28.11.2016

Von USt bis SVA – Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer

Powered by Ihre Steuerberater Unternehmer sein bedeutet natürlich auch, Steuerzahler zu sein. Einer der großen Unterschiede aus steuerlicher Sicht zwischen einem Selbständigen (Unternehmer) und einem unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter oder Angestellter) ist, dass man sich großteils auch selbst um seine Steuern kümmern muss.
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Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Stockfotos-MG - fotolia.com
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Als Angestellter werden einem Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen und vom jeweiligen Dienstgeber an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung abgeliefert. Einen Selbständigen treffen andere Steuern – etwa die Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Darüberhinaus muss die Pflichtversicherung über die SVA erfolgen.

+++Mehr zum Thema: Steuerliche Abschreibung – zwischen Müssen und Dürfen+++

Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung bezahlen. Je nach Rechtsform, Branche und anderen Kriterien fallen aber auch noch weitere Steuern und Abgaben wie etwa Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Tabaksteuer, Mineralölsteuer u.v.m. an.

KÖSt, ESt, USt, Frust…

Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Was die Lohnsteuer für Angestellte und Arbeiter ist, ist die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmer, die ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

 Gesellschaftsform – Körperschaftssteuer

Auch die Gesellschaftsform spielt eine wichtige Rolle: Der Einkommensteuer unterliegen nämlich nur natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer). Für Kapitalgesellschaften gibt es die Körperschaftssteuer (KÖSt) – sie beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 25 Prozent. Die Einkommensteuer dagegen ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und fällt nach nachderzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von EUR 11.000 an.

 Einzelunternehmen – Kapitalgesellschaft

Hat ein Unternehmensgründer ein Einzelunternehmen gegründet, fällt für das Einkommen „nur“ die Einkommenssteuer an. Im Fall einer Kapitalgesellschaft muss zuerst die Gesellschaft “selbst” die Körperschaftssteuer abführen. Zusätzlich bezahlt der jeweilige Unternehmer Einkommensteuer für das Geld, das er vom Unternehmen bekommt.

Redaktionstipps

Wer bezahlt mehr Steuern?

Bezieht man sich nur auf die Zahlen, muss es nicht sein, dass ein Unternehmer mit einer Kapitalgesellschaft in Summe mehr Steuern zahlt, als beispielsweise Einzelunternehmer. Diesbezüglich spielen viele andere Faktoren mit. Es lohnt sich deshalb vor der Gründung mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann helfen, das Unternehmen so zu gründen, dass alles steuerlich optimal ausgestaltet ist.

Unternehmer mit Kapitalgesellschaften zahlen nicht zwingend mehr Steuern als Einzelunternehmer

Die Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer spielt – neben Einkommensteuer und der SVA – eine entscheidende Rolle im Leben eines Gründers. Schon deswegen, weil sie selbst berechnet und im Voraus an das Finanzamt abzuliefern ist. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden die Umsatzsteuer (USt) verrechnen. Kauft er jedoch selbst etwas, bezahlt er klarerweise ebenfalls USt. Genau diese USt, die ein Unternehmer seinen Lieferanten bezahlt, nennt man Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt, kann der Unternehmer – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – die Vorsteuer von der eingehobenen Umsatzsteuer abziehen und sich diese somit „zurückholen“.


Der Normalsteuersatz für die USt beträgt in Österreich 20 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen: für Essen beträgt der Satz beispielsweise nur 10 oder 13 Prozent für Hotelübernachtungen.


Umsatzsteuer fällt monatlich an

An sich muss die Umsatzsteuer einmal jährlich mit der Umsatzsteuererklärung veranlagt werden. Das System in Österreich verlangt es jedoch anders. An jedem 15. des übernächsten Monats, muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeliefert werden. Sprich, zwei Monate nachdem man eine Rechnung gestellt hat.

Verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung:

Dieser monatliche Vorgang erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

+++Mehr zum Thema: Wie man zum Jahresende Steuern spart+++

Schreckgespenst Sozialversicherung – SVA

Gewerbetreibende, Gesellschafter bestimmter gewerberechtlicher Gesellschaften, freiberuflich Erwerbstätige und auch die sogenannten „neuen Selbständigen“ müssen in Österreich bei der SVA, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt nach aktuellem Stand 18,5% vom Jahreseinkommen, 7,65% für die Krankenversicherung und 1,53% für die Selbständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung wird ein monatlicher Betrag von EUR 8,48 berechnet. Die tatsächliche Höhe der SVA-Beiträge muss jedoch niemand selbst berechnen. Dies erfolgt automatisch durch die SVA.

SVA-Sonderregelung für Gründer

Für Unternehmensgründer gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit eine Sonderregelung: sie müssen unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe den SVA-Mindestbeitrag zahlen. Aufgepasst: Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird der SVA-Beitrag abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Einkommen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird aber auch die Einkommenshöhe der vergangenen, ersten Jahre der Selbständigkeit kontrolliert. Und wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat, kann es auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

Personalverrechnung

Ein weiterer Stolperstein für (Jung-)Unternehmer sind Mitarbeiter: Lohnkosten setzen sich nämlich (aufgrund zahlreicher Vorschriften und Abgaben) aus weit mehr zusammen als nur dem überwiesenen Gehalt. Neben Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten gilt es außerdem zahlreiche weitere Vorschriften (wie zB Überstundenregelungen, Sonderzahlungen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, Gewerkschaftsbeitrag u.v.m.), die sich noch dazu laufend ändern, zu berücksichtigen.

Die Materie ist komplex, deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf standardisierte EDV-Programme verlassen, sondern auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

(c) Ihre Steuerberater

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v.l.n.r.: FiveSquare-CTO Patrick Haidinger, RLB OÖ-Aufsichtsratspräsident Volkmar Angermeier, RLB OÖ-Vorstandsdirektorin und CGO Sigrid Burkowski, FiveSquare-CEO Hans-Peter Pichler (c) RLB OÖ

Das Linzer Startup FiveSquare arbeitet gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Universitätsklinik für Neurologie am Kepler Universitätsklinikum an einem Verfahren, mit dem epileptische Anfälle vorhergesagt werden sollen. Finanziert wird das Projekt “Epilepsia” nun auch vom Sozialfonds der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und den oberösterreichischen Raiffeisenbanken.

FiveSquare kooperiert mit Uni-Klinikum

Das Startup FiveSquare um die beiden Gründer Hans-Peter Pichler und Patrick Haidinger hat sich auf KI-Anwendungen spezialisiert und zum Beispiel den KI-Chatbot “Karli” für Unternehmen entwickelt. Im Gegensatz zu anderen Anbietern läuft “Karli” nur auf österreichischer, vom Startup gehosteter Serverinfrastruktur.

Gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Universitätsklinik für Neurologie am Kepler Universitätsklinikum Linz forscht das Startup nun an einem Verfahren, mit dem epileptische Anfälle vorhergesagt werden sollen. Ziel des Projekts “Epilepsia” ist die Entwicklung einer mobilen Applikation und eines Wearables (z.B. eine Uhr) für die Vorhersage und Erkennung solcher Anfälle. Allein in Österreich sind rund 65.000 Menschen von Epilepsie betroffen.

Mit KI zu Vorwarnsystem

Derzeit läuft dafür an der Universitätsklinik eine klinische Studie, “bei der ein aus verschiedenen Sensoren bestehendes Netzwerk getestet und zur Datenerfassung verwendet wird”, wie FiveSquare erklärt. Mithilfe dieser Daten und Künstlicher Intelligenz sollen bestimmte Muster identifiziert werden, die einen bevorstehenden epileptischen Anfall ankündigen. So könnte ein Vorwarnsystem für Epilepsie geschaffen werden.

Mit der Finanzierung der Raiffeisenlandesbank OÖ wird weitere Hardware für die klinische Studie angeschafft: „Mit einer zusätzlichen Ausstattung an Sensoren können in der Studie noch mehr Einflussfaktoren von Patienten erfasst werden, was wiederum zu mehr Daten und einer Erhöhung der Datenqualität führt. Mit zusätzlicher neuer, leistungsstarker Processing-Hardware können noch aufwendigere Machine-Learning-Modelle für die Epilepsie-Vorhersage trainiert werden“, erklärt Hans-Peter Pichler, CEO von FiveSquare.

Markteinführung 2025 geplant

Für Sigrid Burkowski, Vorstandsdirektorin der Raiffeisenlandesbank OÖ, ist “Epilepsia” ein wichtiges Projekt: “Wir sind stolz darauf, Teil eines solch zukunftsweisenden Projektes zu sein, das neue Wege in der Behandlung von Epilepsie eröffnet. Mit unserer Unterstützung wollen wir helfen, epilepsiekranken Menschen ein Stück Lebensqualität zurückzubringen.”

Derzeit strebt FiveSquare die Markteinführung von “Epilepsia” mit Ende 2025 an. Weitere Fördergeber sind das Land Oberösterreich und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG mit der Förderinitiative “Digital Health – The Digital Patient Journey”.

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