28.11.2016

Von USt bis SVA – Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer

Powered by Ihre Steuerberater Unternehmer sein bedeutet natürlich auch, Steuerzahler zu sein. Einer der großen Unterschiede aus steuerlicher Sicht zwischen einem Selbständigen (Unternehmer) und einem unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter oder Angestellter) ist, dass man sich großteils auch selbst um seine Steuern kümmern muss.
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Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Stockfotos-MG - fotolia.com
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Als Angestellter werden einem Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen und vom jeweiligen Dienstgeber an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung abgeliefert. Einen Selbständigen treffen andere Steuern – etwa die Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Darüberhinaus muss die Pflichtversicherung über die SVA erfolgen.

+++Mehr zum Thema: Steuerliche Abschreibung – zwischen Müssen und Dürfen+++

Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung bezahlen. Je nach Rechtsform, Branche und anderen Kriterien fallen aber auch noch weitere Steuern und Abgaben wie etwa Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Tabaksteuer, Mineralölsteuer u.v.m. an.

KÖSt, ESt, USt, Frust…

Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Was die Lohnsteuer für Angestellte und Arbeiter ist, ist die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmer, die ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

 Gesellschaftsform – Körperschaftssteuer

Auch die Gesellschaftsform spielt eine wichtige Rolle: Der Einkommensteuer unterliegen nämlich nur natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer). Für Kapitalgesellschaften gibt es die Körperschaftssteuer (KÖSt) – sie beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 25 Prozent. Die Einkommensteuer dagegen ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und fällt nach nachderzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von EUR 11.000 an.

 Einzelunternehmen – Kapitalgesellschaft

Hat ein Unternehmensgründer ein Einzelunternehmen gegründet, fällt für das Einkommen „nur“ die Einkommenssteuer an. Im Fall einer Kapitalgesellschaft muss zuerst die Gesellschaft „selbst“ die Körperschaftssteuer abführen. Zusätzlich bezahlt der jeweilige Unternehmer Einkommensteuer für das Geld, das er vom Unternehmen bekommt.

Redaktionstipps

Wer bezahlt mehr Steuern?

Bezieht man sich nur auf die Zahlen, muss es nicht sein, dass ein Unternehmer mit einer Kapitalgesellschaft in Summe mehr Steuern zahlt, als beispielsweise Einzelunternehmer. Diesbezüglich spielen viele andere Faktoren mit. Es lohnt sich deshalb vor der Gründung mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann helfen, das Unternehmen so zu gründen, dass alles steuerlich optimal ausgestaltet ist.

Unternehmer mit Kapitalgesellschaften zahlen nicht zwingend mehr Steuern als Einzelunternehmer

Die Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer spielt – neben Einkommensteuer und der SVA – eine entscheidende Rolle im Leben eines Gründers. Schon deswegen, weil sie selbst berechnet und im Voraus an das Finanzamt abzuliefern ist. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden die Umsatzsteuer (USt) verrechnen. Kauft er jedoch selbst etwas, bezahlt er klarerweise ebenfalls USt. Genau diese USt, die ein Unternehmer seinen Lieferanten bezahlt, nennt man Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt, kann der Unternehmer – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – die Vorsteuer von der eingehobenen Umsatzsteuer abziehen und sich diese somit „zurückholen“.


Der Normalsteuersatz für die USt beträgt in Österreich 20 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen: für Essen beträgt der Satz beispielsweise nur 10 oder 13 Prozent für Hotelübernachtungen.


Umsatzsteuer fällt monatlich an

An sich muss die Umsatzsteuer einmal jährlich mit der Umsatzsteuererklärung veranlagt werden. Das System in Österreich verlangt es jedoch anders. An jedem 15. des übernächsten Monats, muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeliefert werden. Sprich, zwei Monate nachdem man eine Rechnung gestellt hat.

Verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung:

Dieser monatliche Vorgang erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

+++Mehr zum Thema: Wie man zum Jahresende Steuern spart+++

Schreckgespenst Sozialversicherung – SVA

Gewerbetreibende, Gesellschafter bestimmter gewerberechtlicher Gesellschaften, freiberuflich Erwerbstätige und auch die sogenannten „neuen Selbständigen“ müssen in Österreich bei der SVA, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt nach aktuellem Stand 18,5% vom Jahreseinkommen, 7,65% für die Krankenversicherung und 1,53% für die Selbständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung wird ein monatlicher Betrag von EUR 8,48 berechnet. Die tatsächliche Höhe der SVA-Beiträge muss jedoch niemand selbst berechnen. Dies erfolgt automatisch durch die SVA.

SVA-Sonderregelung für Gründer

Für Unternehmensgründer gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit eine Sonderregelung: sie müssen unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe den SVA-Mindestbeitrag zahlen. Aufgepasst: Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird der SVA-Beitrag abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Einkommen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird aber auch die Einkommenshöhe der vergangenen, ersten Jahre der Selbständigkeit kontrolliert. Und wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat, kann es auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

Personalverrechnung

Ein weiterer Stolperstein für (Jung-)Unternehmer sind Mitarbeiter: Lohnkosten setzen sich nämlich (aufgrund zahlreicher Vorschriften und Abgaben) aus weit mehr zusammen als nur dem überwiesenen Gehalt. Neben Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten gilt es außerdem zahlreiche weitere Vorschriften (wie zB Überstundenregelungen, Sonderzahlungen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, Gewerkschaftsbeitrag u.v.m.), die sich noch dazu laufend ändern, zu berücksichtigen.

Die Materie ist komplex, deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf standardisierte EDV-Programme verlassen, sondern auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

(c) Ihre Steuerberater

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Start-up Idea Competition: Science Park Graz zeichnet innovative Gründer-Ideen mit 12.000 Euro aus

Es ist wieder soweit: Der Science Park Graz zeichnet innovative Geschäftsideen mit insgesamt 12.000 Euro aus. Dieses Jahr wird es auch eine Spezialkategorie namens "Climate Positive Solutions" geben. Wer an der Start-up Idea Competition teilnehmen kann und wann die Sieger:innen gekürt werden, gibt es hier im Überblick.
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Foto: Adobe Stock / AboutLife

Jedes Jahr veranstaltet der Science Park Graz die Start-up Idea Competition, um Innovator:innen aus diversen Branchen und allen Altersgruppen zusammenzubringen. Auch 2025 können Gründer:innen und alle, die es werden wollen, ihre Ideen und Lösungen für verschiedenste Bereiche entwickeln, ihre Träume verwirklichen und dabei auch ein ordentliches Preisgeld gewinnen.

Ziel ist es, Gründer:innen und angehende Entrepreneure schon in einer frühen Phase zu unterstützen und ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell zu ebnen. Die Einreichphase zur diesjährigen Start-up Idea Competition geht noch bis zum 28. Februar 2025.

Neue Chancen für visionäre Geschäftsideen

Insgesamt vergibt der Science Park Graz 12.000 Euro an Preisgeldern für die innovativsten Gründungsideen. Aus jeder der fünf Kategorien wird eine Sieger-Idee gekürt, die mit einem Preisgeld von 2.000 Euro ausgezeichnet wird.

Außerdem wird es dieses Jahr eine Spezialkategorie namens „Climate Positive Solutions“ geben: Jede eingereichte Idee hat damit zusätzlich die Chance auf weitere 2.000 Euro, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden aus jeder Kategorie die besten Ideen ausgewählt und anschließend im April 2025 nach Graz eingeladen, um ihr Konzept in einem drei-minütigen Pitch vor einer Jury zu präsentieren. Noch am selben Abend werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Zeremonie bekannt gegeben. Auch alle Teilnehmer:innen sind zur feierlichen Veranstaltung und begleitendem Networking eingeladen.

Wer kann teilnehmen?

Sowohl Einzelpersonen, Teams oder junge Start-ups aus allen Branchen sind eingeladen, ihre Geschäftsidee bei der Idea Competition einzureichen. Sei es eine bahnbrechende Technologie, ein nachhaltiges Konzept, ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung: Wichtig ist, dass die Idee noch in der Vorgründungs- oder der frühen Gründungsphase steckt.

Willkommen sind innovative Ideen aus allen Bereichen – nicht nur technische Lösungen. Die Jury achtet auf unternehmerische Kreativität und Innovation ohne Grenzen. „Wir werten den Grad an Innovation, Anwendbarkeit, Marktpotential und natürlich Originalität“, sagt Martin Mössler, Managing Director des Science Park Graz und Mitglied der Jury, zum Bewertungskatalog.

Geschäftsideen können in den folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:

  • Energy & Environment
  • Mobitlity
  • Health & Life Science
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Alle Teilnehmer:innen können auch mehr als eine Idee einreichen – allerdings in unterschiedlichen Kategorien.

Strenger Schutz des geistigen Eigentums

Der Science Park Graz legt indes großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums. Insofern wird jede eingereichte Idee durch eine Geheimhaltungsvereinbarung – ein sogenanntes „Non Disclosure Agreement“ (NDA) – geschützt. Dieser unterliegt die Jury genauso wie alle Mitarbeiter:innen des Science Park Graz.

Dahingehend versichert der Science Park Graz, lediglich die von den Teilnehmer:innen genehmigten Informationen über ihre Idee zu veröffentlichen. Sämtliche Details, die im Rahmen der Bewerbung übermittelt werden, dienen ausschließlich der Bewertung. Vorab findet eine strenge Abstimmung statt, in der die zu veröffentlichen Informationen klar definiert werden. Auch die Rechte an der eingereichten Idee gehen durch die Teilnahme nicht verloren.

Bewerbung und Ablauf im Detail

  • Einreichphase: Bis zum 28. Februar 2025 kannst du dich über das Online-Formular auf der Website des Science Park Graz anmelden. Neben einer kurzen Beschreibung deiner Geschäftsidee solltest du auch die wichtigsten Eckdaten (z. B. Teamstruktur, Marktpotenzial, Innovationsgrad) angeben.
  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
  • Pitch-Event: Die besten Ideen werden von der Jury ausgewählt und zu einem Pitch-Event im April 2025 nach Graz eingeladen. Dort hast du die Chance, dein Konzept bei einem Pitch-Event vor einem hochkarätigen Publikum zu präsentieren. Danach erfolgt die finale Bewertung durch die Jury.
  • Prämierung: Im Anschluss wird pro Kategorie eine Sieger-Idee im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung gekürt.

Darum lohnt sich die Teilnahme

Die Start-up Idea Competition des Science Park Graz bietet nicht nur die Chance, Preisgelder und Sachpreise zu gewinnen, sondern vor allem ein Sprungbrett in die Start-up-Welt. Durch den Austausch in einem professionellen Gründernetzwerk können Founder und alle, die es werden wollen, wertvolle Connections knüpfen und Know-How sammeln.

Der Science Park Graz zählt zu den führenden Hightech-Inkubatoren Österreichs und unterstützt seit Jahren Start-ups und Gründer:innen auf ihrem Weg in den Markt. Mit seinem breit gefächerten Expertennetzwerk, intensiven Mentorings und hochwertigen Infrastruktur-Angeboten schafft er ein innovatives Umfeld für alle, die ihre Ideen in die Realität umsetzen wollen.

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Dahingehend versichert der Science Park Graz, lediglich die von den Teilnehmer:innen genehmigten Informationen über ihre Idee zu veröffentlichen. Sämtliche Details, die im Rahmen der Bewerbung übermittelt werden, dienen ausschließlich der Bewertung. Vorab findet eine strenge Abstimmung statt, in der die zu veröffentlichen Informationen klar definiert werden. Auch die Rechte an der eingereichten Idee gehen durch die Teilnahme nicht verloren.

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  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
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