30.04.2019

Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Dienstag, die Details zur geplanten Steuerreform. Der brutkasten hat die wichtigsten Punkte zur Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen zusammengefasst.
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Steuerreform
(c) BMF / Pressefotos

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner diesen Jahres bei der Regierungsklausur in Mauerbach mit der geplanten Steuerreform eines ihrer Prestigeprojekte angekündigt. Heute, Dienstag, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesfinanzminister Hartwig Löger sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Details zur Steuerreform.

+++ Zwischenruf zur Regierungsklausur: “It’s Entrepreneurship, Stupid!” +++

Wie die Bundesregierung angekündigt hat, soll die Entlastung ab 2022 rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen – im Vorfeld der Einigung wurde noch ein Betrag von 6,5 Milliarden Euro kolportiert. Die Entlastung soll schrittweise erfolgen, wobei für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro, für 2020 rund 3,1 Milliarden Euro und für 2021 rund 5,1 Milliarden Euro geplant sind. Kumuliert ergibt dies ab 2022 die veranschlagte Summe von 8,3 Milliarden Euro.

Die drei Säulen der Steuerreform

Die Steuerreform baut sich im Prinzip auf drei Säulen auf: Dazu zählen die Entlastung von Arbeit und Pensionen, die Entlastung der Wirtschaft sowie Entlastungen durch Entbürokratisierung.

Der Faktor Arbeit soll demnach mit rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, wobei dies hauptsächlich über einen Sozialversicherungsbonus, einer stufenweisen Tarifsenkung, einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale, sowie einer steuerbefreiten Mitarbeitererfolgsbeteiligung (sieht Punkt 3) erfolgen soll.

Die Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen soll rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen, wobei dies ebenfalls stufenweise geplant ist. Dazu zählen die Senkung der Körperschaftsteuer, die Erhöhung des Freibetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Maßnahmen im Umweltbereich. Zudem sollen sich laut der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung Vorteile für die Wirtschaft ergeben. Alle Details zur Entlastung der Wirtschaft können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. In Summe sollen sich dadurch Entlastungen von 1,6 Milliarden pro Jahr ergeben.  Laut Bundesregierung sollen dadurch insbesondere Investitionen gefördert, sowie die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen gestärkt werden.

Im Vorfeld der Einigung zur Steuerreform wurde zur Entlastung von Unternehmen auch ein zweites Modell diskutiert, nämlich eine begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen. Dieses Modell ist allerdings wieder vom Tisch. Die Regierung begründete dies mit dem hohen administrativen Aufwand, sowie europarechtlicher Hürden im Falle einer Umsetzung.

2. Senkung der Lohnsteuer

Neben der Senkung der KöSt soll es auch Vorteile durch die Senkung der Lohnsteuer geben. Wie im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz schon durchgesickert ist (der brutkasten berichtete) sollen die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. „Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen“, so Finanzstaatssekretär Fuchs.

3. Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Die Bundesregierung plant zudem die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu gestalten. Firmen sollen demnach die Möglichkeit bekommen bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerbefreit an ihre Mitarbeiter auszuschütten. Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung ist jedoch mit 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt. Wie die Bundesregierung bei der Präsentation der geplanten Steuerreform erläuterte, kann dies als ein 15. Monatsgehalt angesehen werden. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung erfolgt natürlich je nach Unternehmen freiwillig.

Die Steuererleichterung für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung könnte auch für Startups Vorteile mit sich bringen. „Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen war bis dato sehr aufwendig. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro zusätzlich und steuerlich begünstigt erhalten. Gerade für Startups ist das ein gutes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer ersten Stellungnahme.

4. Gewinnfreibetrag

Ein weiterer Bereich für steuerliche Begünstigungen der Wirtschaft umfasst Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der derzeitige Gewinnfreibetrag soll von 30.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Dadurch sollen nicht nur EPUs entlastet, sondern auch Einsparungen im administrativen Bereich erzielt werden. Die Entlastung durch den Gewinnfreibetrag soll ab 2022 schlagend werden.

5. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die fünfte Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro wurde seit 1982 nicht mehr geändert und soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. Die jährlichen Entlastungen gibt die Bundesregierung mit rund 300 Millionen Euro an.

6. Entlastung der Kleinunternehmer

Ein weiterer Punkt umfasst die Entlastung von Kleinunternehmer. Derzeit müssen Unternehmer ab einem jährlichen Betrag von 30.000 Euro die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 dahingehend auf 35.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ab 2020 die Pauschalisierung von Betriebsausgabe bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 60 Prozent betragen, bei Dienstleistungsunternehmen hingegen nur 35 Prozent. Durch die Entlastung der Kleinunternehmen sollen laut Bundesregierung bis zu 400.000 Steuererklärungen pro Jahr wegfallen.

7. Entlastungen im Umweltbereich

Eine weitere Entlastung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll durch Maßnahmen im Umweltbereich erreicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer  (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen.


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Die Stadtwerke Klagenfurt versorgen die Region unter anderem mit Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und verantworten den öffentlichen Personennahverkehr. © Stadtwerke Klagenfurt

Ob E-Mails, vertrauliche Kunden-Dokumente oder interne Richtlinien: Viele österreichische Unternehmen haben verstanden, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz unausweichlich wird, stehen allerdings vor der Herausforderung, KI sicher in die eigenen Arbeitsabläufe zu integrieren. Bei den Stadtwerken Klagenfurt entschied man sich bewusst gegen Standard-Lizenzen externer US-Hyperscaler und entwickelte stattdessen eine maßgeschneiderte Inhouse-Lösung: den „Stadtwerke GPT“, auch liebevoll „Susi-Sorglos“ genannt.

Die Vision: Ein DSGVO-konformer „Büro-Buddy“

Das Hauptziel war von Beginn an klar definiert: eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeiter:innen Bedenken bezüglich des Datenschutzes komplett ausräumen können. „Wir wollten unseren Mitarbeitern einen souveränen, DSGVO-konformen Chatbot anbieten, den sie komplett bedenkenlos nutzen können, wo sie personenbezogene Daten von Kunden reinkopieren und vertrauliche Dokumente hochladen können“, erklärt Peter Weratschnig, IT-Bereichsleiter der Stadtwerke Klagenfurt.

Neben der Chatbot-Funktion dient die KI als intelligenter „Büro-Buddy“. Über ein Retrieval-Augmented-Generation-System (RAG) wurden ca. 2.000 Seiten an internen Dokumenten, von Konzernrichtlinien bis hin zu IT-Anleitungen, eingebunden, um Fragen zu regulatorischen Vorgaben oder Systembedienungen direkt zu beantworten.

Der Gamechanger: Die Austria Wirtschaftsservice (aws)-Förderung

Das Projekt hat man nicht alleine umgesetzt, sondern entstand durch den Kontakt mit dem Wiener KI-Startup BReact, das 2022 von Raphael Fakhir und Nemanja Klincov gegründet wurde. Der entscheidende Impuls für die Realisierung lag in der Förderlandschaft. Denn das finanzielle Gesamtinvestment bewegte sich im fast sechsstelligen Bereich, erklärte Weratschnig im Interview.

Hier kam die IÖB-Toolbox-Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) als entscheidender Beschleuniger ins Spiel. „Ohne diese Förderung hätten wir es nicht gemacht“, betont Weratschnig rückblickend. Die Förderung reduzierte das finanzielle Risiko für die Stadtwerke entscheidend und machte den Weg frei für die gemeinsame Entwicklung mit dem Startup.

Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox richtet sich an öffentliche Beschaffer und hat den Zweck, die Planung und Umsetzung von IÖB-Challenges als innovativem Instrument der Markterkundung, juristische und/oder technische Expertise für die Erstellung von Unterlagen für eine geplante Ausschreibung (Modul Prepare), sowie die Durchführung von innovativen Beschaffungen (Modul Transfer) zu ermöglichen. Damit sollen Anreize für eine verstärkte Innovationsnachfrage durch den öffentlichen Sektor gesetzt werden, insbesondere für Vorhaben mit positiven Beiträgen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung.

Europäische KI-Architektur On-Premise

Auch technisch setzten die Partner auf digitale Souveränität: Als Sprachmodell dient ein Modell des französischen KI-Unternehmens Mistral, das Mitte des Jahres auch das Linzer Startup EmmiAI kaufte. Die Datenhaltung erfolgt laut Weratschnig ausschließlich On-Premise in eigenen IT-Systemen. Lediglich die reine GPU-Rechenleistung wird bei einem italienischen Anbieter angemietet. „Sobald das Modell nachdenkt, tut es das in dieser Infrastruktur ohne persistente Datenspeicherung. Danach sind keine Datenspuren außerhalb unseres IT-Systems zu finden“, erklärt der IT-Bereichsleiter. Das Resultat ist der angestrebte „Susi Sorglos“-Bot für den internen Arbeitsalltag.

Große Begehrlichkeiten & wertvolle Erkenntnisse

Nach der schrittweisen Bereitstellung als internes Web-Service stieß das Tool auf enormes Interesse in den Fachbereichen. Neben Fachfragen zu Richtlinien entstehen bereits Ideen für eigene Teil-Wissensdatenbanken oder interaktive Schulungsassistenten.

Gleichzeitig liefert das Projekt wertvolle Erkenntnisse für künftige KI-Initiativen. „Der Benefit aus unseren Lessons Learned ist fast ebenso hoch einzustufen wie das Tool an sich“, fasst Weratschnig zusammen. Seine zentralen Ratschläge an andere Unternehmen: Von Beginn an die eigene IT-Architektur und Lieferkette der Dienstleister genau prüfen sowie die Qualität der zugrundeliegenden Analog-Dokumente gründlich analysieren.


Disclaimer: Dieser Artikel ist im Rahmen einer Medienbeauftragung mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) entstanden.

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