28.11.2016

Von USt bis SVA – Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer

Powered by Ihre Steuerberater Unternehmer sein bedeutet natürlich auch, Steuerzahler zu sein. Einer der großen Unterschiede aus steuerlicher Sicht zwischen einem Selbständigen (Unternehmer) und einem unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter oder Angestellter) ist, dass man sich großteils auch selbst um seine Steuern kümmern muss.
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Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Stockfotos-MG - fotolia.com
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Als Angestellter werden einem Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen und vom jeweiligen Dienstgeber an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung abgeliefert. Einen Selbständigen treffen andere Steuern – etwa die Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Darüberhinaus muss die Pflichtversicherung über die SVA erfolgen.

+++Mehr zum Thema: Steuerliche Abschreibung – zwischen Müssen und Dürfen+++

Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung bezahlen. Je nach Rechtsform, Branche und anderen Kriterien fallen aber auch noch weitere Steuern und Abgaben wie etwa Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Tabaksteuer, Mineralölsteuer u.v.m. an.

KÖSt, ESt, USt, Frust…

Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Was die Lohnsteuer für Angestellte und Arbeiter ist, ist die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmer, die ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

 Gesellschaftsform – Körperschaftssteuer

Auch die Gesellschaftsform spielt eine wichtige Rolle: Der Einkommensteuer unterliegen nämlich nur natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer). Für Kapitalgesellschaften gibt es die Körperschaftssteuer (KÖSt) – sie beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 25 Prozent. Die Einkommensteuer dagegen ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und fällt nach nachderzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von EUR 11.000 an.

 Einzelunternehmen – Kapitalgesellschaft

Hat ein Unternehmensgründer ein Einzelunternehmen gegründet, fällt für das Einkommen „nur“ die Einkommenssteuer an. Im Fall einer Kapitalgesellschaft muss zuerst die Gesellschaft “selbst” die Körperschaftssteuer abführen. Zusätzlich bezahlt der jeweilige Unternehmer Einkommensteuer für das Geld, das er vom Unternehmen bekommt.

Redaktionstipps

Wer bezahlt mehr Steuern?

Bezieht man sich nur auf die Zahlen, muss es nicht sein, dass ein Unternehmer mit einer Kapitalgesellschaft in Summe mehr Steuern zahlt, als beispielsweise Einzelunternehmer. Diesbezüglich spielen viele andere Faktoren mit. Es lohnt sich deshalb vor der Gründung mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann helfen, das Unternehmen so zu gründen, dass alles steuerlich optimal ausgestaltet ist.

Unternehmer mit Kapitalgesellschaften zahlen nicht zwingend mehr Steuern als Einzelunternehmer

Die Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer spielt – neben Einkommensteuer und der SVA – eine entscheidende Rolle im Leben eines Gründers. Schon deswegen, weil sie selbst berechnet und im Voraus an das Finanzamt abzuliefern ist. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden die Umsatzsteuer (USt) verrechnen. Kauft er jedoch selbst etwas, bezahlt er klarerweise ebenfalls USt. Genau diese USt, die ein Unternehmer seinen Lieferanten bezahlt, nennt man Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt, kann der Unternehmer – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – die Vorsteuer von der eingehobenen Umsatzsteuer abziehen und sich diese somit „zurückholen“.


Der Normalsteuersatz für die USt beträgt in Österreich 20 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen: für Essen beträgt der Satz beispielsweise nur 10 oder 13 Prozent für Hotelübernachtungen.


Umsatzsteuer fällt monatlich an

An sich muss die Umsatzsteuer einmal jährlich mit der Umsatzsteuererklärung veranlagt werden. Das System in Österreich verlangt es jedoch anders. An jedem 15. des übernächsten Monats, muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeliefert werden. Sprich, zwei Monate nachdem man eine Rechnung gestellt hat.

Verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung:

Dieser monatliche Vorgang erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

+++Mehr zum Thema: Wie man zum Jahresende Steuern spart+++

Schreckgespenst Sozialversicherung – SVA

Gewerbetreibende, Gesellschafter bestimmter gewerberechtlicher Gesellschaften, freiberuflich Erwerbstätige und auch die sogenannten „neuen Selbständigen“ müssen in Österreich bei der SVA, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt nach aktuellem Stand 18,5% vom Jahreseinkommen, 7,65% für die Krankenversicherung und 1,53% für die Selbständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung wird ein monatlicher Betrag von EUR 8,48 berechnet. Die tatsächliche Höhe der SVA-Beiträge muss jedoch niemand selbst berechnen. Dies erfolgt automatisch durch die SVA.

SVA-Sonderregelung für Gründer

Für Unternehmensgründer gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit eine Sonderregelung: sie müssen unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe den SVA-Mindestbeitrag zahlen. Aufgepasst: Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird der SVA-Beitrag abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Einkommen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird aber auch die Einkommenshöhe der vergangenen, ersten Jahre der Selbständigkeit kontrolliert. Und wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat, kann es auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

Personalverrechnung

Ein weiterer Stolperstein für (Jung-)Unternehmer sind Mitarbeiter: Lohnkosten setzen sich nämlich (aufgrund zahlreicher Vorschriften und Abgaben) aus weit mehr zusammen als nur dem überwiesenen Gehalt. Neben Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten gilt es außerdem zahlreiche weitere Vorschriften (wie zB Überstundenregelungen, Sonderzahlungen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, Gewerkschaftsbeitrag u.v.m.), die sich noch dazu laufend ändern, zu berücksichtigen.

Die Materie ist komplex, deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf standardisierte EDV-Programme verlassen, sondern auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

(c) Ihre Steuerberater

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Eine der beiden neuen Satellitenschüsseln in Prottes. (c) Eviden

6,2 Meter sind die beiden Antennen lang – die Standortsuche gestaltete sich entsprechend schwierig. Denn für einen optimalen Empfang können die Satellitenschüsseln nicht von hohen Häusern umgeben sein. Drei Locations wurden bei der Auswahl des idealen Standortes in Betracht gezogen, die besonderen Ansprüche des neuen Zentrums erfüllte schließlich nur Prottes. Entscheidend war einerseits der viele Platz, der für die Positionierung und den Schwenkbereich der Satellitenschüsseln gegeben war, sowie die gute technische und infrastrukturelle Anbindung – vor allem, was den Glasfaseranschluss betrifft. Damit eröffnete das Tech-Scaleup am Montag seinen achten Standort in Österreich und feierte gleichzeitig den ersten Jahrestag als Zweitunternehmen des französischen Tech-Riesen Atos mit einer Geburtstagstorte.

Eviden-Dienste als “Wohlstandslokomotive”

Die stärkeren niederösterreichischen Windböen seien für die Anlagen kein Problem; bis 100 km/h sei sie voll einsatzfähig, aushalten würden sie aufgrund der starken Betonverankerung bis zu 200 km/h. „Da hätten wir dann aber eh ganz andere Probleme“, heißt es vonseiten der Ingenieure. Sechs Arbeitsplätze befinden sich in dem neuen Monitoring-Zentrum, zwei davon seien dauerhaft besetzt. Von hier aus stelle man vor allem die Qualität der Satellitensignale sicher, gegebenenfalls arbeite man außerdem an Hardwareentwicklungen.

Als Anbieter für Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Cloud und Datensicherheit ist die Arbeit mit Satelliten für Eviden zentral für die Weiterentwicklung der Systeme. Die Anwendungsgebiete, die dadurch bedient werden, können in drei Bereiche geteilt werden: Einerseits die Mission Critical Systems, die vor allem für die Kommunikation zwischen Blaulichtorganisationen wichtig seien, außerdem der Sicherheits- sowie der Sky-Monitoring-Bereich. Landeshauptfrau Mikl-Leitner betonte vor allem die Rolle des Exports dieser Dienste als “Wohlstandslokomotive” für Niederösterreich.

Mehr Satelliten, mehr Störungen

Mit den neuen Antennen kann das Technologiezentrum Satellitensignale bis ca. 75° Ost und 50° West empfangen. Übersetzt bedeutet das, dass die Antennen im Osten Signale über China und im Westen über der Ostküste von Amerika erreichen. „Da sind wir in der glücklichen Position, dass wir sehr viele interessante Satelliten empfangen“, so Eviden-Chefingenieur Christian Hausleitner. Die Zahl der Satelliten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht – und werde sich laut dem globalen Vertriebsleiter Christian Heinrich auch weiterhin vervielfachen.

„Es gibt natürlich Fernsehsatelliten und Wetterbeobachtungssatelliten, aber es gibt auch Satelliten, die uns vielleicht nicht so freundlich gesinnt sind“, so Heinrich. Dementsprechend wichtig sei das Anwendungsgebiet der Sicherheit; auch Vertreter:innen des Bundesministeriums für Landesverteidigung waren bei der Eröffnungszeremonie anwesend. „Wenn man in die Sicherheitstechnik schaut, ist es da wie mit den Viren und dem Hacken: Kaum wird eine Technik geknackt, gibt’s eine neue. Jeder versucht hier, entweder mehr Kapazität, mehr Bandbreite, mehr Sicherheit, mehr Verschlüsselung zu generieren. Das ist ein kontinuierliches Thema.“

“Permanente Innovation” in Prottes

Dementsprechend sei laut Heinrich „permanente Innovation“ am neuen Standort zu erwarten. Denn um die immer komplexer werdenden Signale zu analysieren und etwaige Störungen zu finden, kommt auch bei Eviden vermehrt KI zum Einsatz. „Ein Mensch kann das alles gar nicht mehr erfassen. Auch die künstliche Intelligenz muss genau auf den jeweiligen Anwendungsbereich abgestimmt werden. KI ist nicht gleich KI; ChatGPT kann das zum Beispiel nicht“, so Heinrich. Durch die rasante Weiterentwicklungen im KI-Bereich würden sich laut ihm auch in Zukunft noch spannende Möglichkeiten ergeben. So könnten sich in wenigen Jahren neben den drei Anwendungsbereichen noch weitere ergeben. „Sobald eine neue Technik rauskommt, gibt es auch wieder neue Ideen, was man mit einem Satelliten so alles anstellen kann“, so Heinrich.

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