04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim „War for Talents“.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem „mickrigen“ steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Biogena, Börse, Aktien
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena.

Biogena-Gründer Albert Schmidbauer setzte sich jüngst gegen das Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen ein – brutkasten berichtete. Nun beschleunigt der Salzburger Mikronährstoff-Hersteller seinen Weg in Richtung Kapitalmarkt. Über die Biogena Good Vibes AG läuft derzeit eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit einem geplanten Volumen von bis zu 25 Millionen Euro.

Biogena und die Unternehmensbewertung

Der Ausgabepreis für neue Aktien liegt bei 4,803 Euro. Insgesamt sollen rund vier bis fünf Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Die Gesellschaft positioniert die Maßnahme als zentralen Baustein ihrer langfristigen Kapitalmarktstrategie und bereitet parallel die Handelbarkeit im Direct Market Plus der Wiener Börse vor. Im Zuge der Kapitalmaßnahme rückt auch die Unternehmensbewertung stärker in den Fokus und soll bei rund 475 Millionen Euro liegen.

„Die im Prospekt genannte Bewertung basiert nicht auf einer losgelösten Marketingannahme, sondern auf einer internen Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW“ (Anm.: zentrales Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – KSW – zur Unternehmensbewertung in Österreich), erklärt Schmidbauer. „Zusätzlich wurde diese Bewertung mit branchenspezifischen Transaktionsdaten für Nahrungsergänzungsmittel in Österreich und Deutschland plausibilisiert. Wichtig ist die genaue Einordnung: Der Angebotspreis beträgt 4,803 Euro je Aktie. Auf dieser Basis wird die Emittentin aktuell mit rund 450 Mio. Euro bewertet. Die oft genannten rund 470 bis 475 Mio. Euro lassen sich wirtschaftlich als Größenordnung nach vollständiger Kapitalerhöhung erklären: 450 Mio. Euro bestehende Bewertung plus bis zu 25 Mio. Euro Bruttoemission ergibt rund 475 Mio. Euro.“

Bewertungsfaktoren

Die Bewertung stützt sich aus Sicht von Schmidbauer auf mehrere Faktoren: Biogena erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von rund 124,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei rund 19,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von etwa 15,3 Prozent entspricht. In der bereinigten Pro-Forma-Betrachtung steigt das EBITDA auf rund 19,8 Mio. Euro, die Marge liegt dann bei rund 15,9 Prozent.

„Dazu kommt eine sehr starke Substanz. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital beträgt (laut Prospekt) rund 298,9 Mio. Euro. Das ist für die Kapitalmarkteinordnung wesentlich, weil Biogena nicht nur über Wachstumsfantasie, sondern auch über eine bereits erhebliche Eigenkapitalbasis verfügt“, so Schmidbauer weiter. „Ein weiterer entscheidender Bewertungsfaktor ist die bereits vorhandene Skalierungsfähigkeit. Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Mio. Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 % ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden.“

Somit erklärte sich die Bewertung – zusammenfassend gesagt – aus dem Zusammenspiel von „heutiger Ertragskraft, hoher Eigenkapitalbasis, bestehender Produktionskapazität für rund 500 Mio. Euro Umsatz und einer klaren Wachstumsplanung“.

In anderen Worten: Der Konzernumsatz von Biogena soll von 156,65 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 502,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2029/2030 steigen. Diese Zahlen sind ausdrücklich Planwerte des Managements, keine Garantie und keine bindende Prognose, wie Schmidbauer betont.

E-Commerce und D2C

Die Planung verteilt sich im Kern auf folgende steuerbare Wachstumskanäle: E-Commerce und D2C: E-Commerce soll laut Prospekt von 96,4 Mio. Euro Umsatz 2025/2026 auf 233,2 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Getragen werden soll das durch Performance-Marketing, CRM, Subscription-Modelle, höhere Wiederkaufraten und eine stärkere Fokussierung auf Deutschland.

„Das ist ein zentraler Punkt: Biogena will nicht nur über Handel wachsen, sondern über die direkte Kundenbeziehung. Über 70 % der Umsätze werden bereits heute über das Web abgewickelt, und Biogena zählt laut Prospekt rund 1 Mio. Kundinnen und Kunden aus 70 Ländern sowie mehr als 500.000 registrierte Nutzer im Biogena Club“, präzisiert Schmidbauer.

Biogena mit Apothekenkanal

Zudem soll der neu aufzubauende Apothekenkanal in der DACH-Region laut Planung bis 2029/2030 einen Umsatzbeitrag von 163,3 Mio. Euro leisten, davon 129,0 Mio. Euro in Deutschland. „Das ist strategisch wichtig, weil Biogena damit neben dem starken D2C-Geschäft einen zweiten großen Skalierungskanal aufbaut: Apotheken schaffen Reichweite, Vertrauen und Zugang zu gesundheitsbewussten Kunden“, so der Founder weiter.

Außerdem sollen Stores, Labs und Plaza-Konzepte laut Prospekt von 37,2 Mio. Euro 2025/2026 auf 86,5 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Sie werden von Biogena als Beratungs-, Erlebnis- und Vertrauenszentren verstanden und mit Diagnostik-, Biohacking- und Longevity-Angeboten verbunden. „Hier liegt der Unterschied zu reinen Online-Supplement-Marken: Biogena baut physische Orte, an denen Gesundheit messbar, beratbar und erlebbar wird.“

Deutschland als wichtigster Markt

Deutschland bleibt dabei der wichtigste Wachstumsmarkt. Der Umsatz dort soll von 58 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 335,5 Mio. Euro bis 2029/2030 steigen. Nach der Planung des Managements soll der Marktanteil in Deutschland von derzeit rund 0,7 Prozent auf etwa drei Prozent ebenfalls wachsen.

Dieses Wachstumspotenzial ergibt sich auch aus der noch vergleichsweise geringen Markenbekanntheit, wie Schmidbauer beschreibt. Während der gestützte Bekanntheitsgrad in Österreich bei 42 Prozent liege, betrage er in Deutschland erst acht Prozent. Der deutsche Markt sei damit nicht nur größer, sondern biete auch beim Markenaufbau noch deutliches Potenzial.

Wie Schmidbauer erklärt, ist Biogenas Internationalisierung somit vor allem über diesen Markt konkretisiert. Dazu kommen bestehende internationale Grundlagen: Die bereits erwähnten Kunden aus 70 Ländern, D2C als zweiter großer Hebel und die starke Web-Abwicklung, was den Umsatz betrifft.

Biogena als Health-Ökosystem mit starker Vertikalisierung

„Das zeigt, dass Biogena schon heute eine direkte Kundenbeziehung hat und nicht ausschließlich vom stationären Handel abhängig ist. Digitale Gesundheitsservices sind der strategische Differenzierungshebel. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen unter anderem in Webshop 3.0 bzw. World of Biogena, Wellbeing Checks & Longevity-Systemlösungen, Biogena ONE, E-Commerce-Marketing Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Plaza-Konzepte fließen“, sagt Schmidbauer. „Damit wird deutlich: Biogena verkauft nicht nur Nahrungsergänzungsmittel. Das Modell entwickelt sich in Richtung eines integrierten Health-Ökosystems aus Produkt, Diagnostik, Beratung, Biohacking, digitalen Services, Club-Modell und stationärer Erlebniswelt.“

Zwischen Consumer Health, Supplement Brand und Longevity-Plattform

Zur Frage der Positionierung zur Konkurrenz meint Schmidbauer, dass Biogena im Vergleich zu vielen Consumer-Health-Unternehmen stärker vertikal integriert sei. „Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt selbst“, erklärt er. „Gleichzeitig verfügt sie über ein eigenes Wissenschafts- und Entwicklungsteam mit rund 20 akademischen Expertinnen und Experten sowie über mehr als 729 geschützte Marken, vor allem in der Europäischen Union.“

Im Vergleich zu jungen Longevity- oder Supplement-Startups habe Biogena bereits eine „substanzielle Umsatzbasis“, ein positives hohes EBITDA, eine starke Eigenkapitalbasis, eigene Produktionskapazitäten, rund 30.000 Partnerärzte und Therapeuten im B2B-Bereich sowie eine große B2C-Kundenbasis, zieht Schmidbauer sein Fazit: „Biogena steht zwischen klassischem Consumer Health, Premium Supplement Brand und moderner Longevity-Plattform. Der Unterschied liegt in der Kombination aus Wissenschaft, eigener Produktion, direkter Kundenbeziehung, ärztlichem Partnernetzwerk, digitalen Gesundheitsservices. Und physischen Gesundheitsorten.“

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