis dato sehr aufwendig. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro zusätzlich und steuerlich begünstigt erhalten. Gerade für Startups ist das ein gutes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer ersten Stellungnahme.

4. Gewinnfreibetrag

Ein weiterer Bereich für steuerliche Begünstigungen der Wirtschaft umfasst Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der derzeitige Gewinnfreibetrag soll von 30.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Dadurch sollen nicht nur EPUs entlastet, sondern auch Einsparungen im administrativen Bereich erzielt werden. Die Entlastung durch den Gewinnfreibetrag soll ab 2022 schlagend werden.

5. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die fünfte Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro wurde seit 1982 nicht mehr geändert und soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. Die jährlichen Entlastungen gibt die Bundesregierung mit rund 300 Millionen Euro an.

6. Entlastung der Kleinunternehmer

Ein weiterer Punkt umfasst die Entlastung von Kleinunternehmer. Derzeit müssen Unternehmer ab einem jährlichen Betrag von 30.000 Euro die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 dahingehend auf 35.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ab 2020 die Pauschalisierung von Betriebsausgabe bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 60 Prozent betragen, bei Dienstleistungsunternehmen hingegen nur 35 Prozent. Durch die Entlastung der Kleinunternehmen sollen laut Bundesregierung bis zu 400.000 Steuererklärungen pro Jahr wegfallen.

7. Entlastungen im Umweltbereich

Eine weitere Entlastung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll durch Maßnahmen im Umweltbereich erreicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer  (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen.


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Neue Medikamente entwickeln, reinere Kristalle züchten, Materialien testen: In der Schwerelosigkeit verhält sich Materie anders als auf der Erde. Für Pharma- und Materialforschung führt der Weg ins All bisher fast immer über die Internationale Raumstation ISS, die nach aktuellen Plänen Ende 2030 außer Betrieb gehen soll. Nun wollen das Wiener Weltraum-Unternehmen Tumbleweed und der französische Raketenbauer Sirius Space Services einen weiteren Zugang schaffen.

Pods als Zugang zur Schwerelosigkeit

Das Wiener Startup setzt auf standardisierte „Pods“, mit denen Kund:innen Experimente im All durchführen können. Der Zugang zur Schwerelosigkeit sei dadurch laut Tumbleweed zehnmal günstiger und fünfmal schneller als auf dem herkömmlichen Weg. Dafür haben beide Unternehmen eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Ziel ist es zu prüfen, ob die Forschungsbehälter der Wiener auf den Raketen der Franzosen ins All transportiert werden können.

Der erste Schritt: Suborbitale Testflüge

Den Auftakt der Zusammenarbeit soll der erste Testflug des französischen Unternehmens, „Sirius S1B Ballistic“ (S1B), markieren. Er soll laut Tumbleweed zentrale Raketentechnologien erproben und dabei Schwerelosigkeit bieten. Deshalb wäre die Mitnahme von Forschungsexperimenten möglich. Die beiden Unternehmen prüfen aktuell die technischen Schnittstellen und Betriebsbedingungen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Auf Nachfrage verrät man gegenüber brutkasten, dass der Testflug S1B, auf dem die Pods mitfliegen könnten, innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden solle.

Langfristige Pläne: Der Weg in den Orbit

Langfristig zielt die Partnerschaft auf orbitale Missionen ab. Sobald das 2020 gegründete Unternehmen Sirius seine wiederverwendbaren Trägerraketen Sirius-1, Sirius-13 und Sirius-15 in Betrieb nimmt, soll evaluiert werden, wie die Tumbleweed-Pods damit in die Erdumlaufbahn gelangen können. Die Raketenfamilie soll laut Unternehmen Satelliten mit bis zu 1.100 Kilogramm in eine sonnensynchrone Umlaufbahn in 600 Kilometern Höhe bringen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Laut Medienberichten plant Sirius den Testflug S1B für 2027. Antoine Fourcade, CEO von Sirius Space Services, betont das Ziel, aus der ersten Gelegenheit auf der S1B konkrete Missionen zu machen und „die Grundlagen für künftige Startdienste auf unseren Orbital-Raketen“ zu legen.

Erfolgreiche erste Mission

Während die Kompatibilitätsprüfungen für den ersten Flug laufen, arbeitet das Team von Tumbleweed, das mittlerweile über 20 Mitarbeitende an den Standorten Wien und Delft umfasst, parallel bereits an „Oasis Beta“. Dies soll der rückkehrfähige Nachfolger der im Juli 2026 gestarteten Mission „Oasis Alpha“ werden, die vier Kundennutzlasten an Bord der SpaceX-Falcon-9-Rakete ins All brachte – brutkasten berichtete.

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